Wer benötigt ein Visum, um Au-pair in Finnland werden zu können? Welche Dokumente müssen für die Einreise nach Finnland eingereicht werden? Das müssen Au-pairs und Gastfamilien über die Einreise nach Finnland wissen:
Wer benötigt ein Visum, um Au-pair in Finnland werden zu können? Welche Dokumente müssen für die Einreise nach Finnland eingereicht werden? Das müssen Au-pairs und Gastfamilien über die Einreise nach Finnland wissen:
Die Bestimmungen sind für Bürger aus EU/EFTA-Staaten und Nicht-EU-Staaten unterschiedlich. Für Staatsbürger Australiens und Neuseelands gelten gesonderte Regelungen.
EU: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern
EFTA: EU-Staaten + Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz
Nicht-EU-Staaten: Staatsangehörige aller anderen Länder
Die folgenden Dokumente werden für die Einreise nach Finnland benötigt:
Als Staatsbürger eines EU/EFTA-Staats oder der nordischen Länder reichen die oben genannten Schritte für die Einreise nach Finnland aus.
Für Staatsbürger der EU- und EFTA-Staaten oder nordischen Länder gilt Folgendes:
Es muss keine Aufenthaltserlaubnis beantragt werden, um Au-pair in Finnland zu werden. Der Reisepass/Personalausweis genügt für die Einreise nach Finnland.
Dabei sollte Folgendes beachtet werden:
Für alle Au-pairs gilt die Anmeldung im Bevölkerungs-Informationssystem
Bei ihrer Ankunft in Finnland müssen sich alle Au-pairs im Bevölkerungs-Informationssystem beim örtlichen Einwohnermeldeamt (Maistraatti) anmelden. Die ID-Nummer, die für die Anmeldung beim Finanzamt, Arzt und bei seiner Kontoeröffnung benötigt wird, erhält das Au-pair direkt vom Einwohnermeldeamt.
Für einen Aufenthalt bis zu 6 Monate:
Für einen Aufenthalt bis zu 6 Monate muss eine finnische Quellensteuerkarte in Papierform oder online beantragt werden.
Für einen Aufenthalt länger als 6 Monate:
Für einen Aufenthalt der länger als 6 Monate andauert, muss eine finnische Steuerkarte beim örtlichen Einwohnermeldeamt (Maistraatti) beantragt werden.
Die folgenden Dokumente werden für die Einreise nach Finnland benötigt:
Vor der Einreise nach Finnland muss eine Aufenthaltsgenehmigung bei der finnischen Botschaft bzw. beim finnischen Konsulat im Heimatland des Au-pairs beantragt werden. Dafür werden alle oben genannten Dokumente sowie ein Nachweis über ein gesichertes Einkommen (d. h. eine Bestätigung darüber, dass monatlich ein Taschengeld von 280 Euro netto erhalten wird) benötigt.
Der Antrag in Papierform kostet 550, der Online-Antrag 350 Euro. Mit der Gastfamilie gilt abzuklären, wie die Kosten bezahlt werden sollen. Die Aufenthaltsgenehmigung wird für maximal ein Jahr ausgestellt und kann nicht verlängert werden.
Bei ihrer Ankunft in Finnland müssen sich alle Au-pairs im Bevölkerungs-Informationssystem beim örtlichen Einwohnermeldeamt (Maistraatti) anmelden. Die ID-Nummer, die für die Anmeldung beim Finanzamt, Arzt und bei seiner Kontoeröffnung benötigt wird, erhält das Au-pair direkt vom Einwohnermeldeamt.
Für einen Aufenthalt bis zu 6 Monate:
Für einen Aufenthalt bis zu 6 Monate muss eine finnische Quellensteuerkarte in Papierform oder online beantragt werden.
Für einen Aufenthalt länger als 6 Monate:
Für einen Aufenthalt der länger als 6 Monate andauert, muss eine finnische Steuerkarte beim örtlichen Einwohnermeldeamt (Maistraatti) beantragt werden.
Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung im Rahmen des Working Holiday Maker Programms:
Im Rahmen des Working Holiday Maker Programms können junge Menschen aus Australien und Neuseeland eine Working Holiday Aufenthaltsgenehmigung beantragen, sofern sie niemals zuvor im Besitz dieses Dokuments waren.
Diese Genehmigung müssen Au-pairs vor ihrer Einreise nach Finnland beantragen. Damit können sie 12-18 Monate im Land bleiben. Der Antrag in Papierform kostet 470, der Online-Antrag 400 Euro. Außerdem benötigen sie alle oben aufgeführten Dokumente sowie einen Nachweis darüber, dass sie über ein gesichertes Einkommen verfügen (d. h. eine Bestätigung darüber, dass sie monatlich 280 Euro netto als Taschengeld erhalten werden).
Bei ihrer Ankunft in Finnland müssen sich alle Au-pairs im Bevölkerungs-Informationssystem beim örtlichen Einwohnermeldeamt (Maistraatti) anmelden. Die ID-Nummer, die für die Anmeldung beim Finanzamt, Arzt und bei seiner Kontoeröffnung benötigt wird, erhält das Au-pair direkt vom Einwohnermeldeamt.
Für einen Aufenthalt bis zu 6 Monate:
Für einen Aufenthalt bis zu 6 Monate muss eine finnische Quellensteuerkarte in Papierform oder online beantragt werden.
Für einen Aufenthalt länger als 6 Monate:
Für einen Aufenthalt der länger als 6 Monate andauert, muss eine finnische Steuerkarte beim örtlichen Einwohnermeldeamt (Maistraatti) beantragt werden.
Nützliche links:
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