Noch vor der Abreise des Au-pairs sollten Au-pair und Gastfamilie einen Au-pair-Vertrag, offiziell als "Abkommen zur Au-pair-Beschäftigung" bezeichnet, unterschreiben. Ein Vordruck hierfür kann auf unserer Seite Au-pair-Vertrag heruntergeladen werden. Der Vertrag enthält die genauen Bedingungen des Aufenthalts bei der Gastfamilie, also: die Aufenthaltsdauer, Arbeitszeit, Urlaubstage, Informationen zu Unterkunft und Sprachkurs, den die Gastfamilie finanziert, Taschengeld, etc.
Der Vertrag muss in dreifacher Ausführung ausgefüllt und unterschrieben werden: Ein Exemplar behält die Gastfamilie, eines behält das Au-pair und die dritte Ausführung geht an das Nationale Jugendwerk (Service National de la Jeunesse (SNJ). Die Gültigkeit des Vertrags hängt davon ab, ob der Service National de la Jeunesse den Au-pair-Antrag und den Antrag der Gastfamilie genehmigt. Unter den Einreisebestimmungen für Au-pairs in Luxemburg gibt es Informationen zu den Formalitäten, die erledigt werden müssen, um als Au-pair zugelassen zu werden.
Kündigung des Au-pair-Vertrags
Der Au-pair-Vertrag wird für die gesamte Aufenthaltsdauer unterzeichnet. Es ist jedoch möglich, ihn vorzeitig zu kündigen, beispielsweise, wenn Gastfamilie und Au-pair sich nicht mehr verstehen. Nach den luxemburgischen Bestimmungen beträgt die Kündigungsfrist mindestens einen Monat. In schwerwiegenden Fällen kann man den Vertrag mit sofortiger Wirkung, also ohne Kündigungsfrist, lösen.
Die Person, die den Vertrag kündigen möchte, muss ihren Vertragspartner schriftlich darüber informieren und ein Exemplar dieses Schreibens an den Service National de la Jeunesse schicken. Möchte die Gastfamilie den Vertrag kündigen, muss sie vorher ein Gespräch mit dem Au-pair führen, ihm die genauen Gründe für ihre bevorstehende Entscheidung erklären und seine Meinung dazu zur Kenntnis nehmen. Es ist auch möglich, zu diesem Gespräch einen Vertreter des Service National de la Jeunesse als Schlichter ins Haus der Familie zu bestellen. Dazu muss dieser jedoch im Vorfeld informiert worden sein. Prinzipiell gilt: Die Gastfamilie kann nur einmal gewechselt werden und nur unter der Voraussetzung, dass der Au-pair-Aufenthalt in Luxemburg nicht länger als ein Jahr dauert.