Schritt 1: Gültigkeit des Personalausweises oder Reisepasses überprüfen
Falls das Au-pair keinen aktuellen Reisepass hat, sollte es diesen so bald wie möglich beantragen. Der Reisepass muss für die Dauer des Aufenthaltes in Frankreich gültig sein. Fürr Au-pairs aus Mitgliedsstaaten der EU oder EFTA gelten die Informationen für EU-Bürger.
Schritt 2: Au-pair-Vertrag und Visumsantrag
Um als Au-pair nach Frankreich einzureisen, brauchen Nicht-EU-Bürger ein "visa visa long séjour VLS-TS". Nur mit diesem Visum können sie nach Frankreich einreisen und als Au-pair arbeiten. Das Au-pair sollte sich hierzu an die Französische Botschaft im Heimatland wenden, um weitere Informationen zu den benötigten Dokumenten, wie z.B. einen unterschriebenen Au-Pair-Vertrag (convention au pair) zu bekommen. Au-pairs aus visumspflichtigen Ländern müssen Grundkenntnisse der französischen Sprache (A1/A2) haben. Bitte beachten, dass die Austellung des Visums einige Zeit in Anspruch nehmen kann.
Schritt 3: Validierung des Langzeitvisums und Registrierung bei der OFII (Online-Prozess)
Sobald das Au-pair in Frankreich angekommen ist, muss es das Visum online beim OFII (Office Français de l'Immigration et de l'Intégration) validieren und sich beim OFII anmelden. Die Anmeldung MUSS innerhalb der ersten drei Monate nach Ankunft in Frankreich erfolgen. Wenn das Au-pair dies nicht tut, kann es sich nicht weiter legal in Frankreich aufhalten und auch nicht wieder in den Schengenraum zurückkehren. Die Validierung des Visums muss online erfolgen. Das Au-pair muss dazu folgende Informationen bereitstellen:
- Informationen zum Visum
- das Einreisedatum nach Frankreich
- die Wohnadresse in Frankreich
- Kredikartendaten, um online die Ausstellungsgebühr für die Aufenthaltserlaubnis oder den elektronischen Stempel zu bezahlen, den man an jedem Kiosk erwerben kann
Das OFII (Französisches Amt für Einwanderung und Integration) behält sich das Recht vor, das Au-pair zur Klärung weiterer Formalitäten vorzuladen, eine ärztliche Untersuchung durchzuführen oder einen Integrationsvertrag zu unterzeichnen.
Wenn das Au-pair länger als für die Gültigkeitsdauer des VLS-TS in Frankreich bleiben möchte, muss es innerhalb von zwei Monaten vor dem Ablaufdatum seines Langzeitvisums eine Aufenthaltserlaubnis bei der örtlichen Präfektur beantragen. Weitere Informationen dazu gibt es auf der Website der örtlichen Präfektur oder direkt beim Service Public Français.
Schritt 4: Registrierung bei der URSSAF
Innerhalb von acht Tagen nach der Ankunft in Frankreich muss die Gastfamilie das Au-pair bei der URSSAF (Unions de Recouvrement des cotisations de Sécurité sociale et d'allocations familiales) anmelden, um es gegen Krankheit und Schwangerschaft zu versichern. Die Gastfamilie zahlt die Beiträge zur Sozialversicherung.