Beantragung eines Visums für den Au-pair-Aufenthalt im Vereinigten Königreich
Tier 5 Youth Mobility Scheme
Im Rahmen des Tier 5 Youth Mobility Scheme können junge Menschen (Alter: 18-30) aus bestimmten Ländern für eine begrenzte Zeit in England, Schottland, Nordirland und Wales leben und arbeiten.
Wer kann sich für dieses Programm bewerben?
Das Tier 5 Youth Mobility Scheme eignet sich für Au-pairs aus
- Australien
- Kanada
- Hongkong
- Neuseeland
- Japan
- Republik Korea
- Taiwan
- Monaco
- britische Überseebürger, Bürger der britischen Überseegebiete oder britische Staatsangehöriger, die in Übersee leben
Für Au-pairs aus Hongkong, der Republik Korea oder Taiwan tritt die Regierung während des Aufenthaltes in Großbritannien als Sponsor auf. Bitte beachten: Die Anzahl der Plätze für diese Staaten ist begrenzt. Das Visum muss innerhalb von 3 Monaten nach Erhalt des Certificate of Sponsorship beantragt werden. Bei Letzterem handelt es sich nicht um ein schriftliches Dokument, sondern um eine Referenznummer.
Wie funktioniert es?
Im Rahmen des Tier 5 Youth Mobility Scheme werden Punkte vergeben, die sich nach Alter und Staatsangehörigkeit der Bewerber richten. Ausschlaggebend ist auch ihr finanzielles Vermögen. So muss ein Bewerber über ausreichend Mittel verfügen, um seinen Aufenthalt in Großbritannien zu finanzieren. Hierzu muss er nachweisen, dass er über Ersparnisse von mindestens 1.890 Britischen Pfund verfügt.
Schritt 1: Überprüfen, ob der Reisepass gültig ist
Das Au-pair sollte vor seiner Abreise sicherstellen, dass es einen gültigen Reisepass besitzt.
Schritt 2: Au-pair-Vertrag unterschreiben
Die Gastfamilie sollte den unterschriebenen Vertrag rechtzeitig an das Au-pair schicken.
Schritt 3: Visum beantragen
Das Au-pair kümmert sich selbst um das Visum und kann es online beantragen.
Im Rahmen der Visumsbeantragung müssen der Britischen Botschaft oder dem Britischen Konsulat im Heimatland des Au-pairs folgende Dokumente vorgelegt werden:
- gültiger Reisepass (wichtig: er muss eine leere Seite für das Visum beeinhalten)
- ein Passfoto, das die notwendigen Voraussetzungen erfüllt
- einen Bankauszug über ein Vermögen von mindestens GBP 1.890
- die Ergebnisse des Tuberkulose- (TB-) Tests sofern notwendig
- eine beglaubigte Übersetzung aller Dokumente, die nicht in englischer oder kymrischer Sprache verfasst sind
Ob eventuell weitere Dokumente vorgelegt werden müssen, ist bei der Britischen Botschaft oder beim Britischen Konsulat nachzufragen.
Das Visum wird normalerweise für 2 Jahre ausgestellt. Deshalb müssen die betreffenden Au-pairs das Home Office* nicht nach 6 Monaten kontaktieren. Innerhalb dieses Zeitraumes kann das Au-pair das Land auch verlassen und wieder einreisen. Wenn sich ein Au-pair, das ein Visum benötigt, bei der Polizei anmelden muss, wird dies in seinem Pass vermerkt. In diesem Fall muss sich das Au-pair innerhalb der ersten 7 Tage nach seiner Ankunft dort anmelden.
Die Arbeitserlaubnis, die Au-pairs im Rahmen des Youth Mobility Schemes erhalten, gilt automatisch für 24 Monate.
Ahnenvisum (Ancestry visa)
Wenn das Au-pair aus einem Commonwealth-Staat kommt, gibt es auch noch eine weitere Möglichkeit, um nach UK zukommen: Das UK Ancestry Visum (Ahnenvisum).
Das Ancestry Visum kann von Commonwealth-Bürgern beantragt werden, die nachweisen können, dass sie einer ihrer Großeltern entweder in UK, auf den Kanalinseln (Channel Islands) oder der Insel Man (Isle of Man) geboren wurde
Wer kann ein Ancestry Visum beantragen?
Au-pairs aus Commonwealth-Staaten können das Ancestry Visum beantragen, wenn:
- sie oder der betreffende Elternteil adoptiert oder in Großbritannien geboren wurden. (Achtung, die Regelung gilt nicht bei Stiefeltern!)
- ie beweisen können, dass ein Großelternteil entweder in UK (einschließlich der Kanalinseln und Insel Man), auf einem britischen Schiff oder Flugzeug oder, vor dem 31. März 1922 in der heutigen Republik Irland geboren wurde
- sie das Visum außerhalb des Vereinigten Königreichs beantragen
- sie vorhaben und dazu berechtigt sind, in UK zu arbeiten
- sie mindestens 17 Jahre alt sind
- sie genug Geld vorweisen können und keine Unterstützung von öffentlichen Mitteln benötigen
Ausführliche Informationen zum Visumsantrag und den Voraussetzungen können direkt bei der britischen Immigrationsbehörde eingeholt werden.
Studentenvisum
Studierende, die in einem Vollzeitstudium (Bachelor, Master oder Promotion) eingeschrieben sind, dürfen unter Umständen eine bestimmte Anzahl an Stunden pro Woche arbeiten (in der Regel bis zu 20 Stunden). Die erlaubte Arbeitszeit ist normalerweise im ausgestellten Studentenvisum angegeben.
Zwischen dem Au-pair und der Gastfamilie sollte geklärt werden, wie viele Stunden Au-pair-Arbeit erwartet werden und wie diese Stunden eingeplant werden. Ein Vollzeitstudium kann es erschweren, zusätzlich den Anforderungen einer Gastfamilie als Au-pair gerecht zu werden.
Bitte beachten Sie auch, dass die Einwanderungsbehörden bei der Einreise jederzeit das Recht haben, die Einreise zu verweigern, wenn sie den Eindruck gewinnen, dass die eigentliche Absicht des Studierenden eine Vollzeitbeschäftigung ist.
Bei weiteren Fragen zum Studentenvisum empfiehlt es sich, auf der Website von GOV.UK nachzulesen, die ausführlichere Informationen zu Studentenvisa bietet. Alternativ kann auch die betreffende Bildungseinrichtung kontaktiert oder direkt bei den britischen Behörden nachgefragt werden, um die Arbeitsberechtigung zu klären.
Pre-Settled-Status für EU-Bürger
EU-Bürger, die sich vor dem 31. Dezember 2020 in Großbritannien aufgehalten haben, sind berechtigt, diesen Status zu beantragen. Sie müssen dafür nur einen Antrag im Rahmen des EU Settlement Scheme stellen.
Mit dem Pre-Settled-Status hat ein EU-Au-pair für einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren im Wesentlichen die gleichen Rechte wie vor dem Brexit. Das bedeutet, jungen Menschen dürfen:
- in Großbritannien arbeiten,
- den NHS nutzen,
- sich für ein Studium einschreiben oder weiter an einem Studium teilnehmen,
- in und aus dem Vereinigten Königreich reisen.
Das unabhängige Wohltätigkeitsnetzwerk Citizens Advice hat eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für das Ausfüllen des Antrags auf den Pre-Settled-Status erstellt.