Laut den gesetzlichen Bestimmungen in Island müssen Au-pair und Gastfamilie eine Vereinbarung über die Bezahlung der Reisekosten treffen. Die Familie kann dabei die vollen Ausgaben übernehmen und sollte aber mindestens die Hälfte der Reisekosten tragen. Wird der Au-pair-Vertrag vorzeitig beendet, müssen bestimmte Regelungen beachtet werden, abhängig davon, wer den Vertrag gekündigt hat und wie er aufgelöst wird.
Wir empfehlen, dass Gastfamilien die Ausgaben für die Reise übernehmen, nachdem das Au-pair in Island eingetroffen ist.