Au-pairs aus der EU/EFTA/EWR
Diese Länder gehören zur Europäischen Union und EFTA:
EU: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern
EFTA: Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz
Bitte beachten: Die nachfolgenden Schritte gelten nur dann, wenn das Au-pair aus einem EU-, EFTA- oder EWR-Staat kommt und länger als drei Monate in Norwegen bleiben möchte.
1. Schritt: Ein gültiger Ausweis oder Reisepass
Der Ausweis oder der Reisepass des Au-pairs sollte noch ein paar Monate nach dem Aufenthalt in Norwegen gültig sein. Der Ausweis ist wichtig und wird für Schritt 2 benötigt.
2. Schritt: Registrierung bei der örtlichen Polizei in Norwegen
Wenn das Au-pair länger als drei Monate in Norwegen bleiben möchte, muss es sich bei der örtlichen Polizei melden. Zuvor muss sich das Au-pair im norwegischen "Application Portal" registrieren. Anschließend muss es sich persönlich bei einer Polizeistation in der Nähe oder im Service Centre für ausländische Arbeitnehmer melden.
Hierfür wird ein gültiger Ausweis oder Reisepass benötigt. Außerdem wird ein Nachweis benötigt, dass das Au-pair nicht auf staatliche finanzielle Hilfe angewiesen ist. Dies kann mit dem Au-pair-Vertrag nachgewiesen werden (bitte an die Unterschrift von Au-pair und Gastfamilie denken).
Erfüllt das Au-pair die Bedingungen für die Registrierung, erhält es ein Registrierungszertifikat. Das Zertifikat ist gebührenfrei und auf unbestimmte Zeit gültig. Es muss nicht erneuert werden.
Au-pairs aus Nicht-EU-Staaten
Im März 2024 hat die norwegische Regierung beschlossen, keine Au-pair-Visa mehr an Au-pairs aus Drittstaaten zu erteilen.
Wenn ihr bereits eine Au-pair-Bewilligung habt, könnt ihr bis zum Ablauf der zweijährigen Au-pair-Frist eine Verlängerung beantragen, um die Gastfamilie zu wechseln.
Weitere Informationen und offizielle Mitteilungen findet ihr auf der Website der UDI.