Taschengeld, Arbeitszeit und Vertrag für Au-pairs in Luxemburg

Arbeitszeit, Taschengeld, Au-pair-Vertrag: Wie sind die Rahmenbedingungen für Au-pairs in Luxemburg geregelt? Au-pairs und Gastfamilien können sich auf dieser Seite einen schnellen Überblick über alle Konditionen zum Au-pair-Aufenthalt in Luxemburg schaffen.

Junge Frau mit Geldbörse

Au-pair-Vertrag

Der Au-pair-Vertrag sollte sowohl vom Au-pair als auch von der Gastfamilie unterschrieben werden, bevor der Au-pair-Aufenthalt beginnt. Dieses Dokument sollte die genauen Bedingungen des Au-pair-Aufenthaltes enthalten, einschließlich Details über die Dauer des Aufenthaltes, Arbeitszeiten, Urlaubsanspruch, Unterbringungsmöglichkeiten, von der Familie finanzierter Sprachkurs, Taschengeld, etc. 

Der ausgefüllte und unterschriebene Vertrag sollte in drei Exemplaren ausgefertigt werden: eines für die Gastfamilie, eines für das Au-pair und schließlich eines für das Nationale Jugendamt. Der Vertrag kann erst bestätigt werden, wenn der Nationale Jugenddienst den Antrag des Au-pairs (demande d'approbation) und den Antrag der Familie als Gastfamilie (l'agrément comme famille d'accueil) akzeptiert hat. Informationen zu allen notwendigen Formalitäten zur Erlangung der Genehmigung sind auf unserer Seite Einreisebestimmungen und Visum für Luxemburg zu finden.

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Offizieller Au-pair-Vertrag für Luxemburg

Kündigung des Au-pair-Vertrages
Nach den luxemburgischen Bestimmungen sollte die Kündigungsfrist mindestens einen Monat betragen. In schwerwiegenden Fällen kann der Vertrag sofort, d.h. ohne Kündigungsfrist, gekündigt werden.

Die Partei, die den Vertrag kündigen möchte, muss die andere Partei schriftlich informieren und eine Kopie davon an den Nation Youth Service senden. Wenn die Familie den Vertrag beenden möchte, muss sie sich vor der Entscheidung mit dem Au-pair treffen, ihre Gründe für die geplante Entscheidung erklären und die Antwort des Au-pairs anhören. Es ist auch möglich, dass ein Vertreter des Nationalen Jugenddienstes bei diesem Treffen als Vermittler anwesend ist, sofern er rechtzeitig über seine erforderliche Teilnahme informiert wird. Ein Wechsel der Gastfamilie ist nur einmal möglich und auch nur dann, wenn die Gesamtdauer des Aufenthaltes insgesamt ein Jahr nicht überschreitet. 

 

Aufenthaltsdauer

Die Aufenthaltsdauer in Luxemburg darf ein Jahr nicht überschreiten.

 

Aufgaben

Im Austausch gegen freie Verpflegung und Unterkunft kümmern sich Au-pairs um die Kinder der Gastfamilie, zusätzlich helfen sie bei leichten Aufgaben der Hausarbeit. Au-pair und Gastfamilie sollten das Aufgabenfeld vorher gemeinsam besprechen und anschließend im Au-pair-Vertrag festhalten. Die Mithilfe im Haushalt sollte auf keinen Fall zur Hauptaufgabe werden und im Fokus sollte immer die Kinderbetreuung stehen!

Mehr Informationen zu den Au-pair Aufgaben:

 

Taschengeld

Nach den luxemburgischen Bestimmungen erhalten Au-pairs von ihrer Gastfamilie ein Taschengeld, das einem Fünftel des gesetzlichen Mindestlohns entspricht. Letzterer wird jedes Jahr neu berechnet. Ein Fünftel davon entspricht einem Betrag von monatlich 440€. Die Höhe des Taschengeldbetrags wird im Au-pair-Vertrag festgelegt. Die Gastfamilie wird ihn direkt auf das Bankkonto des Au-pairs überweisen. Die Überweisung wird regelmäßig jeden Monat vorgenommen, auch wenn es Phasen gibt, in denen das Au-pair nicht arbeitet. Für das Taschengeld müssen weder Steuer- noch Sozialabgaben geleistet werden, wie es bei regulären Gehältern der Fall ist.

Weitere Infos zum diesem Thema:

 

Kost und Logis

Au-pairs bekommen, wie ein Familienmitglied, ein eigenes Zimmer. Dieses und die Verpflegung stellt die Gastfamilie kostenlos im Gegenzug für die Hilfe mit den Kindern und dem Haushalt zur Verfügung.

Weitere Infos zum diesem Thema:

 

Arbeitszeit

Die Arbeitszeit sollte höchstens 5 Stunden täglich und nicht mehr als 25 Stunden wöchentlich betragen. Außerdem sollte die Arbeitszeit es dem Au-pair erlauben, an einem Sprachkurs (in einer der offiziellen Sprachen Luxemburgs) oder einem Kurs zu Kultur und Zivilisation teilzunehmen.

Weitere Infos zum diesem Thema:

 

Freizeit und Urlaub

Au-pairs haben Anspruch auf drei freie Abende pro Woche und einen freien Tag pro Woche, sowie zwei zusätzliche freie Tage pro Monat. Während des Au-pair-Aufenthalts dürfen keine weiteren Tätigkeiten, ob angestellt oder selbstständig, ausgeübt werden.

Zusätzlich haben Au-pairs Anspruch auf zwei Urlaubstage pro Monat. Bei einem Aufenthalt von 6 Monaten entspräche dies 12 Tagen Urlaub auf die Dauer des Aufenthalts.

In Luxemburg gibt es keine offizielle Regelung zu gesetzlichen Feiertagen für Au-pairs. Wir empfehlen, dass Au-pairs an Feiertagen frei haben. Nur in Ausnahmefällen sollten Au-pairs an Feiertagen arbeiten. Die Gastfamilie sollte dies vorher mit dem Au-pair absprechen.

Weitere Informationen:

 

Sprachkurs

Au-pairs, die in Luxemburg arbeiten, müssen an einem Sprachkurs für ausländische Mitbürger oder einem Kurs zu Kultur und Zivilisation teilnehmen. Die Gastfamilie übernimmt die Kosten für den Kurs. Sprachkurse werden von Universitäten, Volkshochschulen, Abendschulen und verschiedenen anderen Organisationen angeboten. Es kann zwischen Jahres-, Semester- oder Sommerkursen gewählt werden.

Weitere Infos zum diesem Thema:

 

Reisekosten

Aus dem Grundgedanken:

In den meisten Fällen trägt das Au-pair die Kosten für seine Reise selbst. In den Infos Gastländern gibt es weitere Informationen dazu. Als nette Geste oder Anerkennung erstatten die meisten bei AuPairWorld registrierten Gastfamilien einen Teil der Reisekosten oder bezahlen die Rückreise des Au-pairs.

 

Au-pair-Versicherung

Sozial- und Krankenversicherung

Au-pairs in Luxemburg müssen durch die luxemburgische Sozialversicherung (Sécurité sociale luxembourgeoise) kranken- und unfallversichert sein. Die Gastfamilie muss sein Au-pair also beim Centre commun de la sécurité sociale (CCSS) anmelden. Da ein Au-pair kein Gehalt, sondern ein Taschengeld bezieht, gehen die Sozialversicherungsbeiträge komplett zu Lasten der Gastfamilie. Das CCSS schickt der Gastfamilie die Versicherungsbestätigung zu. Sie muss dem Service National de la Jeunesse innerhalb von vier Wochen nach der Ankunft in Luxemburg vorgelegt werden.

Haftpflichtversicherung

Die Gastfamilie ist dazu verpflichtet, für sein Au-pair eine Haftpflichtversicherung für den gesamten Aufenthalt in ihrem Hause abzuschließen.

Weitere Infos zum diesem Thema:

 

Auto fahren und Führerschein

Neben der Frage, ob der Führerschein in Luxemburg auch gültig ist, gilt zu klären, was im Falle eines Unfalls passiert und wer für Schäden haftet. Oft ist es möglich, die Fahrzeugversicherung der Familie auf das Au-pair auszuweiten.

Weitere Infos zum diesem Thema:

 

Wir arbeiten stetig daran, unsere Informationen über die Gastländer zu ergänzen und aktuell zu halten. Dennoch können wir nicht garantieren, dass alle Informationen richtig und vollständig sind. Wenn Sie Ungenauigkeiten oder Lücken entdecken, freuen wir uns, von Ihnen zu hören.