Wie sind die Einreisebestimmungen für Au-pairs in Italien? Welches Visum benötigen Au-pairs? Was Au-pairs vor der Abreise und nach der Ankunft in Italien berücksichtigen müssen, haben wir hier zusammengefasst.
Wie sind die Einreisebestimmungen für Au-pairs in Italien? Welches Visum benötigen Au-pairs? Was Au-pairs vor der Abreise und nach der Ankunft in Italien berücksichtigen müssen, haben wir hier zusammengefasst.
In Italien gibt es kein offizielles Au-pair-Programm. Es ist jedoch möglich, als Au Pair zu arbeiten. Es gibt unterschiedliche Verfahren, je nachdem, ob das Au Pair aus der Europäischen Union, aus Drittstaaten oder aus Australien, Neuseeland oder Kanada kommt.
Dies sind die Länder, die zur Europäischen Union und zur EFTA gehören:
EU: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern
EFTA: Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz
Als EU-Bürger reicht ein gültiger Personalausweis aus, um nach Italien einzureisen. Statt des Personalausweises kann aber selbstverständlich auch ein gültiger Reisepass vorgelegt werden.
Die Gastfamilie muss innerhalb von 48 Stunden nach der Ankunft des Au-pairs bei der Polizeidienststelle eine Erklärung zur Aufnahme (dichiarazione di ospitalità) eines Gastes vorlegen.
Möchte ein Au-pair länger als 3 Monate in Italien bleiben, muss es sich am Wohnort der Gastfamilie ins Einwohnermelderegister (anagrafe) eintragen lassen. Dafür benötigt es eine gültige Krankenversicherung und ausreichend finanzielle Mittel, um den Lebensunterhalt bestreiten zu können. Eine entsprechende Bescheinigung mit Name und Adresse wird dann unmittelbar vom Einwohnermeldeamt ausgestellt.
Der codice fiscale in Italien ist eine Kombination aus Buchstaben und Ziffern, die Schlüsseldaten des Bürgers (Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Geburtsort bzw. -land) bezeichnet. Er dient der Identifikation aller Bürger.
Möchte ein Au-pair länger als 3 Monate in Italien bleiben, muss es beim Finanzamt (Agenzia delle Entrate) einen codice fiscale beantragen. Dafür benötigt es seinen Personalausweis (Original und Fotokopie) und die Meldebescheinigung (iscrizione anagrafica). Im Anschluss erhält es eine Kopie seines codice fiscale unmittelbar in gedruckter Form. Die Krankenversicherungskarte (tesserino sanitario) wird per Post zugeschickt.
Möchte ein Au-pair länger als 3 Monate in Italien bleiben, muss es sich beim Nationalen Gesundheitsdienst (SSN - Servizio Sanitario Nazionale) anmelden. Alternativ dazu benötigt wird eine Krankenversicherung, die in Italien oder im jeweiligen Heimatland abgeschlossen ist und die das Au-pair für den Zeitraum des Aufenthaltes in Italien schützt.
Die Anmeldung beim staatlichen Gesundheitsdienst erfolgt über die örtliche Gesundheitsbehörde (ASL - Azienda Sanitaria Locale). Dafür werden der Personalausweis, die Meldebescheinigung (iscrizione anagrafica) oder Selbstbescheinigung der Adresse (autocertificazione) in Italien sowie die Steuernummer (codice fiscale) benötigt.
Nützliche Links:
Wenn du nicht aus der Europäischen Union, den EFTA-Ländern oder Australien, Neuseeland oder Kanada kommst, musst du die folgenden Schritte befolgen. Diese hängen von der Dauer deines Aufenthalts ab. Das heißt, ob du für weniger als drei Monate oder für mehr als drei Monate als Au Pair arbeiten wirst.
Wenn der Au-pair-Aufenthalt in Italien die Dauer von 90 Tagen nicht überschreitet, kann das Au-pair als Tourist einreisen. Auf der Seite des Italienischen Außenministeriums gibt es notwendige Informationen, ob ein Touristenvisum beantragt werden muss und welche Dokumente gegebenenfalls vorliegen müssen. Je nach Herkunftsland ist es möglich, dass das Au-pair nur seinen gültigen Reisepass für die Einreise benötigt.
Auch wenn das Au-pair für seine Einreise nach Italien kein Visum braucht, muss dennoch auf jeden Fall eine Versicherung für die gesamte Dauer des Aufenthalts abgeschlossen werden. Diese sollte zumindest die Kosten für Krankenhausbehandlungen und Rückführungen decken. Außerdem sollte die Gastfamilie darum gebeten werden, sich bei ihrer örtlichen Gesundheitsbehörde (ASL) zu informieren, ob die Möglichkeit besteht, das Au-pair beim Nationalen Gesundheitsdienst Italiens (SSN) anzumelden.
Innerhalb von 48 Stunden nach der Ankunft in Italien muss das Au-pair sich zusammen mit seiner Gastfamilie bei ihrer örtlichen zuständigen Polizeibehörde einfinden, um eine Aufnahmeerklärung (dichiarazione di ospitalità) einzureichen.
Wichtige Info: Kommt das Au-pair aus einem Nicht-EU-Land und möchte länger als 90 Tage im Land bleiben, kann es eventuell mit einem Studentenvisum einreisen. Um das Studentenvisum zu erhalten, muss mindestens 20 Stunden die Woche ein Italienisch-Kurs absolviert werden. Gastfamilie und Au-pair sollten bereits vorher besprechen, wie viele Stunden das Au-pair für die Kinderbetreuung zur Verfügung stehen kann. So werden Schwierigkeiten vermieden, wenn die Arbeitsstunden mit den Zeiten für den Sprachkurs koordiniert werden. Bitte auch beachten, dass die Einwanderungsbehörde das Recht hat, das Visum abzulehnen. Das ist beispielsweise der Fall, wenn sie der Meinung sind, dass der wahre Grund für die Beantragung des Visums ist, Vollzeit als Au-pair zu arbeiten.
Zunächst muss das Au-pair sich für einen Italienischkurs anmelden. Die Gastfamilie sollte dabei behilflich sein, einen Kurs zu finden, der den Bedürfnissen des Au-pairs am besten entspricht. Es muss sich dabei um einen im Rahmen der Beantragung des Studentenvisums anerkannten Kurs handeln. Außerdem muss die Gesamtstundenzahl mindestens 20 Wochenstunden umfassen.
Folgende Dokumente müssen bei der Italienischen Botschaft oder beim Italienischen Konsulat vorgelegt werden:
Vorab bitte klären, also bei der Italienischen Botschaft oder beim Italienischen Konsulat erkundigen, ob weitere Dokumente vorgelegt werden müssen.
Wichtig! Sollte der Visumsantrag abgelehnt werden, so ist es möglich, dass die Sprachschule einen Teil des einbezahlten Betrags als Bearbeitungsgebühr einbehält.
Innerhalb der ersten 8 Tage nach der Ankunft in Italien muss das Au-pair zusammen mit seiner Gastfamilie eine der folgenden Stellen anlaufen, um den Antrag auf Aufenthaltserlaubnis einzureichen:
Dabei gilt es folgende Dokumente vorzulegen:
Weitere Infos zu Kosten und Formalitäten gibt es auf der offiziellen Seite des italienischen Instituts für soziale Fürsorge (INPS).
Nützliche Links:
Bürger Australiens, Kanadas oder Neuseelands sein, können auch mit dem Working Holiday Visum nach Italien einreisen. Auch in diesem Fall sollte vorab die Italienische Botschaft oder das Italienische Konsulat kontaktiert werden.
Das Working Holiday Visum (WHV) wird im Rahmen des bilateralen Abkommens ausgestellt, das Italien mit seinen jeweiligen Vertragspartnern unterzeichnet hat. So können sich die Bestimmungen zwischen den einzelnen Programmen unterscheiden. Folgendes sollte man dabei jedoch im Hinterkopf behalten:
*Anmerkung: Sollten keine WHV mehr verfügbar sein, so kannst das Au-pair immer noch ein Studentenvisum beantragen.
Das Au-pair beantragt das Visum bei der Italienischen Botschaft oder beim Italienischen Konsulat. Dafür muss es die folgende Dokumente einreichen:
Das Au-pair sollte sich an die Italienische Botschaft oder an das Italienische Konsulat wenden, um herauszufinden, ob es weitere Dokumente einreichen muss und wieviel Zeit die Bearbeitung der Formalitäten in Anspruch nehmen wird.
Wichtig! Sollte der Antrag abgelehnt werden, so hat das Au-pair dennoch keinerlei Anspruch auf eine Erstattung bereits geleisteter Visumsgebühren.
Das Au-pair sollte innerhalb von 8 Tagen nach der Ankunft in Italien gemeinsam mit der Gastfamilie die Einwanderungsstelle der Präfektur aufsuchen, um folgende Dokumente vorzulegen:
Nützliche Links:
Wir von AuPairWorld freuen uns darauf, euch dabei zu begleiten.
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