Au-pair-Urlaub: Wieviele freie Tage stehen mir zu?

(Auch zu finden unter Urlaubsanspruch für Au-pairs, Weihnachten bei der Gastfamilie und Feiertagsregelungen)

Jedes Au-pair hat während seines Au-pair-Aufenthaltes Anspruch auf Urlaub. Die Anzahl der Urlaubstage kann jedoch in Abhängigkeit des Gastlandes variieren. 

Mädchen mit Rucksack vor einem See

Es gibt nicht in jedem Land gesetzliche Vorgaben oder spezielle Au-pair-Programme, die den Urlaubsanspruch für Au-pairs festlegen. Auf der Grundlage unserer Erfahrungen und gemessen an Ländern, die über eindeutige Regelungen verfügen, empfehlen wir den folgenden Richtwert:

Bei einem Aufenthalt von 12 Monaten sollte Au-pairs ein bezahlter Erholungsurlaub von 4 Wochen zustehen. Als Faustregel gilt: Eine Woche Urlaub pro Quartal, bei kürzeren Aufenthalten zwei Urlaubstage pro Monat. An diesen Werten können Sie sich bei längeren oder kürzeren Aufenthalten orientieren.

Was gilt, wenn das Au-pair zusammen mit der Gastfamilie in den Urlaub fährt?

Wenn die Gastfamilie in den Urlaub fährt, gilt es vorab zu klären, ob das Au-pair mitkommen möchte oder sogar soll oder ob es selbst verreist. Fährt die Gastfamilie in den Urlaub und das Au-pair übernimmt weiterhin Aufgaben wie die Betreuung der Kinder, gilt das für das Au-pair als ganz normale Arbeitszeit. Ein Urlaub mit der Gastfamilie zählt für das Au-pair nur dann als eigener Urlaub, wenn es lediglich kleinere Aufgaben übernehmen muss und keine Anwesenheitspflicht besteht. Das Au-pair erhält in jedem Fall auch während des Urlaubs der Gastfamilie Taschengeld. Wenn das Au-pair während des Urlaubs im Haus der Gastfamilie bleibt, sollte es für die Zeit des Urlaubs zusätzlich ein angemessenes Haushaltsgeld bekommen.

Weitere Informationen zu diesem Thema:

Regelungen für die Feiertage

In manchen Ländern gibt es offizielle Regelungen darüber, dass Au-pairs an gesetzlichen Feiertagen frei haben und nicht arbeiten dürfen. Dazu gehören beispielsweise: Dänemark, Deutschland, Neuseeland und die Schweiz. 

In einigen Ländern gibt es wiederum keine offizielle Regelung zu gesetzlichen Feiertagen für Au-pairs. Wir empfehlen, dass Au-pairs an Feiertagen frei haben. Nur in Ausnahmefällen sollten Au-pairs an Feiertagen arbeiten. Die Gastfamilie sollte dies vorher mit dem Au-pair absprechen.

Regelungen für die Weihnachtszeit

Es gibt keine offizielle Regelung für Au-pairs und Gastfamilien, was die Weihnachtszeit betrifft. An öffentlichen Feiertagen sollten Au-pairs, auch in Ländern ohne offizielle Regelung, möglichst frei haben. Die Zeit, die dazwischen liegt, muss individuell zwischen Au-pair und Gastfamilie abgeklärt werden. Viele Au-pairs nutzen die Weihnachtszeit, um vorübergehend zu ihren Familien in die Heimat zu fliegen. Andere bleiben bei der Gastfamilie oder entscheiden sich dazu, im Gastland herum zu reisen. Schau dir auch unseren Blogartikel an, um mehr darüber zu erfahren, wie du als Au-pair Weihnachten verbringen kannst.