In Großbritannien gibt es kein offizielles Au-pair-Programm mehr. Es gibt aber verschiedene Möglichkeiten, um einen Aufenthalt bei einer britischen Familie im Au-pair-Stil zu organisieren.
Au-pair-Vertrag
Es gibt keinen offiziellen Au-pair-Vertrag für das Vereinigte Königreich (England). Der europäische Au-pair-Vertrag ist jedoch weit angesehen und kann nach den Bedürfnissen angepasst werden.
Der Au-pair-Vertrag muss unterschrieben werden, bevor das Au-pair in das Gastland reist. Es sollte alle Vereinbarungen für den Au-pair-Aufenthalt (Pflichten, Urlaub, Arbeitszeiten, Taschengeld, etc.) festgelegt werden. So wird eine klare und faire Vereinbarung zwischen der Familie und dem Au-pair sichergestellt.
Downloads
Offizieller europäischer Au-pair-Vertrag
Kündigung
Es ist möglich, den Vertrag zu kündigen. Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt 14 Tage. Diese Frist sollte beiden Parteien genug Zeit geben, sich um ein anderes Au-pair oder eine andere Gastfamilie zu kümmern oder nach Hause zurückzukehren.
Aufgaben
Ein Au-pair ist in erster Linie für die Betreuung der Kinder zuständig. Neben der Kinderbetreuung gehören außerdem leichte Arbeiten im Haushalt dazu. Über die genauen Arbeitsinhalte der Au-pair-Tätigkeit sollten Au-pair und Gastfamilie sich gemeinsam einigen.
Mehr Informationen zu den Aufgaben:
Au-pair-Gehalt
Ab dem 24. April 2024 gelten im Vereinigten Königreich neue Regelungen für die Au-pair-Vergütung.
Ab diesem Datum müssen Au-pairs mindestens den britischen gesetzlichen Mindestlohn erhalten, berechnet auf Stundenbasis und nicht mehr als zuvor anhand einer empfohlenen wöchentlichen Pauschale. Der geltende Mindestlohn variiert je nach der Anzahl der pro Woche geleisteten Arbeitsstunden und dem Alter des Au-pairs.
Gemäß den britischen Mindestlohnvorschriften kann die vom Arbeitgeber bereitgestellte Unterkunft bei der Berechnung des Mindestlohns berücksichtigt werden – dies erfolgt über den sogenannten „accommodation offset“. Ab April 2025 beträgt dieser:
- 11,10 £ pro Tag, oder
- 77,70 £ pro Woche
Nach britischem Recht gelten ab April 2026 folgende Mindestlöhne:
- Arbeitnehmer im Alter von 18 bis 20 Jahren: 10,85 £ pro Stunde
- Arbeitnehmer ab 21 Jahren: 12,71 £ pro Stunde
Dies führt zu folgenden empfohlenen wöchentlichen Mindestzahlungen unter Berücksichtigung des Unterkunftswerts (ab April 2026):
Empfohlene wöchentliche Mindestvergütung für Au-pairs von 18–20 Jahre
- 25 Stunden pro Woche: 10,85 £ × 25 − 77,70 £ = 193,55 £
- 30 Stunden pro Woche: 10,85 £ × 30 − 77,70 £ = 247,80 £
- 35 Stunden pro Woche: 10,85 £ × 35 − 77,70 £ = 302,05 £
Empfohlene wöchentliche Mindestvergütung für Au-pairs ab 21 Jahren
- 25 Stunden pro Woche: 12,71 £ × 25 − 77,70 £ = 240,05 £
- 30 Stunden pro Woche: 12,71 £ × 30 − 77,70 £ = 303,60 £
- 35 Stunden pro Woche: 12,71 £ × 35 − 77,70 £ = 367,15 £
Bitte beachtet: Obwohl die Bezahlung von Au-pairs im Vereinigten Königreich mittlerweile auf dem gesetzlichen Mindestlohn basiert, betrachten wir von AuPairWorld Au-pairing weiterhin als eine Form des kulturellen Austauschs, der durch die Integration eines jungen Menschen in das Familienleben funktioniert. Unabhängig davon, wie die Bezahlung berechnet wird, ist dies die Essenz des Au-pairing. Die Informationen auf diesen Seiten und auf unserer gesamten Website basieren auf dieser Idee und sind unser Au-pair Grundgedanke, der Teil unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist.
Weitere Infos zum diesem Thema:
Kost & Logis
Zusätzlich zur festgelegten wöchentlichen Zahlung wohnt das Au-pair bei der Gastfamilie.
Der Wert der Unterkunft wird im Rahmen der Gesamtvergütung gemäß dem offiziellen Accommodation Offset berücksichtigt, der auf £11,10 pro Tag bzw. £77,70 pro Woche festgelegt ist (siehe Abschnitt „Au-pair-Gehalt“). Dieser Betrag bezieht sich ausschließlich auf die Unterkunft.
Die Verpflegung (Mahlzeiten) ist nicht Bestandteil des Accommodation Offset und wird in dieser Berechnung daher nicht berücksichtigt.
Optional kann die Gastfamilie dem Au-pair nach eigenem Ermessen ermöglichen, im Rahmen des Familienlebens gemeinsam mit der Familie zu essen.
Weitere Infos zum diesem Thema:
Arbeitszeit
Normalerweise arbeitet ein Au-pair in England 30 Stunden pro Woche, Babysitting eingeschlossen.
Weitere Infos zum diesem Thema:
Freizeit und Urlaub
Ein Au-pair hat 2 Tage pro Woche frei. Einmal im Monat muss ein freier Tag auf einen Sonntag fallen.
Es gibt keine einheitlichen Regelungen bezüglich des Urlaubs für Au-pairs in Großbritannien. Unsere Empfehlung: Ein Au-pair, das 12 Monate im Land bleibt, sollte vier Wochen Urlaub erhalten. Bei kürzeren Aufenthalten können sich Au-pairs und Familien an diesem Wert entsprechend orientieren.
Zusätzlich gibt es gibt keine offizielle Regelung zu gesetzlichen Feiertagen für Au-pairs. Wir empfehlen, dass Au-pairs an Feiertagen frei haben. Nur in Ausnahmefällen sollten Au-pairs an Feiertagen arbeiten. Die Gastfamilie sollte dies vorher mit dem Au-pair absprechen.
Mehr Informationen:
Sprachkurs
Ein Au-pair sollte die Möglichkeit haben, an einem Englischkurs teilzunehmen. Im Normalfall trägt das Au-pair selbst die Kosten dafür. Am besten hilft die Gastfamilie dem Au-pair dabei, in der Nähe einen passenden Sprachkurs zu finden.
Weitere Infos zum diesem Thema:
Staatliche Sozialversicherung und Einkommenssteuer
In Großbritannien haben Au-pairs nicht denselben Beschäftigungsstatus wie reguläre Arbeiter und Angestellte. Je nach Taschengeldbetrag müssen sie jedoch möglicherweise eine Einkommenssteuer und Beiträge zur Staatlichen Sozialversicherung zahlen.
Krankenversicherung
Um sicher und umfassend versichert zu sein, müssen Au-pairs aus allen Ländern eine umfassende private Au-pair-Versicherung für Au-pair-Aufenthalte im Vereinigten Königreich abschließen. Au-pairs und Gastfamilien sollten im Vorfeld klären, ob die Gastfamilie bereit ist, einen Teil der Versicherungskosten für den Au-pair-Aufenthalt zu übernehmen. Andernfalls muss das Au-pair diese Kosten selbst tragen.
AuPairWorld empfiehlt für diesen Zweck das PROTRIP-WORLD Versicherungspaket. Es ist speziell für Au-pairs und andere junge Menschen, die sich im Ausland aufhalten, konzipiert. Diese Versicherung deckt unter anderem die vollen Kosten für stationäre und ambulante medizinische Versorgung ab (die mit der EHIC-Karte für EU-Au-pairs oft nicht vollständig abgedeckt sind) sowie den Rücktransport ins Heimatland aus medizinischen Gründen (der mit der EHIC-Karte überhaupt nicht abgedeckt ist).
Weitere Infos zum diesem Thema:
Auto fahren und Führerschein
Gastfamilien wünschen sich oft ein Au-pair mit Führerschein. Wichtig dabei ist, dass das Au-pair schon über ausreichend Fahrpraxis verfügt und einen gültigen Führerschein besitzt. In Großbritannien herrscht Linksverkehr. Au-pair und Gastfamilie sollten also darüber sprechen, ob das Au-pair es sich zutraut, dort Auto zu fahren.
Ausländische Führerscheine sind für einen Zeitraum von 12 Monaten nach Ankunft in Großbritannien gültig. Nach diesem Zeitraum könnten weitere Bedingungen erforderlich sein.
Außerdem sollte im Vorfeld geklärt werden, wie es sich mit Haftung und Versicherung verhält. Verursacht das Au-pair einen Unfall mit Schadensfolge, so muss vorher klar sein, wer dafür aufkommt. Dazu sollte die Gastfamilie vorab mit ihrer eigenen Versicherung sprechen. Möglicherweise kann die Fahrzeugversicherungspolice für die Zeit des Aufenthaltes auf das Au-pair ausgeweitet werden.
Weitere Infos zum diesem Thema: