Einreisebestimmungen für Au-pairs in Japan

Welches Visum wird benötigt, um Au-pair in Japan werden zu können? Welche Dokumente müssen für die Einreise nach Japan eingereicht werden? Das müssen Au-pairs und Gastfamilien über die Einreise nach Japan wissen:

Au-pair am Flughafen

Es gibt kein offizielles Au-pair-Programm in Japan. Jedoch ist es für Angehörige bestimmter Staaten möglich, im Rahmen des Working Holiday Programms eine Tätigkeit als Au-pair aufzunehmen.

Akzeptierte Länder:

Argentinien, Australien, Chile, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Hong Kong, Irland, Island, Kanada, Lettland, Litauen, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, der Republik Korea, Schweden, Slowakei, Spanien, Taiwan, Tschechische Republik, Ungarn, Uruguay oder dem vereinigten Königreich.

  • Working Holiday Maker

    Working Holiday Maker:

    • dürfen keine abhängigen Kinder haben
    • müssen bei guter Gesundheit sein
    • dürfen nicht vorbestraft sein
    • benötigen einen gültigen Reisepass

    Finanzielle Mittel: Der Working Holiday Maker muss über ausreichend finanzielle Mittel (ca. 2000 Euro) für die erste Zeit seines Aufenthalts verfügen. Außerdem muss er ein Rückflugticket bzw. genügend Geld dafür haben.

    Sprachkenntnisse: Grundkenntnisse in Japanisch sind wünschenswert, aber keine Voraussetzung.

    Reisekosten: Hin- und Rückreisekosten trägt das Au-pair.
    Hinweis für Gastfamilien: Wenn Sie Reisekosten teilweise freiwillig übernehmen wollen, empfehlen wir, dies erst nach erfolgreichem Aufenthalt des Au-pairs zu tun. 

    Krankenversicherung: Das Au-pair benötigt eine private Versicherung, die es gegen die Folgen von Krankheit und Unfall absichert. Diese muss vor Einreise nach Japan abgeschlossen werden.

  • Working Holiday Visum

    Das Visum wird bei der nächstgelegenen diplomatischen Vertretung Japans (Botschaft oder Konsulat) beantragt. Es ermöglich die einmalige Einreise nach Japan. Muss das Au-pair während des Aufenthalts aus Japan ausreisen und wieder einreisen, muss vorher eine Wiedereinreisegenehmigung bei der Immigrationsbehörde beantragt werden.
    Nach Ankunft in Japan muss sich das Au-pair bei der zuständigen Ausländerbehörde melden.

    Weitere Informationen zum Working Holiday Programm sowie Links zu den zuständigen Botschaften finden Sie auf der Internetseite des japanischen Außenministeriums.

Working Holiday Maker

  • dürfen keine abhängigen Kinder haben
  • müssen bei guter Gesundheit sein
  • dürfen nicht vorbestraft sein
  • benötigen einen gültigen Reisepass

Finanzielle Mittel: Der Working Holiday Maker muss über ausreichend finanzielle Mittel (ca. 2000 Euro) für die erste Zeit seines Aufenthalts verfügen. Außerdem muss er ein Rückflugticket bzw. genügend Geld dafür haben.

Sprachkenntnisse: Grundkenntnisse in Japanisch sind wünschenswert, aber keine Voraussetzung.

Reisekosten: Hin- und Rückreisekosten trägt das Au-pair.
Hinweis für Gastfamilien: Wenn Sie Reisekosten teilweise freiwillig übernehmen wollen, empfehlen wir, dies erst nach erfolgreichem Aufenthalt des Au-pairs zu tun. 

Krankenversicherung: Das Au-pair benötigt eine private Versicherung, die es gegen die Folgen von Krankheit und Unfall absichert. Diese muss vor Einreise nach Japan abgeschlossen werden.

 

Working Holiday Visa

Das Visum wird bei der nächstgelegenen diplomatischen Vertretung Japans (Botschaft oder Konsulat) beantragt. Es ermöglich die einmalige Einreise nach Japan. Muss das Au-pair während des Aufenthalts aus Japan ausreisen und wieder einreisen, muss vorher eine Wiedereinreisegenehmigung bei der Immigrationsbehörde beantragt werden.
Nach Ankunft in Japan muss sich das Au-pair bei der zuständigen Ausländerbehörde melden.

Weitere Informationen zum Working Holiday Programm sowie Links zu den zuständigen Botschaften finden Sie auf der Internetseite des japanischen Außenministeriums.

Wir arbeiten stetig daran, unsere Informationen über die Gastländer zu ergänzen und aktuell zu halten. Dennoch können wir nicht garantieren, dass alle Informationen richtig und vollständig sind. Wenn Sie Ungenauigkeiten oder Lücken entdecken, freuen wir uns, von Ihnen zu hören.