Einreisebestimmungen für Au-pairs in Schweden

Au-pair-Aufenthalt in Schweden: Welche Dokumente werden benötigt? Brauchen Au-pairs ein Visum? Die Formalitäten unterscheiden sich je nachdem, aus welchem Land das Au-pair kommt. Welche Bestimmungen für welches Land gelten, haben wir auf dieser Seite aufgelistet.

Junge Frau mit Koffer am Flughafen

Die Bestimmungen sind für EU-Bürger und Nicht-EU-Bürger unterschiedlich. 

EU: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern

EFTA: Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz

Nicht-EU: Staatsangehörige aller anderen Länder.

Vor der Abreise nach Schweden

Au-pairs, die nach Schweden wollen, sollten folgenden Dokumente bereithalten:

  • ein Gesundheitszeugnis, das maximal 3 Monate vor der Abreise ausgestellt wurde,
  • einen Nachweis über Interesse an der schwedischen Sprache und Kultur – entweder durch Grundkenntnisse der Sprache, eine Bescheinigung über ein Studium der Skandinavistik (z. B. mit Bezug auf die schwedische Geschichte, Politik und Kultur) oder einen Nachweis darüber, dass das Studium der schwedischen Sprache und Kultur Vorteile bringt,
  • die Anmeldung zu einem Sprachkurs der schwedischen Sprache, der zum Au-pair-Stundenplan passt. Bewerber mancher Länder benötigen die Anmeldebescheinigung, um eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen zu können.
  • Unterschriebener Au-pair-Vertrag, in dem Aufgaben, Arbeitszeiten, Höhe des Taschengeldes und Urlaubsansprüche festgelegt sind,
  • ein Reisepass oder Personalausweis, der für die gesamte Dauer des Aufenthalts gültig ist.

Das Au-pair kommt aus einem EU/EFTA-Staat oder einem der nordischen Länder? Dann braucht es nur die oben genannten Schritte befolgen, um nach Schweden einzureisen.

Nicht-EU-Bürger müssen vor der Einreise nach Schweden eine Arbeitserlaubnis beantragen (+ Visum, falls nötig).

Au-pairs aus Nicht-EU-Ländern beantragen vor der Einreise nach Schweden eine Arbeitserlaubnis bei der schwedischen Botschaft bzw. beim schwedischen Konsulat im Heimatland.
Dafür braucht das Au-pair alle oben genannten Dokumente. Der Antrag kostet 1.000 SEK. Dabei bitte beachten, dass Wartezeiten anfallen können.

Bitte beachten: Au-pairs, die bereits in einem anderen Land als Au-pair gearbeitet haben, haben schlechtere Chancen, eine Arbeitserlaubnis zu erhalten. 

Au-pairs, die weniger als drei Monate in Schweden bleiben und aus bestimmten Ländern kommen, benötigen ein Visum und eine Arbeitserlaubnis. Der Au-pair Vertrag dient dann anstelle eines Einladungsschreibens. Der Visumsantrag kostet 60 Euro. 

Staatsbürger Argentiniens, Australiens, Chiles, Hong Kongs, Kanadas, Neuseelands, Südkoreas und Uruguays müssen ein Working Holiday Maker Visum beantragen

Im Rahmen des Working Holiday Maker Programms können junge Menschen aus Argentinien, Australien, Chile, Hong Kong, Kanada, Neuseeland, Südkorea und Uruguay bei der schwedischen Botschaft bzw. beim schwedischen Konsulat ihres Heimatlandes ein Working Holiday Visum beantragen, um als Au-pair zu arbeiten. Der Antrag kostet 1.000 SEK. Dazu benötigt das Au-pair alle oben genannten Dokumente sowie einen Nachweis darüber, dass es über ein gesichertes Einkommen verfügt, also ein festes Taschengeld erhalten wird. Auch hier bitte beachten, dass Wartezeiten anfallen.

 

 

Nach der Einreise in Schweden

Staatsbürger der EU-/EFTA-Staaten– Seit 1. Mai 2014 brauchen Bürger dieser Länder kein Aufenthaltsrecht mehr anzumelden, wenn sie länger als 3 Monate in Schweden bleiben möchten, um hier zu studieren und zu arbeiten.

Staatsbürger der Schweiz, die länger als drei Monate in Schweden bleiben –Au-pairs aus der Schweiz müssen innerhalb von 3 Monaten nach der Ankunft eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Dafür braucht das Au-pair eine Kopie des Au-pair-Vertrags. Außerdem müssen die Wartezeiten berücksichtigt werden.

Bürger der nordischen Länder müssen sich lediglich nach ihrer Ankunft bei der schwedischen Steuerbehörde (Skatteverket) anmelden.

Au-pairs, die eine Arbeitserlaubnis/Aufenthaltsgenehmigung benötigen und länger als 3 Monate in Schweden bleiben – Nach der Ankunft in Schweden sollte so schnell wie möglich einen Termin beim Permit Unit (der örtlichen Zuwanderungsbehörde) vereinbart werden, um für die Aufenthaltsbescheinigung ein Foto erstellen zu lassen und Fingerabdrücke abzugeben.

Bei der schwedischen Steuerbehörde (Skatteverket) anmelden
Kurz nach der Ankunft in Schweden sollte sich das Au-pair bei der Skatteverket anmelden, die Auskunft über die genaue Höhe des Steuerbetrags erteilen wird. Bitte beachten: Trotz der Steuerabzüge haben Au-pairs Anspruch auf einen monatlichen Taschengeldbetrag von 3.500 SEK brutto.

Bei der schwedischen Sozialversicherungsagentur (Försäkringskassan) anmelden
Au-pairs in Schweden müssen sich für eine Sozialversicherung bei der Försäkringskassan anmelden. Zum Anmeldeformular geht es hier. Wir empfehlen Au-pairs, die eine Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) aus ihrem Heimatland besitzen, diese ins Ausland mitzunehmen, da sie möglicherweise bereits darüber automatisch versichert sind. Jeder, der in Schweden wohnt oder arbeitet, hat Anspruch auf bestimmte Leistungen einschließlich medizinischer Grundversorgung, Invalidenversicherung und anderen Versicherungsleistungen, wenn er über die Försäkringskassan versichert ist. 

Wir arbeiten stetig daran, unsere Informationen über die Gastländer zu ergänzen und aktuell zu halten. Dennoch können wir nicht garantieren, dass alle Informationen richtig und vollständig sind. Wenn Sie Ungenauigkeiten oder Lücken entdecken, freuen wir uns, von Ihnen zu hören.