Ein Au-pair in Deutschland muss für diese Fälle versichert sein: Krankheit, Schwangerschaft, Geburt und Unfall. Laut der Bundesagentur für Arbeit muss die Gastfamilie diese Versicherungen abschließen. Sie übernimmt auch die Kosten dafür.
Weitere Informationen zu Au-pair und Reiseversicherungen gibt es bei unserem Versicherungspartner Dr. Walter.
Infos für Au-pairs aus einem EU-Land
EU-Au-pairs sollten mit ihrem Versicherungsträger klären, in welchem Umfang und wie lange ihre Versicherung in Deutschland gilt. Sind sie im Falle von Krankheit, Schwangerschaft, Geburt und Unfall versichert? Gilt die Versicherung nicht oder nur eingeschränkt in Deutschland, sollte die Gastfamilie gegebenenfalls eine Au-pair-Versicherung abschließen. Gastfamilie und Au-pair sollten dieses Thema vor der Ankunft bespechen. Denn auch für ein EU-Au-pair kann es sinnvoll sein, eine Zusatzversicherung abzuschließen.
Infos für Au-pairs aus einem Nicht-EU-Land
Die Gastfamilie verpflichtet sich im Einladungsschreiben und im Au-pair Vertrag dazu, das Au-pair zu versichern. Sie übernimmt auch die Kosten dafür.
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