Die Verträge sowie das Einladungsschreiben können Sie hier herunterladen und direkt am PC ausfüllen. Für die Darstellung der Dokumente auf dieser Seite benötigen Sie den Adobe Reader. Die aktuelle Version können Sie sich hier kostenfrei herunterladen.
Für alle, die als Au-pair in die USA gehen möchten, gilt eine Agenturpflicht! Um legal als Au-pair in den USA zu arbeiten, ist ein J-1 Visum notwendig. Dieses Visum erhält man über eine der für die USA offiziell zugelassenen Agenturen. Diese stellen in der Regel auch den Au-pair-Vertrag zur Verfügung.
Es gibt leider keinen offiziellen Au-pair-Vertrag für Australien. Unser Vorschlag: Laden Sie sich den offiziellen europäischen Au-pair-Vertrag (in Englisch) herunter und passen Sie ihn entsprechend an Ihre Bedürfnisse an.
Au-pairs und Gastfamilien in Belgien sollten gemeinsam einen der offiziellen belgischen Au-pair-Verträge unterzeichnen. Bitte laden Sie sich den entsprechenden Vertrag - abhängig davon, in welcher Region die Gastfamilie lebt - herunter:
Brüssel
Wallonien
Flandern
Der offizielle Au-pair-Vertrag für Dänemark ist in dem Antragsformular für eine Aufenthaltsgenehmigung (in Dänisch und Englisch) enthalten.
Au-pairs aus EU-Ländern brauchen lediglich den Au-pair-Vertrag. Wer aus einem Nicht-EU-Land kommt, benötigt zusätzlich zum Au-pair-Vertrag noch ein Einladungsschreiben der Gastfamilie.
*Um Probleme mit der Botschaft zu vermeiden, raten wir Au-pairs, die ein Visum benötigen, die Dokumente in deutscher Sprache zu nutzen.
Leider gibt es keinen offiziellen Au-pair-Vertrag für Finnland. Unser Vorschlag: Laden Sie sich den offiziellen europäischen Au-pair-Vertrag herunter und passen Sie ihn entsprechend an Ihre Bedürfnisse an. Ein unterschriebener Vertrag ist für Au-pairs aus Nicht-EU-Staaten Voraussetzung, um die Aufenthaltserlaubnis zu beantragen.
Das Au-pair und die Gastfamilie müssen den französischen Au-pair-Vertrag unterschreiben. Dies ist für einen legalen Aufenthalt des Au Pairs in Frankreich erforderlich:
Leider gibt es keinen offiziellen Au-pairVertrag in Großbritannien. Unser Vorschlag: Laden Sie sich den offiziellen europäischen Au-pair-Vertrag (in Englisch) herunter und passen Sie ihn entsprechend an Ihre Bedürfnisse an.
Leider gibt es keinen offiziellen Au Pair Vertrag für Irland. Unser Vorschlag: Laden Sie sich den offiziellen europäischen Au Pair Vertrag (in Englisch) herunter und passen Sie ihn entsprechend an Ihre Bedürfnisse an.
Au-pairs und Gastfamilien müssen den offiziellen Au-pair-Vertrag für Island unterzeichnen.
Leider gibt es keinen offiziellen Au-pair-Vertrag in Italien. Unser Vorschlag: Laden Sie sich den offiziellen europäischen Au-pair-Vertrag herunter und passen Sie ihn entsprechend an Ihre Bedürfnisse an:
*Um Probleme mit der Botschaft zu vermeiden, empfehlen wir visumspflichtigen Au-pairs, die Dokumente in Italienisch zu nutzen.
Leider gibt es keinen offiziellen Au-pair-Vertrag für Japan. Unsere Empfehlung: Laden Sie sich den offiziellen europäischen Au-pair-Vertrag (in Englisch) herunter und passen Sie ihn entsprechend an Ihre Bedürfnisse an.
Wer im Rahmen des Work and Travel Programms als Au-pair in Kanada arbeiten möchte, sollte gemeinsam mit der Gastfamilie den offiziellen euopäischen Au-pair-Vertrag (in Englisch) unterschreiben und entsprechend anpassen.
Bitte verwenden Sie den offiziellen Au-pair-Vertrag für Liechtenstein (nur in Deutsch).
Das Au-pair und die Gastfamilie müssen den offiziellen Au-pair-Vertag unterschreiben. Dies ist für einen legalen Aufenthalt in Luxemburg erforderlich. Sie können einen Mustervertrag herunterladen.
Leider gibt es keinen offiziellen Au-pair-Vertrag für Neuseeland. Unser Vorschlag: Laden Sie sich den offiziellen europäischen Au-pair-Vertrag herunter und passen sie ihn entsprechend an Ihre Bedürfnisse an.
Der Au-pair-Aufenthalt in den Niederlanden ist ein kulturelles Austauschprogramm, das von einer von der niederländischen Einwanderungsbehörde (IND) offiziell anerkannten Agentur bestätigt werden muss. Wenden Sie sich daher bitte an Ihre Agentur, um den Mustervertrag zu erhalten.
Au-pair und Gastfamilien unterschreiben gemeinsam den detaillierten Standardvertrag für Au-pairs in Norwegen. Au-pairs aus Nicht-EU-Staaten benötigen ihn, um ihre Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis zu beantragen. Au-pairs aus EU-Staaten brauchen ihn für die Registrierung bei der örtlichen Polizei in Norwegen.
Au-pairs und Gastfamilien in Österreich sollten gemeinsam den österreichischen Au-pair-Vertrag (in Deutsch) unterschreiben. Sie können zu Ihrer Information hier die englische Übersetzung des österreichischen Au-pair-Vertrages abrufen. Der AMS akzeptiert jedoch nur die deutsche Vertragsversion.
Laut dem schwedischen Migrationsamt (migrationsverket) gibt es keinen offiziellen Vertrag für Au-pairs oder Working Holiday Maker. Ein Arbeitsangebot (siehe unten) gilt als ausreichend. Es sollte in Schwedisch verfasst sein.
Arbeitsangebot: Die Gastfamilie muss dem Au-pair ein Arbeitsangebot mit folgendem Inhalt schicken:
- das Au-pair darf nicht mehr als 25 Stunden/Woche arbeiten
- das Au-pair besucht während seines Aufenthalts im Gastland einen zeitintensiven Sprachkurs, in dem es die schwedische Sprache lernt (der Antrag auf eine Arbeitsgenehmigung muss die Aufnahmeerklärung der Sprachschule enthalten)
- die Gastfamilie stellt dem Au-pair freie Kost und Logis zur Verfügung
- das Au-pair erhält als Taschengeld mindestens 3,500 SEK brutto
Der Au-pair-Vertrag richtet sich nach dem Normalarbeitsvertrag (NAV) für hauswirtschaftliche Arbeitnehmer. Dieser unterscheidet sich jedoch von Kanton zu Kanton. Aus diesem Grund gibt es leider keinen offiziellen Au-pair-Vertrag für die gesamte Schweiz. Wir empfehlen Ihnen daher, sich an die entsprechende schweizerische Arbeitsmarktbehörde zu wenden, um das für Ihren Kanton gültige Formular zu erhalten.
Leider gibt es keinen offiziellen Au-pair-Vertrag für Spanien. Unser Vorschlag: Laden Sie sich den offiziellen europäischen Au-pair-Vertrag herunter und passen Sie ihn entsprechend an Ihre Bedürfnisse an:
Au-pairs aus Nicht-EU-Staaten benötigen außer dem Vertrag noch ein Einladungsschreiben von ihrer Gastfamilie. Deshalb muss die Gastfamilie einen entsprechenden Vordruck bei ihrer zuständigen Polizeidienststelle beantragen. Nach Erhalt schickt die Gastfamilie die Einladung zusammen mit dem Vertrag an ihr zukünftiges Au-pair. Das Au-pair kann die Dokumente dann bei der spanischen Botschaft einreichen und ihr Visum beantragen.
*Um Probleme mit der Botschaft zu vermeiden, empfehlen wir visumspflichtigen Au-pairs, die spanischen Dokumente zu nutzen.