Au-pairs aus Nicht-EU-Ländern benötigen zumeist ein Visum, um nach Deutschland einreisen zu dürfen. Der Visumsantrag sollte möglichst frühzeitig gestellt werden, denn die Bearbeitung kann einige Zeit dauern.
Schritt 1: Prüfen, ob der Reisepass gültig ist
Das Au-pair sollte sicherstellen, dass es einen gültigen Reisepass besitzt, bevor es seine Reise plant.
Schritt 2: Einladungsschreiben und Vertrag schicken
Die Gastfamilie schickt dem Au-pair per Post den unterschriebenen Vertrag und ein Einladungsschreiben. Diese Dokumente braucht das Au-pair zur Beantragung des Visums. Daher ist es wichtig, dass es die Dokumente rechtzeitig erhält: Einladungsschreiben und Au-pair-Vertrag herunterladen.
Unser Tipp: In der Deutschen Botschaft im Heimatland des Au-pairs kann es manchmal zu längeren Bearbeitungszeiten kommen. Daher raten wir dem Au-pair bei einer Zusage durch eine Gastfamilie, so schnell wie möglich einen Termin für den Visumsantrag in der Auslandsvertretung zu vereinbaren. Bis der Termin stattfindet, kann das Au-pair den Vertrag mit der Gastfamilie unterschreiben und sich um die Zusammenstellung der nötigen Unterlagen kümmern.
Schritt 3: Visum beantragen
1. In Deutschland gibt es eine Altersgrenze für Au-pairs. Bei Beantragung des Visums darf das Au-pair nicht älter als 26 Jahre sein.
2. Die deutsche Botschaft prüft die Grundkenntnisse der deutschen Sprache des Au-pairs. Das Mindestniveau ist A1. In welcher Form die Sprachkenntnisse nachzuweisen sind, entscheidet die Botschaft. Am besten erkundigt sich das Au-pair vorher bei der Botschaft, ob seine Sprachkenntnisse für ein Visum ausreichen und welche Nachweise anerkannt werden.
3. Wenn das Au-pair bei der deutschen Botschaft in seinem Heimatland ein Visum beantragt, sollte es diese Dokumente mitnehmen:
- einen von der Gastfamilie unterschriebenen Au-pair-Vertrag (Original)
- das Einladungsschreiben der Gastfamilie (Original)
- den gültigen Reisepass
- eine Versicherungsbestätigung von der Gastfamilie (die Gastfamilie verpflichtet sich dazu mit dem Einladungsschreiben)
- ein Motivationsschreiben, aus dem hervorgeht, wie der Au-pair-Aufenthalt in die eigene Lebensplanung passt.
Der Beginn der Au-pair-Beschäftigung laut Au-pair-Vertrag darf nicht später als 6 Monate nach Stellung des Visumantrages liegen. Die geplante Aufenthaltsdauer muss mindestens 6 Monate betragen.
Wenn das Visum erteilt wird, kann das Au-pair nach Deutschland einreisen. Bis das Visum ausgestellt ist, sollten je nach Land zwischen 6 Wochen und bis zu ca. 3 Monaten eingeplant werden. Wer es genau wissen möchte, fragt am besten bei der Botschaft nach.
In Einzelfällen können weitere Dokumente von dem Au-pair verlangt werden, zum Beispiel ein polizeiliches Führungszeugnis oder ein Gesundheitszeugnis. Auch hier empfehlen wir, bei der deutschen Botschaft im Heimatland nachzufragen.
Auch von der Gastfamilie können im Rahmen des Visumsprozesses weitere Dokumente eingefordert werden, beispielsweise eine Meldebescheinigung, ein Fragebogen für Gastfamilien der Agentur für Arbeit oder eine Verpflichtungserklärung.
Mit der Verpflichtungserklärung verpflichtet sich die Gastfamilie, für die Kosten des Lebensunterhalts des Au-pairs aufzukommen. Sie gilt solange, bis das Au-pair das Land wieder verlassen hat. Wenn die Gastfamilie eine Verpflichtungserklärung unterschrieben hat, sollte sie auch den Abschluss einer Abschiebekostenversicherung in Betracht ziehen.
Schritt 4: Anmeldung im Gastland
Das Visum gilt zunächst für drei Monate und berechtigt zur sofortigen Aufnahme der Au-pair-Tätigkeit. Nachdem das Au-pair in Deutschland angekommen ist, muss es beim Einwohnermeldeamt angemeldet werden. Spätestens nach drei Monaten müssen Aufenthaltserlaubnis und Arbeitsgehmigung bei der Ausländerbehörde verlängert werden.
Dazu wird ein biometrisches Passbild benötigt. Die Zeit von der Antragstellung bis zur Aushändigung beträgt nach den derzeitigen Erfahrungswerten etwa 3 bis 4 Wochen. Es empfiehlt sich daher, sich frühzeitig bei der örtlichen Ausländerbehörde zu erkundigen.
Visumsfreie Einreise für Staatsangehörige bestimmter Länder
Au-pairs aus Australien, Israel, Japan, Kanada, Südkorea, Neuseeland sowie den USA dürfen ohne Visum nach Deutschland einreisen. Wichtig: Das Au-pair muss innerhalb von drei Monaten nach der Einreise bei der Ausländerbehörde einen Aufenthaltstitel und eine Arbeitserlaubnis beantragen. Dafür sind Grundkenntnisse der deutschen Sprache von mindestens Level A 1 nachzuweisen. Die Arbeit als Au-pair kann erst nach Erhalt des Aufenthaltstitels und der Arbeitserlaubnis aufgenommen werden.
Nebentätigkeiten grundsätzlich nicht erlaubt
Visumspflichtige Au-pairs dürfen nur als Au-pair tätig werden, denn das ist der Zweck für den das Visum erteilt wurde. Andere Tätigkeiten sind grundsätzlich nicht erlaubt.