Taschengeld, Arbeitszeit und Vertrag für Au-pairs in Dänemark
Wie sind die Arbeitszeiten für Au-pairs in Dänemark? Wie hoch ist das Gehalt für Au-pairs? Sollten Au-pair und Gastfamilie einen Vertrag abschließen? Diese und weitere Fragen beantworten wir hier.

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Au-pair-Vertrag
Es gibt einen offiziellen Au-pair-Vertrag in Dänemark. Er ist Teil des Antrags für die Aufenthaltsgenehmigung des Au-pairs. Der Au-pair-Vertrag kann für maximal 12 Monate abgeschlossen werden.
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Antragsformular für die Aufenthaltsgenehmigung für Au-pairs (inklusive Au-pair-Vertrag)Kündigung
Au-pair-Verträge müssen schriftlich gekündigt werden. Au-pairs können einen Au-pair-Vertrag mit einer Frist von 2 Wochen kündigen. Gastfamilien mit einer Kündigungsfrist von einem Monat. -
Aufenthaltsdauer
Au-pairs in Dänemark erhalten eine Aufenthaltsgenehmigung für 1 Jahr, diese kann jedoch nicht für länger als die im Vertrag angegebene Dauer ausgestellt werden. In Ausnahmefällen kann die Aufenthaltsgenehmigung zu einer Aufenthaltsdauer von maximal 24 Monaten verlängert werden.
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Aufgaben
Zu den Hauptaufgaben eines Au-pairs in Dänermark gehört in aller erste Linie die Kinderbetreuung. Zusätzlich hilft das Au-pair bei leichten Arbeiten im Haushalt. Am besten besprechen Au-pair und Gastfamilie vorab, für welche Aufgaben das Au-pair zuständig ist.
Mehr Info zum Thema:
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Taschengeld
Das Taschengeld für Au-pairs in Dänemark beträgt 4.550 DKK brutto pro Monat. Auch im Krankheitsfall oder während des Urlaubs erhält das Au-pair sein Taschengeld.
Weitere Infos zum diesem Thema:
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Steuern
Ein Au-pair muss auf das Taschengeld Steuern zahlen. Dafür muss es bei der örtlichen Steuerbehörde eine Steuerkarte beantragen.
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Kost und Logis
Das Au-pair erhält freie Kost und Logis. Es nimmt an den gemeinsamen Mahlzeiten der Gastfamilie teil und erhält ein angemessenes eigenes Zimmer im Haus der Familie.
Weitere Infos zum diesem Thema:
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Arbeitszeit
Au-pairs in Dänemark arbeiten 18 bis 30 Stunden pro Woche und 3 bis 5 Stunden maximal pro Tag.
Weitere Infos zum diesem Thema:
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Freizeit und Urlaub
Dem Au-pair stehen pro Woche eineinhalb freie Tage zu. Außerdem hat ein Au-pair das Recht, sich an offiziellen dänischen Feiertagen frei zu nehmen. Darüber hinaus muss es die Gelegenheit haben, seine Religion ausüben und an Gottesdiensten teilnehmen zu können.
Au-pairs in Dänemark haben Anspruch auf 2,5 bezahlte freie Tage pro Monat, wenn sie 6 Tage pro Woche arbeiten. 2,08 bezahlte freie Tage pro Monat, wenn sie nur 5 Tage pro Woche arbeiten. Wenn ein Au-pair-Aufenthalt endet, muss die Gastfamilie für die Urlaubstage bezahlen, an denen das Au-pair nicht frei genommen hatte.
Mehr Infos zum Thema:
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Sprachkurs
Das Au-pair muss genügend Freizeit haben, um an einem Sprachkurs teilnehmen zu können. Die Gastfamilien müssen eine einmalige Zahlung in Höhe von 18.000 DKK leisten, um einen Teil der staatlichen Ausgaben für das Angebot von Dänischunterricht zu decken.
Weitere Infos zum diesem Thema:
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Krankenversicherung
Wenn das Au-pair krank ist, muss die Gastfamilie weiterhin für Kost und Logis aufkommen und sich um das Au-pair kümmern, bis alle notwendigen Maßnahmen getroffen sind.
Die Gastfamilie ist verpflichtet, eine Krankenversicherung für das Au-pair abzuschließen. Sie können dies im örtlichen Bürgerservice (Borgerservice) tun. Das Au-pair erhält dort eine sogenannte CPR-Nummer und "Gesundheitskarte".Weitere Infos zum diesem Thema:
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Reisekosten
Die Gastfamilie übernimmt die Kosten für die Rückreise des Au-pairs, wenn das Au-pair aus einem Nicht-EU-Land kommt. Hier gibt es jedoch gewisse Regeln zu beachten.