Kündigung des Au-pair-Vertrags: Fristen und Vorlagen
Au-pairs und Gastfamilien können den Au-pair-Vertrag jederzeit unter Einhaltung der im Vertrag vereinbarten Kündigungsfrist kündigen. Dazu genügt ein formloses Schreiben.

Vor Beendigung des Au-pair-Vertrags
Die meisten Konflikte oder Missverständnisse lassen sich jedoch durch ein offenes und ehrliches Gespräch lösen. Die Kündigung sollte daher immer der letzte Ausweg sein.
Kündigungsfristen für Au-pair-Verträge
Die Kündigungsfrist beträgt in den meisten Ländern zwei Wochen. Bei schwerwiegenden Verstößen kann das Vertragsverhältnis auch mit sofortiger Wirkung gelöst werden.
Haben Au-pair und Gastfamilie keinen Au-pair-Vertrag unterschrieben, sollten sie sich auf eine Kündigungsfrist einigen. Sie sollten in diesem Fall fair zueinander sein und sich gegenseitig etwas Zeit geben. Es ist keine Lösung, die Gastfamilie von heute auf morgen zu verlassen oder das Au-pair einfach vor die Tür zu setzen!
Was muss im Falle einer Kündigung des Au-pair-Vertrags beachtet werden?
Au-pair und Gastfamilie sollten alle notwendigen Schritte gemeinsam organisieren. Wird der Au-pair-Vertrag vorzeitig gelöst, sollten alle Behörden darüber informiert werden, bei denen das Au-pair angemeldet ist. Dies gilt insbesondere für Au-pairs mit Visumspflicht. Es muss zudem geklärt werden, unter welchen Bedingungen das Au-pair weiter im Gastland bleiben darf. Möglicherweise kann das Au-pair die Gastfamilie wechseln. Au-pairs aus EU-Ländern dürfen sich innerhalb der Europäischen Union in der Regel auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Gastland aufhalten.
Vorlagen für das formlose Kündigungsschreiben von Au-pair-Verträgen: