Einreisebestimmungen für Au-pairs in Dänemark

Welches Visum wird benötigt? Wie sind die Voraussetzungen dafür? Alles Wichtige, was vor der Einreise und nach der Ankunft in Dänemark zu beachten ist, gibt es hier zusammengefasst.

Junge Frau mit Koffer am Flughafen

Die Bestimmungen sind für EU-Bürger und Nicht-EU-Bürger unterschiedlich. 

EU: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern

EFTA: Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz.

Nicht-EU: Staatsangehörige aller anderen Länder

Skandinavische Staatsbürger oder Bürger der EU/EEA

Staatsangehörige der skandinavischen Staaten (Finnland, Island, Norwegen und Schweden) sowie der EU/EEA benötigen weder eine Arbeitserlaubnis noch eine Aufenthaltsgenehmigung. Sie dürfen nach Dänemark reisen und dort arbeiten, müssen jedoch einen Aufenthaltsnachweis von der regionalen staatlichen Verwaltung einholen.

 

Au-pair-Programm in Dänemark

Die dänische Regierung bietet Au-pairs, die für eine begrenzte Zeit in Dänemark leben möchten, zwei Möglichkeiten: Sie können entweder mit dem Working Holiday Programm oder dem Au-pair-Programm einreisen.

Au-pair-Programm

Staatsangehörige von Nicht-EU-Ländern müssen beim dänischen Immigration Service einen Antrag auf eine Aufenthaltsgenehmigung stellen.

Au-pairs können einen Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung bei der dänischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) in ihrem Herkunftsland stellen, bevor sie in Dänemark einreisen. Die Botschaft wird den Antrag an den Danish Immigration Service weiterleiten, der ihn dann bearbeitet. Man muss gewisse Bedingungen erfüllen, um eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten:

  • Das Au-pair muss zwischen 18 und 29 Jahren alt sein.
  • Das Au-pair muss Kenntnisse der dänischen Sprache haben oder Schwedisch, Norwegisch, Englisch oder Deutsch sprechen können.
  • Eine Aufenthaltsgenehmigung kann nur erteilt werden, wenn das Au-pair nicht bereits zuvor eine Aufenthaltsgenehmigung gehabt hat.
  • Wenn das Au-pair während der letzten 3 Monate oder länger legal in einem anderen Land gelebt hat, kann es bei der dänischen Botschaft oder beim dänischen Konsulat im Land, in dem es die vergangenen 3 Monate gelebt hat, die Aufenthaltsgenehmigung beantragen.
  • Der Au-pair Vertrag, der von der Gastfamilie und dem Au-pair unterschrieben wird, ist bereits in dem Antrag auf Aufenthaltserlaubnis enthalten.
  • Die Aufenthaltsgenehmigung wird für ein Jahr ausgestellt und kann um 6 Monate verlängert werden. Die maximale Dauer für eine Aufenthaltsgenehmigung beträgt 18 Monate.

Zur Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung benötigt man folgende Unterlagen:

  • Zunächst muss der Online-Antrag ausgefüllt und die Gebühr von 4.040 DKK bezahlt werden
  • Kopien von allen Seiten des Passes, einschließlich Vorder- und Rückseite
  • Zeugniskopien bzw. Kopien von Bildungsnachweisen
  • eine Kopie der Geburtsurkunde

 

Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung:

Das Au-pair darf seine Tätigkeit weiterführen, während der Immigrationsdienst den Antrag prüft. Das Au-pair muss dann für dieselbe Gastfamilie unter denselben Arbeitsbedingungen, wie im bisherigen Vertrag vereinbart, weiterarbeiten. Der Vertrag darf nicht verändert werden. Der ursprüngliche Au-pair-Vertrag, der zwischen Gastfamilie und Au-pair geschlossen wurde, muss ebenfalls verlängert und dem Antragsformular für die Aufenthaltsgenehmigung beigefügt werden. Ein Au-pair darf ohne die Genehmigung des dänischen Immigrationsdienstes keine Arbeit bei einer neuen Gastfamilie aufnehmen.

Achtung: Au-pairs, die illegal arbeiten, drohen Haftstrafen, oder sie können des Landes verwiesen werden. Gastfamilien, die illegal ein Au-pair beschäftigen, drohen ebenfalls Haftstrafen.

Spätestens 5 Tage nach Ankunft des Au-pairs muss er/sie sich beim Central Office of Registration (CPR Office) anmelden.

 

Working Holiday Programm in Dänemark

Bestimmungen, die für Working Holiday Makers aus Argentien, Australien, Kanada, Chile, Japan, Neuseeland und Südkorea gelten:

Voraussetzungen:
  • Alter: 18 bis 30 Jahre zum Zeitpunkt der Bewerbung
  • Der Hauptzweck des Aufenthaltes sind Ferien
  • Der Bewerber darf nicht von Kindern begleitet werden
  • Der Bewerber muss einen gültigen Ausweis besitzen
  • Der Bewerber muss ein Rückflugticket besitzen oder genügend finanzielle Mittel, um eines kaufen zu können

 

Dokumente, um das Working Holiday Visum zu beantragen
  • Das Au-pair muss den Online-Antrag für das Working Holiday Visum ausfüllen
  • Kopien von allen Seiten des Passes, einschließlich Vorder- und Rückseite
  • Kontoauszug oder anderen Beleg über finanzielle Mittel
  • Rückflugticket oder Beleg darüber, dass genügend finanzielle Mittel dafür vorhanden sind
  • Nachweis einer Krankenversicherung, die den gesamten Aufenthalt in Dänemark abdeckt

 

Andere Bedingungen

 Arbeitsgenehmigungen werden für maximal ein Jahr ausgestellt und können nicht verlängert werden.

Working Holiday Makers dürfen maximal 6 Monate lang arbeiten und keine unbefristete Arbeitsstelle annehmen.

Die Bedingungen können zwischen den verschiedenen Ländern variieren. Auf der offiziellen Homepage newtodenmark gibt es die Bedingungen zu allen anderen Ländern.

Wir arbeiten stetig daran, unsere Informationen über die Gastländer zu ergänzen und aktuell zu halten. Dennoch können wir nicht garantieren, dass alle Informationen richtig und vollständig sind. Wenn Sie Ungenauigkeiten oder Lücken entdecken, freuen wir uns, von Ihnen zu hören.