EU-Bürger, deren Aufenthalt in Italien nicht länger als 3 Monate dauert, sind über die Krankenversicherung ihres Heimatlandes versichert. Vor der Abreise sollte das Au-pair sich bei seiner Krankenversicherung über den Umfang der Versicherungsleistungen informieren und unter welchen Bedingungen diese in Italien gelten. Nicht vergessen: Die europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) mitnehmen oder sie, falls notwendig, vor der Abreise noch beantragen. Hinweis: Wenn in Italien eine medizinische Leistung in Anspruch genommen wird, muss das Au-pair sich an den Kosten beteiligen (es wird ein sogenanntes "Ticket" berechnet).
Wenn der Aufenthalt länger als 3 Monate dauert, sollte das Au-pair sich vor seiner Abreise über seinen Versicherungsschutz informieren und herausfinden, ob es sich beim Nationalen Gesundheitsdienst in Italien (dem SSN) anmelden kann. Dazu muss es beim Einwohnermeldeamt (anagrafe) angemeldet sein und eine Steuernummer besitzen (codice fiscale). Darüber hinaus muss die Gastfamilie für das Au-pair einen Pauschalbetrag für die Anmeldung entrichten. Die Gastfamilie erhält dazu weitere Informationen bei ihrer zuständigen Gesundheitsbehörde (der ASL).
Nicht EU-Bürger oder die, die eine nationale Krankenversicherung nicht in Anspruch nehmen können, müssen vor der Einreise nach Italien eine private Krankenversicherung abschließen. Die Kosten für die staatliche oder private Krankenversicherung trägt die Gastfamilie.
Gesundheitsministerium in Italien: Zugang zum italienischen Gesundheitswesen für Au Pairs aus Nicht-EU-Ländern