Taschengeld, Arbeitszeit und Vertrag für Au-pairs in Dänemark

Wie sind die Arbeitszeiten für Au-pairs in Dänemark? Wie hoch ist das Gehalt für Au-pairs? Sollten Au-pair und Gastfamilie einen Vertrag abschließen? Diese und weitere Fragen beantworten wir hier.

Junge Frau mit Geldbörse

Au-pair-Vertrag

Es gibt einen offiziellen Au-pair-Vertrag in Dänemark. Er ist Teil des Antrags für die Aufenthaltsgenehmigung des Au-pairs. Der Au-pair-Vertrag kann für maximal 12 Monate abgeschlossen werden.

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Antragsformular für die Aufenthaltsgenehmigung für Au-pairs (inklusive Au-pair-Vertrag)

Kündigung
Au-pair-Verträge müssen schriftlich gekündigt werden. Au-pairs können einen Au-pair-Vertrag mit einer Frist von 2 Wochen kündigen. Gastfamilien mit einer Kündigungsfrist von einem Monat.

 

Aufenthaltsdauer

Au-pairs in Dänemark erhalten eine Aufenthaltsgenehmigung für 1 Jahr, diese kann jedoch nicht für länger als die im Vertrag angegebene Dauer ausgestellt werden. In Ausnahmefällen kann die Aufenthaltsgenehmigung zu einer Aufenthaltsdauer von maximal 24 Monaten verlängert werden.

 

Aufgaben

Zu den Hauptaufgaben eines Au-pairs in Dänermark gehört in aller erste Linie die Kinderbetreuung. Zusätzlich hilft das Au-pair bei leichten Arbeiten im Haushalt. Am besten besprechen Au-pair und Gastfamilie vorab, für welche Aufgaben das Au-pair zuständig ist. 

Mehr Info zum Thema:

 

Taschengeld

Das Taschengeld für Au-pairs in Dänemark beträgt 4.550 DKK brutto pro Monat. Auch im Krankheitsfall oder während des Urlaubs erhält das Au-pair sein Taschengeld.

Weitere Infos zum diesem Thema:

 

Einkommenssteuer

Ein Au-pair muss auf das Taschengeld Steuern zahlen. Dafür muss es bei der örtlichen Steuerbehörde eine Steuerkarte beantragen.

 

Kost & Logis

Das Au-pair erhält freie Kost und Logis. Es nimmt an den gemeinsamen Mahlzeiten der Gastfamilie teil und erhält ein angemessenes eigenes Zimmer im Haus der Familie.

Weitere Infos zum diesem Thema:

 

Arbeitszeit

Au-pairs in Dänemark arbeiten 18 bis 30 Stunden pro Woche und 3 bis 5 Stunden maximal pro Tag.

Weitere Infos zum diesem Thema:

 

Freizeit und Urlaub

Dem Au-pair stehen pro Woche eineinhalb freie Tage zu. Außerdem hat ein Au-pair das Recht, sich an offiziellen dänischen Feiertagen frei zu nehmen. Darüber hinaus muss es die Gelegenheit haben, seine Religion ausüben und an Gottesdiensten teilnehmen zu können. 

Au-pairs in Dänemark haben Anspruch auf 2,5 bezahlte freie Tage pro Monat, wenn sie 6 Tage pro Woche arbeiten. 2,08 bezahlte freie Tage pro Monat, wenn sie nur 5 Tage pro Woche arbeiten. Wenn ein Au-pair-Aufenthalt endet, muss die Gastfamilie für die Urlaubstage bezahlen, an denen das Au-pair nicht frei genommen hatte.

Mehr Infos zum Thema:

 

Sprachkurs

Das Au-pair muss genügend Freizeit haben, um an einem Sprachkurs teilnehmen zu können. Die Gastfamilien müssen eine einmalige Zahlung in Höhe von 18.000 DKK leisten, um einen Teil der staatlichen Ausgaben für das Angebot von Dänischunterricht zu decken.

Weitere Infos zum diesem Thema:

 

Krankenversicherung

Wenn das Au-pair krank ist, muss die Gastfamilie weiterhin für Kost und Logis aufkommen und sich um das Au-pair kümmern, bis alle notwendigen Maßnahmen getroffen sind.
Die Gastfamilie ist verpflichtet, eine Krankenversicherung für das Au-pair abzuschließen. Sie können dies im örtlichen Bürgerservice (Borgerservice) tun. Das Au-pair erhält dort eine sogenannte CPR-Nummer und "Gesundheitskarte".

Weitere Infos zum diesem Thema:

 

Reisekosten

Die Gastfamilie übernimmt die Kosten für die Rückreise des Au-pairs, wenn das Au-pair aus einem Nicht-EU-Land kommt. Hier gibt es jedoch gewisse Regeln zu beachten.

 

Nützliche Links
Wir arbeiten stetig daran, unsere Informationen über die Gastländer zu ergänzen und aktuell zu halten. Dennoch können wir nicht garantieren, dass alle Informationen richtig und vollständig sind. Wenn Sie Ungenauigkeiten oder Lücken entdecken, freuen wir uns, von Ihnen zu hören.