Taschengeld, Arbeitszeit und Vertrag für Au-pairs in Neuseeland

Wie hoch ist das Taschengeld für Au-pairs in Neuseeland? Sollten Au-pair und Gastfamilie in Neuseeland einen Vertrag abschließen? Wie ist die Arbeitszeit für Au-pairs? Diese und weitere Fragen beantworten wir auf dieser Seite.

Junge Frau mit Geldbörse

Au-pair-Vertrag

Es gibt keine offiziellen Regelungen für den Au-pair-Aufenthalt in Neuseeland. Au-pairs in Neuseeland werden offiziell als Arbeitnehmer angesehen. Aus diesem Grund ist es notwendig, dass Gastfamilie und Au-pair einen Au-pair-Vertrag abschließen. Dieser sollte wichtige Details, wie z.B. die Pflichten des Au-pairs, den Urlaub und die Arbeitszeiten, enthalten.

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Es gibt keinen offiziellen Au-pair-Vertrag für Neuseeland, aber der offizielle europäische Au-pair-Vertrag kann nach den eigenen Bedürfnissen angepasst werden.

Kündigung
Es gibt keine offizielle Frist, um Au-pair-Verträge in Neuseeland zu kündigen. Wir empfehlen eine Kündigungsfrist von zwei Wochen. So haben beide Parteien genügend Zeit, ein neues Au-pair oder eine neue Gastfamilie zu finden oder, im Falle des Au-pairs, die Rückreise zu organisieren. In schwerwiegenden Fällen kann der Vertrag mit sofortiger Wirkung gekündigt werden.

 

Aufgaben

Au-pairs in Neuseeland betreuen in erster Linie die Kinder der Gastfamilie und helfen bei leichter Hausarbeit. Hierzu zählen Aufgaben, die direkt die Gastkinder betreffen: Hilfe beim Aufräumen der Kinderzimmer, Zubereitung der Mahlzeiten, waschen und bügeln ihrer Wäsche, etc. Unser Rat: Die besprochenen Aufgaben vertraglich festhalten, um Missverständnisse zu vermeiden.

 

Taschengeld

Au-pairs in Neuseeland besitzen den Status regulärer Arbeitnehmer. Daher haben sie Recht auf einen Mindestlohn. Derzeit liegt der Mindestbetrag vor Steuerabzug bei 22,70 NZD pro Stunde. Das wöchtenliche Nettoeinkommen eines Au-pairs liegt somit bei 220-300 NZD. Die genaue Höhe hängt von den geleisteten Arbeitsstunden ab. Ein Au-pair hat zudem auch im Krankheitsfall und während seines Urlaubs Anspruch auf ein Taschengeld.

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Steuern

Ein Au-pair benötigt eine IRD-Nummer, die dem Arbeitgeber zum Zwecke der einkommenssteuerlichen Erfassung übermittelt werden muss. Beantragt werden kann diese online beim Neuseeländischen Finanzamt. In Neuseeland werden Steuern auf Basis des Lohnsteuerabzugs (pay-as-you-earn oder PAYE) gezahlt. Somit sollten bei deiner Abreise keine größeren Rückzahlungen oder ausstehenden Lohnzahlungen anfallen.

 

Kost und Logis

Au-pairs haben Anspruch auf freie Kost und Logis bei ihrer Gastfamilie (drei Mahlzeiten pro Tag). Dies gilt auch im Krankheitsfall. Außerdem sollten Au-pairs ein eigenes Zimmer bekommen.

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Arbeitszeit

Es gibt keine offizielle Regelung, wie viele Stunden Au-pairs in Neuseeland arbeiten dürfen. Wir empfehlen jedoch eine Arbeitszeit von ca. 30-40 Std. pro Woche, Babysitting inbegriffen. Durch Absprache mit der Gastfamilie sollten sich Au-pair und Familie auf eine Obergrenze der wöchentlichen Arbeitsstunden einigen. In Neuseeland darf laut Gesetz die maximale wöchentliche Arbeitszeit von 45 Stunden nicht überschritten werden.

Bitte beachten: Staatsangehörige bestimmter Länder dürfen mit dem Working Holiday Visum nur maximal 3 Monate für denselben Arbeitgeber arbeiten. Welche Staatsangehörigkeiten hiervon betroffen sind, teilt die Neuseeländischen Einwanderungsbehörde online unter den Bedingungen für das jeweilige Heimatland mit.

 

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Freizeit und Urlaub

Wie alle Arbeitnehmer in Neuseeland haben auch Au-pairs Anspruch auf ein freies Wochenende. Das Thema Freizeit sollte noch vor der Anreise gemeinsam mit der Gastfamilie besprochen werden. Wir empfehlen hier, einen Stundenplan zu erstellen. Somit behalten sowohl das Au-pair als auch die Gastfamilie den Überblick über Arbeitszeit und Freizeit. In Ausnahmefällen können Au-pairs auch an Wochenenden arbeiten. In diesem Fall erhalten sie ein zusätzliches Taschengeld gemäß einer festen Lohnrate (1,5 x Normallohn).

Bei einem Gesamtaufenthalt von 12 Monaten bei einer Gastfamilie haben Au-pairs Anspruch auf vier Wochen bezahlten Urlaub. Darüber hinaus stehen ihnen nach 6 Monaten 5 Tage Krankenstand zu. An gesetzlichen Feiertagen sollten sie frei bekommen. Dieser bezahlte Urlaubstag wird in das wöchentliche Taschengeld mit eingerechnet.

Bei einer kürzeren Aufenthaltsdauer sollte die Anzahl der bezahlten Urlaubstage und des Krankenanspruchs entsprechend anteilig berechnet werden.

In Neuseeland gibt es keine offizielle Regelung zu gesetzlichen Feiertagen für Au-pairs. Wir empfehlen, dass Au-pairs an Feiertagen frei haben. Nur in Ausnahmefällen sollten Au-pairs an Feiertagen arbeiten. Die Gastfamilie sollte dies vorher mit dem Au-pair absprechen. Sollte eine Gastfamilie dennoch wünschen, dass das Au-pair an einem gesetzlichen Feiertag arbeitet, muss sie diesen gemäß der festen Lohnrate (1,5 x Normallohn) bezahlen.

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Sprachkurs

Die Gastfamilie sollte dem Au-pair die Möglichkeit geben, einen Sprachkurs zu besuchen. In der Regel übernimmt das Au-pair die Kosten dafür selbst. Bei der Suche nach einem passenden Sprachkurs in der Nähe, können die Gasteltern sicherlich weiterhelfen.

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Au-pair-Versicherungen

Der Abschluss einer umfassenden Reisekrankenversicherung ist für die gesamte Dauer des Aufenthalts in Neuseeland erforderlich, wenn man mit dem Working Holiday Visum reist. 

Es ist daher für Au-pairs und ihre Gastfamilien sehr ratsam, eine umfassende Au-pair-Versicherung abzuschließen, die speziell für den Krankenversicherungsschutz und andere wichtige Versicherungen für das Au-pair während des gesamten Au-pair-Aufenthalts konzipiert ist.

AuPairWorld empfiehlt für diesen Zweck das PROTRIP-WORLD Versicherungspaket. Es ist speziell für Au-pairs und andere junge Menschen, die sich im Ausland aufhalten, konzipiert. Diese Versicherung deckt unter anderem die vollen Kosten für stationäre und ambulante medizinische Versorgung sowie den Rücktransport ins Heimatland aus medizinischen Gründen ab (was für Au-pairs aus Europa oder Nordamerika eine erhebliche Ausgabe sein kann). 

Weitere Infos zum diesem Thema:

 

Reisekosten

Au-pairs tragen die Kosten für ihre Hin- und Rückreise selbst. Den Gasteltern steht es frei, für die Rückreisekosten oder einen Teil davon aufzukommen, wenn sie mit den Leistungen des Au-pairs zufrieden waren. Dies ist allerdings nur eine Empfehlung unsererseits. Gastfamilien sind nicht dazu verpflichtet.

 

Auto fahren und Führerschein

Au-pairs müssen eine gültige nationale Fahrerlaubnis mit entsprechender beglaubigter Übersetzung oder eine internationale Fahrerlaubnis besitzen, um bis zu einem Jahr in Neuseeland Auto fahren zu dürfen. Sollte das Au-pair länger im Land bleiben, muss es eine neuseeländische Fahrerlaubnis beantragen. Achtung, nicht vergessen: In Neuseeland besteht Linksverkehr!

Zur Vorbereitung dient jederzeit das kostenfreie Verkehrsregel-Quiz, welches vom neuseeländischen Tourismusverband (Tourism New Zeland) und neuseeländischen Verkehrsverbund (NZ Transport Agency) zur Verfügung gestellt wird. Das Quiz wird in vier Sprachen angeboten (Englisch, Deutsch, Spanisch und Chinesisch).

Im Vorfeld sollte mit der Gastfamilie geklärt werden, ob das Au-pair in Neuseeland Auto fahren soll. Dabei sollte auch geklärt werden, wie im Schadensfall gehandelt wird und wer für die Kosten aufkommt. Für die Sicherheit beider Parteien ist es empfehlenswert, auch diese Informationen im Vertrag festzuhalten.

 

Unser Tipp: Für Au-pairs aus vielen Ländern ist es sehr einfach, ihren nationalen Führerschein auf einen neuseeländischen umzuschreiben. In diesem Fall berechnet die Versicherungsgesellschaft dieselbe Rate wie für neuseeländische Staatsbürger anstatt des höheren Satzes, der üblicherweise für ausländische Führerscheinbesitzer veranschlagt wird. Ein weiterer Vorteil der Umschreibung besteht darin, dass Au-pairs ihre Fahrerlaubnis anstatt ihres Reisepasses als Identitätsnachweis vorlegen können.

Weitere Infos zum diesem Thema:

Wir arbeiten stetig daran, unsere Informationen über die Gastländer zu ergänzen und aktuell zu halten. Dennoch können wir nicht garantieren, dass alle Informationen richtig und vollständig sind. Wenn Sie Ungenauigkeiten oder Lücken entdecken, freuen wir uns, von Ihnen zu hören.