Welches Visum wird benötigt? Wie sind die Voraussetzungen dafür? Alles Wichtige, was vor der Einreise und nach der Ankunft in Dänemark zu beachten ist, gibt es hier zusammengefasst.
Welches Visum wird benötigt? Wie sind die Voraussetzungen dafür? Alles Wichtige, was vor der Einreise und nach der Ankunft in Dänemark zu beachten ist, gibt es hier zusammengefasst.
Die Bestimmungen sind für EU-Bürger und Nicht-EU-Bürger unterschiedlich.
EU: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern
EFTA: Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz.
Nicht-EU: Staatsangehörige aller anderen Länder
Staatsangehörige der skandinavischen Staaten (Finnland, Island, Norwegen und Schweden) sowie der EU/EEA benötigen weder eine Arbeitserlaubnis noch eine Aufenthaltsgenehmigung. Sie dürfen nach Dänemark reisen und dort arbeiten, müssen jedoch einen Aufenthaltsnachweis von der regionalen staatlichen Verwaltung einholen.
Die dänische Regierung bietet Au-pairs, die für eine begrenzte Zeit in Dänemark leben möchten, zwei Möglichkeiten: Sie können entweder mit dem Working Holiday Programm oder dem Au-pair-Programm einreisen.
Staatsangehörige von Nicht-EU-Ländern müssen beim dänischen Immigration Service einen Antrag auf eine Aufenthaltsgenehmigung stellen.
Au-pairs können einen Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung bei der dänischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) in ihrem Herkunftsland stellen, bevor sie in Dänemark einreisen. Die Botschaft wird den Antrag an den Danish Immigration Service weiterleiten, der ihn dann bearbeitet. Man muss gewisse Bedingungen erfüllen, um eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten:
Zur Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung benötigt man folgende Unterlagen:
Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung:
Das Au-pair darf seine Tätigkeit weiterführen, während der Immigrationsdienst den Antrag prüft. Das Au-pair muss dann für dieselbe Gastfamilie unter denselben Arbeitsbedingungen, wie im bisherigen Vertrag vereinbart, weiterarbeiten. Der Vertrag darf nicht verändert werden. Der ursprüngliche Au-pair-Vertrag, der zwischen Gastfamilie und Au-pair geschlossen wurde, muss ebenfalls verlängert und dem Antragsformular für die Aufenthaltsgenehmigung beigefügt werden. Ein Au-pair darf ohne die Genehmigung des dänischen Immigrationsdienstes keine Arbeit bei einer neuen Gastfamilie aufnehmen.
Achtung: Au-pairs, die illegal arbeiten, drohen Haftstrafen, oder sie können des Landes verwiesen werden. Gastfamilien, die illegal ein Au-pair beschäftigen, drohen ebenfalls Haftstrafen.
Spätestens 5 Tage nach Ankunft des Au-pairs muss er/sie sich beim Central Office of Registration (CPR Office) anmelden.
Bestimmungen, die für Working Holiday Makers aus Argentien, Australien, Kanada, Chile, Japan, Neuseeland und Südkorea gelten:
Arbeitsgenehmigungen werden für maximal ein Jahr ausgestellt und können nicht verlängert werden.
Working Holiday Makers dürfen maximal 6 Monate lang arbeiten und keine unbefristete Arbeitsstelle annehmen.
Die Bedingungen können zwischen den verschiedenen Ländern variieren. Auf der offiziellen Homepage newtodenmark gibt es die Bedingungen zu allen anderen Ländern.
Wir von AuPairWorld freuen uns darauf, euch dabei zu begleiten.
Wir arbeiten stetig daran, unsere Informationen über die Gastländer zu ergänzen und aktuell zu halten. Dennoch können wir nicht garantieren, dass alle Informationen richtig und vollständig sind. Wenn Sie Ungenauigkeiten oder Lücken entdecken, freuen wir uns, von Ihnen zu hören.