Einreisebestimmungen für Au-pairs in Liechtenstein
Je nach Herkunftsland des Au-pairs unterscheiden sich auch die Einreisebestimmungen für Au-pair-Aufenthalte in Liechtenstein. Welche Richtlinien in welchem Fall gelten und ob ein Visum beantragt werden muss, haben wir hier kurz und kompakt zusammengefasst.

Die Bestimmungen sind für EWR-Bürger und Nicht-EWR-Bürger unterschiedlich.
EWR-Bürger
Alle EU-Staaten plus Island, Liechtenstein und Norwegen und die Schweiz
EU: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern.
Nicht-EWR-Bürger
Staatsangehörige aller anderen Länder
-
Au-pairs aus EWR-Staaten
Für einen Au-pair-Aufenthalt in Liechtenstein benötigen EWR-Bürger folgende Dokumente:
- ein Gesuchsformular für die Einreise
- das Formular "Persönliche Angaben zur Ausstellung des Aufenthaltstitels" (inkl. Passfoto und Unterschrift)
- eine Kopie des gültigen Passes oder der gültigen Identitätskarte
- den Arbeitsvertrag für Au-pair-Angestellte
- einen Nachweis des Krankenversicherungsschutzes
- die Anmeldung zum Deutschkurs
- eine Unterhaltsgarantie
-
Au-pairs aus Nicht-EWR-Staaten
Au-pairs aus Nicht-EWR-Staaten benötigen für einen Au-pair-Aufenthalt in Liechtenstein folgende Dokumente:
- ein Gesuchsformular für die Einreise
- einen Visaantrag
- eine Kopie des gültigen Aufenthaltstitels bei Wohnsitz im EWR oder in der Schweiz
- das Formular "Persönliche Angaben zur Ausstellung des Aufenthaltstitels" (inkl. Passfoto und Unterschrift)
- das Original des Strafregisterauszugs (max. 1 Monat alt und von einem in Liechtenstein anerkannten Übersetzungsbüro ins Deutsche übersetzt)
- einen Nachweis über Grundkenntnisse der deutschen Sprache (z.B. Zeugnisse, Diplome, etc.)
- den Arbeitsvertrag für Au-pair-Angestellte
- einen Nachweis des Krankenversicherungsschutzes
- die Anmeldung zum Deutschkurs
- eine Unterhaltsgarantie
Hier geht es zum Online-Formular für die Beantragung der Aufenthaltsbewilligung.
Für die Kontaktaufnahme zum Ausländer- und Passamt:
Abteilung Bewilligungen
Ausländer- und Passamt (APA)
www.llv.li
Städtle 38
FL - 9490 Vaduz