Der Au-pair-Vertrag enthält die Rechte und Pflichten des Au-pairs und der Gastfamilie. Er muss von beiden Seiten unterschrieben werden. Dies sollte geschehen, bevor das Au-pair sein Heimatland verlässt.
Kündigung des Au-pair-Vertrags
Der Au-pair-Vertrag wird für die Dauer des Au-pair-Verhältnisses geschlossen. Es ist aber jederzeit möglich, den Vertrag zu kündigen. Gemäß Europäischem Übereinkommen über die Au-pair-Beschäftigung sollte hierbei eine Kündigungsfrist von 2 Wochen berücksichtigt werden. So bleibt für das Au-pair genug Zeit, um eine neue Gastfamilie zu finden oder seine Abreise zu organisieren. Wenn schwerwiegende Umstände es erfordern, kann das Au-pair-Verhältnis auch sofort aufgelöst werden.