Au-pairs, die nach Schweden wollen, sollten folgenden Dokumente bereithalten:
- ein Gesundheitszeugnis, das maximal 3 Monate vor der Abreise ausgestellt wurde,
- einen Nachweis über Interesse an der schwedischen Sprache und Kultur – entweder durch Grundkenntnisse der Sprache, eine Bescheinigung über ein Studium der Skandinavistik (z. B. mit Bezug auf die schwedische Geschichte, Politik und Kultur) oder einen Nachweis darüber, dass das Studium der schwedischen Sprache und Kultur Vorteile bringt,
- die Anmeldung zu einem Sprachkurs der schwedischen Sprache, der zum Au-pair-Stundenplan passt. Bewerber mancher Länder benötigen die Anmeldebescheinigung, um eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen zu können.
- Unterschriebener Au-pair-Vertrag, in dem Aufgaben, Arbeitszeiten, Höhe des Taschengeldes und Urlaubsansprüche festgelegt sind,
- ein Reisepass oder Personalausweis, der für die gesamte Dauer des Aufenthalts gültig ist.
Das Au-pair kommt aus einem EU/EFTA-Staat oder einem der nordischen Länder? Dann braucht es nur die oben genannten Schritte befolgen, um nach Schweden einzureisen.
Nicht-EU-Bürger müssen vor der Einreise nach Schweden eine Arbeitserlaubnis beantragen (+ Visum, falls nötig).
Au-pairs aus Nicht-EU-Ländern beantragen vor der Einreise nach Schweden eine Arbeitserlaubnis bei der schwedischen Botschaft bzw. beim schwedischen Konsulat im Heimatland.
Dafür braucht das Au-pair alle oben genannten Dokumente. Der Antrag kostet 1.000 SEK. Dabei bitte beachten, dass Wartezeiten anfallen können.
Bitte beachten: Au-pairs, die bereits in einem anderen Land als Au-pair gearbeitet haben, haben schlechtere Chancen, eine Arbeitserlaubnis zu erhalten.
Au-pairs, die weniger als drei Monate in Schweden bleiben und aus bestimmten Ländern kommen, benötigen ein Visum und eine Arbeitserlaubnis. Der Au-pair Vertrag dient dann anstelle eines Einladungsschreibens. Der Visumsantrag kostet 60 Euro.
Staatsbürger Argentiniens, Australiens, Chiles, Hong Kongs, Kanadas, Neuseelands, Südkoreas und Uruguays müssen ein Working Holiday Maker Visum beantragen
Im Rahmen des Working Holiday Maker Programms können junge Menschen aus Argentinien, Australien, Chile, Hong Kong, Kanada, Neuseeland, Südkorea und Uruguay bei der schwedischen Botschaft bzw. beim schwedischen Konsulat ihres Heimatlandes ein Working Holiday Visum beantragen, um als Au-pair zu arbeiten. Der Antrag kostet 1.000 SEK. Dazu benötigt das Au-pair alle oben genannten Dokumente sowie einen Nachweis darüber, dass es über ein gesichertes Einkommen verfügt, also ein festes Taschengeld erhalten wird. Auch hier bitte beachten, dass Wartezeiten anfallen.