Hier haben wir die häufigsten Fragen rund um das Au-pair-Programm in Deutschland zusammengestellt.
Hier haben wir die häufigsten Fragen rund um das Au-pair-Programm in Deutschland zusammengestellt.
Zunächst möchten wir Sie darauf hinweisen, dass wir keine rechtsverbindlichen Auskünfte erteilen können und dürfen. Wir haben aber in dieser Sache recherchiert und die nachfolgenden Informationen erhalten.
Die Pressestelle des Bundeszentralamts für Steuern schrieb uns: „Jede natürliche Person, die in Deutschland einen Wohnsitz oder den gewöhnlichen Aufenthalt hat, ist unbeschränkt einkommensteuersteuerpflichtig, daher wird all diesen Personen eine Steueridentifikationsnummer als Ordnungskriterium der Finanzverwaltung zugeordnet. Allein aus der Zuordnung der Steueridentifikationsnummer ergeben sich aber weder für das Au-pair noch für die Gasteltern steuerliche Konsequenzen. Diese können erst dann folgen, wenn im Rahmen der Prüfung eines Einzelsachverhaltes festgestellt wird, dass eine konkrete Steuerpflicht besteht.“
Zur Steuerpflicht eines Au-pairs erhielten wir folgende Auskunft: Ein Au-pair erzielt in der Regel nur geringe Einkünfte. Somit sollte grundsätzlich keine Abgabe einer Steuerklärung des Au-pairs in Deutschland notwendig sein, erklärt unser zu Rate gezogener Steuerexperte. In Zweifelsfällen sei jedoch der Einzelfall zu überprüfen. Bei weiteren Fragen kann Ihnen sicher Ihr Steuerberater individuell weiterhelfen. Wir hoffen, wir konnten Ihre Frage hiermit beantworten.
Ehrlich miteinander sein und gegenseitige Erwartungen klären, ist bei Konflikten genau richtig. Wenn das jedoch wiederholt zu keiner Lösung führt und Sie sich nach reiflicher Überlegung doch für eine Kündigung entscheiden: Beachten Sie bitte die im Vertrag vereinbarte Kündigungsfrist. In der Regel beträgt sie zwei Wochen.
Das Leben auf dem Land ist ein Nachteil, wenn es darum geht, ein Au Pair aufzunehmen. Viele Au-pairs möchten lieber in einer Großstadt als auf dem Land leben. Die Auswahl ist also etwas kleiner. Aber Ihr als Familie müsst ja nur das eine Au-pair finden, das zu euch passt.
Wie das am besten gelingt, dazu hier ein paar Tipps:
Um auf eure Frage zurückzukommen: Eine Autofahrt von 14 Kilometern zum Sprachkurs halten wir für zumutbar. Letzten Endes zählt, dass sich das Au-pair bei euch wohl fühlt und ihr zueinander passt.
Blogartikel, der zum Thema passt: Kinderbetreeung auf dem Land
Kann man als Au-pair den deutschen Sprachtest beim Konsulat nochmal machen, wenn man es zum ersten Mal ihn nicht besteht?
Hierzu gibt es leider keine allgemeingültige Antwort. In dem Konsulat in den USA z.B. ist eine Wiederholung möglich. Grundsätzlich gibt es aber keine einheitliche Regelung für die Deutschen Botschaften im Ausland, wie häufig dort ein Sprachtest durchgeführt werden darf.
Wir empfehlen Au-pairs daher, sich im Vorfeld bei der Deutschen Botschaft in ihrem Heimatland zu informieren, ob die Prüfung nur einmalig abgelegt werden kann oder ob eine Wiederholung zulässig ist. Die Bestimmungen werden von der jeweiligen Deutschen Auslandsvertretung einzeln festgelegt und variieren daher von Land zu Land.
Die Kosten für das Au-pair sind steuerlich absetzbar. Aber Achtung: Damit das gezahlte Taschengeld auch anerkannt wird, muss das Geld auf ein Konto des Au-pairs überwiesen werden. Unser Tipp dazu: Das Konto kann in Deutschland bei einer deutschen Bank oder Sparkasse eröffnet werden. Am besten fragen Sie bei der Bank, ob sie günstige oder kostenlose Giro Konten für junge Leute oder Studenten anbieten. Bei weiteren Fragen zur steuerlichen Absetzbarkeit wendet ihr euch bitte an euren Steuerberater.
Wir von AuPairWorld freuen uns darauf, euch dabei zu begleiten.
Wir arbeiten stetig daran, unsere Informationen über die Gastländer zu ergänzen und aktuell zu halten. Dennoch können wir nicht garantieren, dass alle Informationen richtig und vollständig sind. Wenn Sie Ungenauigkeiten oder Lücken entdecken, freuen wir uns, von Ihnen zu hören.