Einreisebestimmungen für Au-pair-Aufenthalte in Luxemburg: Je nach Herkunftsland des Au-pairs unterscheiden sich diese. Welche Richtlinien in welchem Fall gelten, sind hier kurz und kompakt zusammengefasst.
Einreisebestimmungen für Au-pair-Aufenthalte in Luxemburg: Je nach Herkunftsland des Au-pairs unterscheiden sich diese. Welche Richtlinien in welchem Fall gelten, sind hier kurz und kompakt zusammengefasst.
Die Bestimmungen sind für Bürger aus EU/EFTA-Staaten und Nicht-EU-Staaten unterschiedlich.
EU: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern
EFTA: EU-Staaten + Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz
Staatsangehörige aller anderen Länder
EU- und EFTA-Bürger benötigen für die Einreise nach Luxemburg nur ihren Personalausweis oder Reisepass. Da die Beantragung eines neuen Dokumentes durchaus etwas länger dauern kann, empfehlen wir rechtzeitig, die Gültigkeit der Pässe zu überprüfen.
Als erstes sollten Gastfamilie und Au-pair sich über die die genauen Bedingungen des Vertrags abstimmen. Daraus sollten alle Konditionen des Au-pair-Aufenthalts klar hervorgehen (Aufenthaltsdauer, Arbeitszeit, Urlaubstage, Details zur Unterkunft, Informationen zu Sprachkurs, Taschengeld, etc.). Der Vertrag sollte außerdem eine spezielle Klausel beinhalten, welche die Gültigkeit in Bezug auf die Genehmigung des Au-pair-Antrags sowie des Antrags auf Zulassung als Gastfamilie einschränkt.
Selbst EU-Bürger können erst nach Genehmigung des Bildungsministeriums (Ministère de l'Éducation nationale) in Luxemburg als Au-pair arbeiten.
Für den Antrag muss ein Online-Formular ausgefüllt werden, sowie alle notwendigen Nachweise beigefügt werden. Mit dem unterschriebenen Antrag erklärt das Au-pair sich dazu bereit, bei seiner Ankunft an einer obligatorischen Informationsveranstaltung des Nationalen Jugendwerks (Service National de la Jeunesse (SNJ) teilzunehmen. Während seines Aufenthalts muss das Au-pair außerdem an einem Sprachkurs oder einem Kurs über Kultur und Zivilisation teilnehmen, dessen Kosten zu Lasten der Gastfamilie gehen. Die Anmeldung zu der Informationsveranstlatung sollte mindestens zwei Tage vorher erfolgen. In diesem Zusammenhang versichert das Au-pair auch, dass es während seines Au-pair-Aufenthalts in Luxemburg keinem weiteren Erwerb (gleich ob bezahlt oder unbezahlt) nachgeht.
Um als Gastfamilie ein Au-pair aufnehmen zu können, muss die Gastfamilie eine Bewilligung durch den Service National de la Jeunesse (SNJ) nachweisen. Um diesen zu beantragen, muss das Online-Antragsformular ausgefüllt und folgende Dokumente hinzugefügt werden:
Um den Prozess der Bewerbung zu beschleunigen, wird dringend empfohlen, dass die Gastfamilie den Antrag beim Service National de la Jeunesse (SNJ) einreicht. Dafür benötigt die Familie 3 unterschriebene Exemplare des Au-pair-Vertrags sowie die folgenden Dokumente, die der SNJ für die Bearbeitung benötigt:
Die Gastfamilie unterschreibt ebenfalls alle 3 Exemplare des Vertrags und legt dem SNJ alle Unterlagen vor, bestehend aus dem Vertrag, dem Antragsformular, den Dokumenten, die der Gastfamilie zugeschickt wurden, sowie dem Antrag auf Zulassung als Gastfamilie mit den entsprechenden Nachweisen. Sie fügt ihren eigenen Antrag auf Zulassung als Gastfamilie mit den notwendigen Nachweisen hinzu.
Sobald der Antrag bewilligt wurde, schickt der SNJ der Gastfamilie zwei Exemplare des Au-pair-Vertrags und die Bewilligung des Antrags, sowie des Antrags auf Zulassung als Gastfamilie, beide Dokumente unterzeichnet vom Bildungsministerium. Die Gastfamilie schickt dem Au-pair eine Kopie des Vertrags sowie die Bewilligung des Au-pair-Antrags zu.
Die Gastfamilie muss sein Au-pair beim CCSS (Centre commun de la Sécurité sociale) anmelden, damit es den gesamten Aufenthalt über gegen Krankheit und Unfälle versichert ist. Hierfür muss die Familie dem CCSS eine Erklärung zur Arbeit in Privathaushalten vorlegen. Der CCSS schickt der Gastfamilie daraufhin einen Mitgliedschaftsnachweis, den sie dem SNJ innerhalb eines Monats nach der Ankunft des Au-pairs vorlegen muss.
Da das Au-pair-Taschengeld nicht als Gehalt angesehen wird, gehen die Beiträge und die Sozialversicherung vollständig zu Lasten der Gastfamilie.
Nützliche Links:
Für die Einreise nach Luxemburg benötigen Nicht-EU-Bürger einen gültigen Reisepass. Dieser muss für die gesamte Dauer des Aufenthalts gültig sein. Da die Beantragung eines neuen Dokumentes durchaus etwas länger dauern kann, empfehlen wir rechtzeitig die Gültigkeit des Dokuments zu überprüfen.
Als erstes sollten Gastfamilie und Au-pair sich über die die genauen Bedingungen des Vertrags abstimmen. Daraus sollten alle Konditionen des Au-pair-Aufenthalts klar hervorgehen (Aufenthaltsdauer, Arbeitszeit, Urlaubstage, Details zur Unterkunft, Informationen zu Sprachkurs, Taschengeld, etc.). Der Vertrag sollte außerdem eine spezielle Klausel beinhalten, welche die Gültigkeit in Bezug auf die Genehmigung des Au-pair-Antrags sowie des Antrags auf Zulassung als Gastfamilie einschränkt.
Um in Luxemburg Au-pair zu werden, muss das Bildungsministeriums (Ministère de l'Éducation nationale) den Au-pair-Antrag bewilligen.
Für den Antrag muss ein Online-Formular ausgefüllt werden, sowie alle notwendigen Nachweise beigefügt werden. Mit dem unterschriebenen Antrag erklärt das Au-pair sich dazu bereit, bei seiner Ankunft an einer obligatorischen Informationsveranstaltung des Nationalen Jugendwerks (Service National de la Jeunesse (SNJ) teilzunehmen. Während seines Aufenthalts muss das Au-pair außerdem an einem Sprachkurs oder einem Kurs über Kultur und Zivilisation teilnehmen, dessen Kosten zu Lasten der Gastfamilie gehen. Die Anmeldung zu der Informationsveranstlatung sollte mindestens zwei Tage vorher erfolgen. In diesem Zusammenhang versichert das Au-pair auch, dass es während seines Au-pair-Aufenthalts in Luxemburg keinem weiteren Erwerb (gleich ob bezahlt oder unbezahlt) nachgeht.
Um als Gastfamilie ein Au-pair aufnehmen zu können, muss die Gastfamilie eine Bewilligung durch den Service National de la Jeunesse (SNJ) nachweisen. Um diesen zu beantragen, muss das Online-Antragsformular ausgefüllt und folgende Dokumente hinzugefügt werden:
Um den Prozess der Bewerbung zu beschleunigen, wird dringend empfohlen, dass die Gastfamilie den Antrag beim Service National de la Jeunesse (SNJ) einreicht. Dafür benötigt die Familie 3 unterschriebene Exemplare des Au-pair-Vertrags sowie die folgenden Dokumente, die der SNJ für die Bearbeitung benötigt:
Die Gastfamilie unterschreibt ebenfalls alle 3 Exemplare des Vertrags und legt dem SNJ alle Unterlagen vor, bestehend aus dem Vertrag, dem Antragsformular, den Dokumenten, die der Gastfamilie zugeschickt wurden, sowie dem Antrag auf Zulassung als Gastfamilie mit den entsprechenden Nachweisen. Sie fügt ihren eigenen Antrag auf Zulassung als Gastfamilie mit den notwendigen Nachweisen hinzu.
Sobald der Antrag bewilligt wurde, schickt der SNJ der Gastfamilie zwei Exemplare des Au-pair-Vertrags und die Bewilligung des Antrags, sowie des Antrags auf Zulassung als Gastfamilie, beide Dokumente unterzeichnet vom Bildungsministerium. Die Gastfamilie schickt dem Au-pair eine Kopie des Vertrags sowie die Bewilligung des Au-pair-Antrags zu.
Vor der Ankunft in Luxemburg muss das Au-pair bei der Einwanderungsbehörde seine befristete Aufenthaltserlaubnis beantragen. Zusätzlich werden die folgenden Dokumente benötigt:
Bei den Unterlagen muss es sich um Originaldokumente bzw. deren beglaubigte Kopien handeln. Außerdem sollten sie in deutscher, englischer oder französischer Sprache verfasst sein. Sollte dies nicht der Fall sein, so müssen sie von einem beeidigten Übersetzer übersetzt werden. Die Aufenthaltserlaubnis wird per Post zugestellt und ist 90 Tage lang gültig.
Ist das Au-pair visumspflichtig und möchte sich länger als drei Monate in Luxemburg aufhalten, muss es bei der diplomatischen Vertretung oder einem Konsulat Luxemburgs in seinem eigenen Land ein Visum vom Typ D beantragen. Alternativ kann das Visum von einem Land aus beantragt werden, das Luxemburg repräsentiert (Belgien oder den Niederlanden). Das Visum wird für maximal 3 Monate ausgestellt und in Form eines Stickers am Reisepass angebracht. Falls der Aufenthalt in Luxemburg nicht länger als drei Monate dauert, muss ein Kurzzeitvisum (vom Typ C) beantragt werden.
Innerhalb von 3 Tagen nach der Ankunft in Luxemburg muss sich das Au-pair bei der Wohngemeinde der Gastfamilie melden, um seine Ankunftserklärung zu erhalten. Folgende Dokumente sollten hierzu mitgebracht werden:
Die Gemeinde überreicht dem Au-pair eine Kopie seiner Ankunftserklärung.
Noch vor Beantragung des Aufenthaltstitels muss sich das Au-pair einer medizinischen Untersuchung bei einem Mediziner mit Sitz in Luxemburg unterziehen. Die Kosten hierfür werden von der Sozialversicherung nicht erstattet. Danach erfolgt von der sozialmedizinischen Liga (Ligue médico-sociale (LMS)) eine Untersuchung auf Tuberkulose.
Die Ergebnisse beider Untersuchungen werden direkt an den medizinischen Dienst der Einwanderungsbehörde (Service Médical de l'Immigration (SMI)) geschickt, welcher die ärztliche Bescheinigung ausstellt und sie an die Einwanderungsbehörde weiterleitet, die den Antrag auf Aufenthaltstitel bearbeitet.
Innerhalb von drei Monaten nach der Ankunft in Luxemburg muss das Au-pair bei der Einwanderungsbehörde seinen Aufenthaltstitel beantragen. Folgende Dokumente sollten dem Antrag beigefügt werden:
In den Tagen nach Beantragung des Aufenthaltstitels erhält das Au-pair ein Einladungsschreiben zur persönlichen Vorstellung bei der Einwanderungsbehörde. Dort werden die Passfotos und Fingerabdrücke genommen und letztere auch digitalisiert. Diese Daten werden dem Aufenthaltstitel beigefügt. Nach Erfassung dieser Daten wird die Einwanderungsbehörde dem Au-pair mitteilen, wann genau der Aufenthaltstitel abgeholt werden kann.
Zum vorgegebenen Termin sollte die Einwanderungsbehörde kontaktiert und der Aufenthaltstitel abgeholt werden. Danach kann mit dem Reisepass bei der Wohngemeinde der Gastfamilie die Ankunftserklärung bestätigt werden und die Wohnsitzbescheinigung abgeholt werden.
Bitte beachten: Da die Aufenthaltsdauer auf ein Jahr beschränkt ist, kann der Aufenthaltstitel weder verlängert, noch die Art des Titels geändert werden!
Die Gastfamilie muss sein Au-pair beim CCSS (Centre commun de la Sécurité sociale) anmelden, damit es den gesamten Aufenthalt über gegen Krankheit und Unfälle versichert ist. Hierfür muss die Familie dem CCSS eine Erklärung zur Arbeit in Privathaushalten vorlegen. Der CCSS schickt der Gastfamilie daraufhin einen Mitgliedschaftsnachweis, den sie dem SNJ innerhalb eines Monats nach der Ankunft des Au-pairs vorlegen muss.
Da das Au-pair-Taschengeld nicht als Gehalt angesehen wird, gehen die Beiträge und die Sozialversicherung vollständig zu Lasten der Gastfamilie.
Für Aufenthalte in Luxemburg von unter 3 Monaten ist die Abwicklung der Formalitäten einfacher. Außer den Unterlagen, die der SNJ bewilligen muss (s. Schritt 1 bis 5), muss nur ein Kurzzeitvisum beantragt werden (s. Schritt 7). Außerdem wird die Ankunftserklärung (s. Schritt 8) benötigt, sowie die Anmeldung beim CCSS (s. Schritt 13).
Nützliche Links:
Wir von AuPairWorld freuen uns darauf, euch dabei zu begleiten.
Wir arbeiten stetig daran, unsere Informationen über die Gastländer zu ergänzen und aktuell zu halten. Dennoch können wir nicht garantieren, dass alle Informationen richtig und vollständig sind. Wenn Sie Ungenauigkeiten oder Lücken entdecken, freuen wir uns, von Ihnen zu hören.