Taschengeld, Arbeitszeit und Vertrag für Au-pairs in Liechtenstein
Von Au-pair-Vertrag über Taschengeld bis hin zu Urlaub & Co. für Au-pairs in Liechtenstein: Zur optimalen Vorbereitung auf den Au-pair-Aufenthalt in Liechtenstein gehören auch die Infos zu den Rahmenbedingungen.

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Au-pair-Vertrag
Für Liechtenstein gibt es einen offiziellen Au-pair-Vertrag, der nur in deutscher Sprache vorliegt. Hier sind die vereinbarten Au-pair-Aufgaben, Arbeitszeiten und das Taschengeld (in Form von Lohn und Lohnabzügen) festgehalten. Zur Übersicht gibt es auf Seite 3 auch weitere verbindliche Bestimmungen des Vertrages sowie weitere wichtige Informationen.
Downloads
Das Online-Formular kann ausgefüllt oder als PDF-Dokument herunterladen werden.Kündigung
Es gibt keine offiziellen Bedingungen für eine Vertragskündigung. Wir empfehlen eine Kündigungsfrist von zwei Wochen. So hat sowohl das Au-pair, als auch die Familie genügend Zeit, um neue Vereinbarungen zu treffen, sei es für die Heimreise oder für ein neues Au-pair. -
Aufenthaltsdauer
Die Aufenthaltsdauer muss mindestens 6 und darf höchstens 12 Monate betragen. Für Au-pairs muss in Liechtenstein eine Kurzaufenthaltsbewilligung beantragt werden.
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Arbeitsinhalte
Das Au-pair hilft seiner Gastfamilie bei der Betreuung der Kinder und unterstützt bei leichter Hausarbeit. Das Au-pair darf weder als Kranken-, Alten- oder Tierpflegerin noch als Haus- oder Landwirtschaftsangestellte eingesetzt werden.
Mehr Informationen zu den Arbeitsaufgaben:
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Taschengeld
Der Mindestbruttolohn beträgt gemäß Regierungsbeschluss vom 5. September 2006 bei einer 30-Stunden-Woche CHF 1.835,00. Bei einer geringeren Arbeitsstundenzahl in der Woche errechnet sich der Bruttolohn anteilsmässig. Der Nettolohn von CHF 700,00 darf dabei jedoch nicht unterschritten werden.
Weitere Infos zum diesem Thema:
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Kost und Logis
Unterkunft (Einzelzimmer) und Verpflegung werden kostenfrei von der Gastfamilie gestellt.
Weitere Infos zum diesem Thema:
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Arbeitszeit
Au-pairs dürfen maximal 5 Stunden am Tag und insgesamt maximal 30 Stunden in der Woche arbeiten.
Hinweis: Au-pairs sind mindestens zur Hälfte ihrer Arbeitszeit durch einen Elternteil zu betreuen. Bei zwei erwachsenen Personen im Haushalt ist maximal eine Erwerbstätigkeit von 150 % erlaubt.
Weitere Infos zum diesem Thema:
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Freizeit und Urlaub
In Liechtenstein stehen Au-pairs mindestens ein freier Tag pro Woche und 4 Wochen Urlaub pro Jahr zu.
Hinweis: Bis zum 20. Lebensjahr sind gesetzlich 5 Wochen Urlaub pro Jahr vorgeschrieben.
Weitere Informationen:
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Sprachkurs
Die Teilnahme an einem Deutsch-Sprachkurs ist obligatorisch. Die Kosten dafür trägt die Gastfamilie.
Weitere Infos zum diesem Thema:
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Au-pair-Versicherung
Das Au-pair ist durch die Gastfamilie bei einer liechtensteinischen Versicherung gegen Krankheit und Unfall zu versichern. Die Kosten hierfür trägt die Gastfamilie.
Weitere Infos zum diesem Thema:
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Reisekosten
In den meisten Fällen trägt das Au-pair die Kosten für seine Reise selbst. Als nette Geste oder Anerkennung erstatten die meisten bei AuPairWorld registrierten Gastfamilien einen Teil der Reisekosten oder bezahlen die Rückreise des Au-pairs.