Einreisebestimmungen für Au-pairs in Liechtenstein

Je nach Herkunftsland des Au-pairs unterscheiden sich auch die Einreisebestimmungen für Au-pair-Aufenthalte in Liechtenstein. Welche Richtlinien in welchem Fall gelten und ob ein Visum beantragt werden muss, haben wir hier kurz und kompakt zusammengefasst.

Junge Frau mit Koffer am Flughafen

Die Bestimmungen sind für EWR-Bürger und Nicht-EWR-Bürger unterschiedlich.

EWR-Bürger

Alle EU-Staaten plus Island, Liechtenstein und Norwegen und die Schweiz

EU: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern.

Nicht-EWR-Bürger

Staatsangehörige aller anderen Länder

Au-pairs aus EWR-Staaten

Für einen Au-pair-Aufenthalt in Liechtenstein benötigen EWR-Bürger folgende Dokumente:

  • ein Gesuchsformular für die Einreise 
  • das Formular "Persönliche Angaben zur Ausstellung des Aufenthaltstitels" (inkl. Passfoto und Unterschrift)
  • eine Kopie des gültigen Passes oder der gültigen Identitätskarte
  • den Arbeitsvertrag für Au-pair-Angestellte
  • einen Nachweis des Krankenversicherungsschutzes
  • die Anmeldung zum Deutschkurs
  • eine Unterhaltsgarantie

 

Au-pairs aus Nicht-EWR-Staaten

Au-pairs aus Nicht-EWR-Staaten benötigen für einen Au-pair-Aufenthalt in Liechtenstein folgende Dokumente:

  • ein Gesuchsformular für die Einreise 
  • einen Visaantrag
  • eine Kopie des gültigen Aufenthaltstitels bei Wohnsitz im EWR oder in der Schweiz
  • das Formular "Persönliche Angaben zur Ausstellung des Aufenthaltstitels" (inkl. Passfoto und Unterschrift)
  • das Original des Strafregisterauszugs (max. 1 Monat alt und von einem in Liechtenstein anerkannten Übersetzungsbüro ins Deutsche übersetzt)
  • einen Nachweis über Grundkenntnisse der deutschen Sprache (z.B. Zeugnisse, Diplome, etc.)
  • den Arbeitsvertrag für Au-pair-Angestellte
  • einen Nachweis des Krankenversicherungsschutzes
  • die Anmeldung zum Deutschkurs
  • eine Unterhaltsgarantie

Hier geht es zum Online-Formular für die Beantragung der Aufenthaltsbewilligung.

 

Für die Kontaktaufnahme zum Ausländer- und Passamt:

Abteilung Bewilligungen
Ausländer- und Passamt (APA)
www.llv.li
Städtle 38
FL - 9490 Vaduz

Wir arbeiten stetig daran, unsere Informationen über die Gastländer zu ergänzen und aktuell zu halten. Dennoch können wir nicht garantieren, dass alle Informationen richtig und vollständig sind. Wenn Sie Ungenauigkeiten oder Lücken entdecken, freuen wir uns, von Ihnen zu hören.