Taschengeld, Arbeitszeit und Vertrag für Au-pairs in Japan

Viele Fragen stellen sich, wenn es an die Organisation des Au-pair-Aufenthalte in Japan geht: Wie hoch ist eigentlich das Taschengeld? Gibt es einen Vertrag für Au-pair und Gastfamilie? Alle wichtigen Rahmenbedingen für einen Au-pair-Aufenthalt in Japan sind an dieser Stelle aufgelistet.

Junge Frau mit Gedlbörse

Au-pair-Vertrag

Es gibt keinen offiziellen Au-pair-Vertrag für Japan. Der europäische Vertrag ist jedoch weit verbreitet und kann nach den Bedürfnissen des Au-pairs und der Gastfamilie angepasst werden. 

Der Au-pair-Vertrag sollte wichtige Details wie die Aufgaben des Au-pairs, den Urlaub und die Arbeitszeiten enthalten. Das gibt beiden Seiten mehr Sicherheit und hilft, Missverständnisse zu vermeiden. 

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Offizieller europäischer Au-pair-Vertrag

Kündigung
Es gibt keine offiziellen Bedingungen für eine Vertragskündigung. Wir empfehlen eine Kündigungsfrist von zwei Wochen. So hat sowohl das Au-pair als auch die Familie genügend Zeit, um neue Vereinbarungen zu treffen, sei es für die Heimreise oder für ein neues Au-pair.

 

Aufenthaltsdauer

Bei Einreise nach Japan wird zunächst ein Aufenthalt von 6 Monaten gewährt.
Eine Verlängerung für weitere 6 Monate kann vor Ort bei der zuständigen Immigrationsbehörde beantragt werden.

 

Aufgaben

Aus unserem Au-pair-Grundgedanken:

Ein Au-pair unterstützt die Gastfamilie bei der Betreuung der Kinder. Es hilft auch bei leichter Hausarbeit. Au-pairs sind ausdrücklich keine Haushalts- oder Putzhilfen, keine Sprachlehrer oder Altenpfleger und auch keine Hundesitter, Gärtner oder Erntehelfer. Gastfamilien können nicht erwarten, dass ein Au-pair pädagogisch ausgebildet ist und dementsprechend eine hochqualitative Kinderbetreuung anbieten kann.

Weitere Informationen zu den Aufgaben eines Au-pairs:

 

Taschengeld

Zusätzlich zu Verpflegung und Unterkunft erhält ein Au-pair Taschengeld.

Leider gibt es für Japan keine offizielle Regelungen diesbezüglich. Auf unserer Seite können sich Au-pair und Gastfamilie an den Werten für andere Gastländer orientieren, und sich anhand dessen auf ein Taschengeld einigen.

Weitere Infos zum diesem Thema:

 

Kost und Logis

Aus unserem Grundgedanken:

Als Familienmitglied auf Zeit hat das Au-pair ein eigenes Zimmer bei der Gastfamilie. Dieses sollte mindestens 9 m² groß sein, ein Fenster haben und abschließbar sein. Selbstverständlich sollte das Zimmer möbliert sein und eine Heizung haben. Die Verpflegung bei der Familie ist für das Au-pair frei und es sollte an den Mahlzeiten der Familie teilnehmen. Dies gilt auch, wenn das Au-pair krank ist.

Weitere Infos zum diesem Thema:

 

Arbeitszeit

Für Japan gibt es bezüglich der Arbeitszeit leider keine offizielle Regelung. Unserer Empfehlung nach sollte ein Au-pair allerdings nicht mehr als 30 Stunden pro Woche arbeiten – Babysitting eingeschlossen.

Weitere Infos zum diesem Thema:

 

Freizeit und Urlaub

Leider gibt es für Japan keine offiziellen Urlaubsregelungen.

Für die Freizeitplanung eines Au-pairs empfehlen wir mindestens einen freien Tag pro Woche, einmal im Monat sollte dieser auf einen Sonntag fallen. Ebenso sollten Au-pairs an Feiertagen im Gastland frei bekommen.

Was die Urlaubsplanung betrifft, empfehlen wir für Au-pairs, die 12 Monate in ihrem Gastland bleiben, vier Wochen Urlaub als Richtwert.

Weitere Informationen:

 

Sprachkurs

Die Gastfamilie sollte dem Au-pair die Möglichkeit geben, einen Sprachkurs zu besuchen. In der Regel übernimmt das Au-pair die Kosten dafür selbst. Bei der Suche nach einem passenden Sprachkurs in der Nähe können die Gasteltern sicherlich weiterhelfen.

Weitere Infos zum diesem Thema:

 

Au-pair-Versicherung

Um sicher und vollständig versichert zu sein, müssen Au-pairs eine umfassende private Au-pair-Versicherung für Au-pair-Aufenthalte in Japan abschließen. Au-pairs müssen die Kosten für diese Versicherung selbst tragen.

AuPairWorld empfiehlt für diesen Zweck das PROTRIP-WORLD Versicherungspaket. Es ist speziell für Au-pairs und andere junge Menschen, die sich im Ausland aufhalten, konzipiert. Diese Versicherung deckt unter anderem die vollen Kosten für stationäre und ambulante medizinische Versorgung (die mit der EHIC-Karte für EU-Au-pairs oft nicht vollständig abgedeckt sind) sowie den Rücktransport ins Heimatland aus medizinischen Gründen (der mit der EHIC-Karte überhaupt nicht abgedeckt ist). 

Weitere Infos zum diesem Thema:

 

Reisekosten

Das Au-pair zahlt seine Hin-und Rückreise nach Japan in der Regel selbst. Sollte die Gastfamilie freiwillig etwas zu den Reisekosten dazugeben wollen, empfehlen wir dies nach einem erfolgreich absolvierten Au-pair-Aufenthalt für die Rückreise.

 

Auto fahren und Führerschein

Ob das Au-pair in Japan Auto fahren soll, sollten Gastfamilie und Au-pair im Voraus klären. Soll das Au-pair Auto fahren, gibt es zu beachten, dass in Japan Linksverkehr herrscht und dass der internationale Führerschein nicht anerkannt wird. Dieser muss also bei der Japanischen Automobil Föderation übersetzt werden.

Weitere Infos zum diesem Thema:

Wir arbeiten stetig daran, unsere Informationen über die Gastländer zu ergänzen und aktuell zu halten. Dennoch können wir nicht garantieren, dass alle Informationen richtig und vollständig sind. Wenn Sie Ungenauigkeiten oder Lücken entdecken, freuen wir uns, von Ihnen zu hören.