Schritt 1: Ein gültiger Reisepass
Ohne gültigen Reisepass kann das Au-pair nicht nach Norwegen einreisen. Es kann auch keine Aufenthaltsgenehmigung als Au-pair beantragen.
Schritt 2: Der Au-pair-Vertrag
Zur Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung (Schritt 3) wird ein gültiger Au-pair-Standardvertrag benötigt. Der Vertrag muss vom Au-pair und der Gastfamilie unterschrieben und ausgefüllt werden. Im Vertrag werden unter anderem die Arbeitsinhalte festgehalten. Es sollte zwei unterzeichnete Ausführungen geben, eine für die Familie, eine für das Au-pair.
Schritt 3: Beantragung der Aufenthalts- bzw. Arbeitserlaubnis
Um Au-pair in Norwegen zu werden, wird eine Aufenthaltserlaubnis benötigt. Der Antrag dafür ist gleichzeitig auch der Antrag auf eine Arbeitserlaubnis. Für die Beantragung werden folgende Dokumente benötigt:
- ein gültiger Reisepass
- der unterschriebene Standardvertrag für Au-pairs
- Nachweise über die Nationalität der Gastfamilie (beispielsweise durch Kopien ihrer Reisepässe)
- eine Kopie des Reisepasses des Au-pairs (falls sich das Au-pair bereits in Norwegen aufhält, sollte darin oder in einem anderen Dokument das Datum der Einreise vermerkt sein)
- eine Übersetzung aller Dokumente ins Norwegische oder Englische
- ein Reisepassfoto, das bestimmte Anforderungen erfüllt
Außerdem muss eine Gebühr gezahlt werden.
Zusätzlich zu den oben genannten Dokumenten müssen möglicherweise noch folgende Dokumente eingereicht werden:
- Die Aufenthaltserlaubnis wird aus einem anderen Land als dem Heimatland des Au-pairs beantragt: Das Au-pair benötigt einen Nachweis darüber, dass es sich in den letzten sechs Monaten dort legal aufgehalten hat.
- Die Gastfamilie ist ein alleinerziehendes Elternteil: Die Gastfamilie benötigt einen Beleg über den (zeitlichen) Anteil der Verantwortung, den das Elternteil für das Kind hat.
- Die Gastfamilie stellt den Antrag für das Au-pair: Die Gastfamilie benötigt eine schriftliche Vollmacht des Au-pairs, in der das Au-pair seine Erlaubnis ausspricht (auf keinen Fall die Unterschrift vergessen!).
Falls dem Antrag nur Kopien dieser Dokumente beiliegen, müssen die Originale bei Abgabe des Antrags vorgezeigt werden.
So wird ein Antrag auf Aufenthaltserlaubnis eingereicht:
Hält das Au-pair sich außerhalb von Norwegen auf, kann es den Antrag in einer norwegischen Botschaft oder in einem Konsulat einreichen – entweder im Heimatland oder in dem Land, für das es eine Aufenthaltserlaubnis für die letzten sechs Monate hat. In einigen Ländern ist das auch in einer schwedischen oder dänischen Botschaft möglich.
Hält das Au-pair sich bereits in Norwegen auf, kann der Antrag möglicherweise auch in Norwegen eingereicht werden.
Wenn der Antrag in Norwegen oder über eine norwegische Botschaft eingereicht wird, sollte dies online geschehen. Bei der Online-Registrierung wird auch gleich der Termin ausgemacht, an dem der Reisepass und die erforderlichen Dokumente bei der Polizei oder einer Botschaft eingereicht werden.
Wird die Aufenthaltserlaubnis über eine schwedische oder dänische Botschaft beantragt, wird ein schriftlicher Antrag benötigt. Für die Vorlage der Dokumente muss dann ein Termin mit der Botschaft vereinbart werden.
Au-pairs erhalten eine Aufenthaltsgenehmigung in Norwegen für maximal zwei Jahre. Die Aufenthaltsgenehmigung wird jedoch nur für den Zeitraum des Beschäftigungsverhältnisses ausgestellt. Innerhalb dieses Zeitraums kann das Au-pair so oft nach Norwegen ein- und ausreisen wie es möchte.
Kommt das Au-pair von den Philippinen? Dann braucht es ein Visum und möglicherweise weitere Dokumente, um Au-pair in Norwegen zu werden. Mehr Informationen gibt es bei der norwegischen Botschaft auf den Philippinen und bei der philippinischen Botschaft in Norwegen.
Schritt 4: Die Residence card
Wurde der Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis genehmigt, bekommt man einen Brief. In diesem Brief wird das Au-pair darüber informiert, dass es sich um eine sogenannte Residence card (Aufenthaltskarte) kümmern muss. Sie ist der Nachweis darüber, dass es sich um einen legalen Aufenthalt in Norwegen handelt. Sobald der Brief das Au-pair erreicht hat, muss es zur norwegischen Polizei, um seine Fingerabdrücke abzugeben und ein Foto aufzunehmen. Etwa 10 Tage nach diesem Termin erhält das Au-pair dann seine Residence Card.
Schritt 5: Ein Tuberkulose-Test
Laut dem norwegischen Gesetz müssen Au-pairs, die nicht aus EU-, EFTA- und EWR-Staaten kommen, einen Tuberkulose-Test machen. Die Gastfamilie sollte sich in den ersten zwei Tagen nach der Ankunft um einen Termin kümmern, da der Test durchgeführt werden sollte, bevor die Gastkinder betreut werden.
Kommt das Au-pair aus den USA, Kanada, Neuseeland, Australien oder Japan, muss es sich nicht auf Tuberkulose testen lassen.