Die Gastfamilie schließt für sein Au-pair eine Krankenversicherung und Unfallversicherung ab und übernimmt die Kosten dafür.
Au-pairs aus EU/EFTA-Staaten
Au-pairs aus EU- und EFTA-Staaten, die in ihrer Heimat gesetzlich versichert sind und eine europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) haben, brauchen keine Krankenversicherung in Finnland abzuschließen. Mit dieser Karte haben sie Zugang zum öffentlichen Gesundheitswesen. Wichtig: Vor dem Aufenthalt sollten Au-pairs die Gültigkeit ihrer EKVK überprüfen bzw. eine beantragen, sollte diese noch nicht vorhanden sein.
Au-pairs aus nordischen Ländern, Australien oder der Provinz Quebec
Au-pairs aus Australien, der Provinz Quebec und den nordischen Ländern, die keine europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) besitzen, benötigen lediglich einen gültigen Reisepass oder Personalausweis. Sie profitieren von einem Abkommen zur sozialen Absicherung zwischen ihren Heimatländern und Finnland. Sie haben Zugang zu ärztlicher Versorgung und zum öffentlichen Gesundheitswesen.
Au-pairs aus Nicht-EU-Staaten (außer Australien und der Provinz Quebec)
Au-pairs aus allen anderen Ländern benötigen eine Kranken- und Unfallversicherung, welche über die Kela, die finnische Sozialversicherungsanstalt, abgeschlossen werden kann.