Einreisebestimmungen für Au-pairs in Japan
Welches Visum wird benötigt, um Au-pair in Japan werden zu können? Welche Dokumente müssen für die Einreise nach Japan eingereicht werden? Das müssen Au-pairs und Gastfamilien über die Einreise nach Japan wissen:

Es gibt kein offizielles Au-pair-Programm in Japan. Jedoch ist es für Angehörige bestimmter Staaten möglich, im Rahmen des Working Holiday Programms eine Tätigkeit als Au-pair aufzunehmen.
Akzeptierte Länder:
Argentinien, Australien, Chile, Dänemark, Deutschland, Estland, Frankreich, Hong Kong, Irland, Island, Kanada, Litauen, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, der Republik Korea, Schweden, Slowakei, Spanien, Taiwan, Tschechische Republik, Ungarn und das Vereinigten Königreich.
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Working Holiday Maker
Working Holiday Maker:
- dürfen keine abhängigen Kinder haben
- müssen bei guter Gesundheit sein
- dürfen nicht vorbestraft sein
- benötigen einen gültigen Reisepass
Finanzielle Mittel: Der Working Holiday Maker muss über ausreichend finanzielle Mittel (ca. 2000 Euro) für die erste Zeit seines Aufenthalts verfügen. Außerdem muss er ein Rückflugticket bzw. genügend Geld dafür haben.
Sprachkenntnisse: Grundkenntnisse in Japanisch sind wünschenswert, aber keine Voraussetzung.
Reisekosten: Hin- und Rückreisekosten trägt das Au-pair.
Hinweis für Gastfamilien: Wenn Sie Reisekosten teilweise freiwillig übernehmen wollen, empfehlen wir, dies erst nach erfolgreichem Aufenthalt des Au-pairs zu tun.Krankenversicherung: Das Au-pair benötigt eine private Versicherung, die es gegen die Folgen von Krankheit und Unfall absichert. Diese muss vor Einreise nach Japan abgeschlossen werden.
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Working Holiday Visum
Das Visum wird bei der nächstgelegenen diplomatischen Vertretung Japans (Botschaft oder Konsulat) beantragt. Es ermöglich die einmalige Einreise nach Japan. Muss das Au-pair während des Aufenthalts aus Japan ausreisen und wieder einreisen, muss vorher eine Wiedereinreisegenehmigung bei der Immigrationsbehörde beantragt werden.
Nach Ankunft in Japan muss sich das Au-pair bei der zuständigen Ausländerbehörde melden.Weitere Informationen zum Working Holiday Programm sowie Links zu den zuständigen Botschaften finden Sie auf der Internetseite des japanischen Außenministeriums.