Schritt 1: Au-pair oder Gastfamilie finden
Au-pair und Gastfamilie können sich auf AuPairWorld registrieren und nach dem passenden Match suchen.
Schritt 2: Ein gültiger Reisepass
Für die Einreise in die Niederlande benötigt das Au-pair einen gültigen Reisepass. Dieser muss auch noch mindestens ein halbes Jahr nach dem Ende des Au-pair-Aufenthalts gültig sein.
Schritt 3: Die Gastfamilie entscheidet sich für eine anerkannte Au-Pair-Agentur in den Niederlanden
Die Gastfamilie muss bei einer Au-pair-Agentur angemeldet sein, um in den Niederlanden ein Au-pair aufnehmen zu können. Nur eine von der niederländischen Einwanderungsbehörde (IND) offiziell anerkannte Agentur ist dazu berechtigt, den Antrag für den Au-pair-Aufenthalt im Namen des Au-pairs einzureichen.
Die Agentur betreut Au-pair und Gastfamilie während des gesamten Au-pair-Aufenthalts in den Niederlanden. Sie stellt darüber hinaus alle erforderlichen Unterlagen und Informationen zur Verfügung. Dazu zählt auch der Au-pair-Vertrag.
Schritt 4: Die Agentur beginnt mit dem Einreise- und Aufenthaltsverfahren (TEV)
Die anerkannte Au-pair-Agentur beginnt mit dem Einreise- und Aufenthaltsverfahren. Dabei wird eine vorläufige Aufenthaltserlaubnis (MVV) und/oder eine reguläre Aufenthaltserlaubnis (VVR) beantragt.
Staatsangehörige der folgenden Staaten benötigen nur eine VVR und müssen daher keine MVV beantragen: Australien, Japan, Kanada, Monaco, Neuseeland, Vatikanstadt, Südkorea und USA.
Das Au-pair-Jahr beginnt an dem Tag, ab dem das Visum gültig ist, auch wenn das Au-pair erst später in den Niederlanden ankommt. Wird kein Visum benötigt, beginnt der Au-pair-Aufenthalt von maximal 12 Monaten am Tag der Einreise in die Niederlande.
Schritt 5: Das Visum (MVV) und die Aufenthaltserlaubnis (VVR) abholen
Sobald der Antrag genehmigt wurde, benachrichtigt die Au-pair-Agentur das Au-pair, dass die vorläufige Aufenthaltserlaubnis bei der niederländischen Botschaft oder beim niederländischen Konsulat im jewiligen Herkunfts- oder Aufenthaltsland des Au-pairs abgeholt werden kann.
Nach der Ankunft in den Niederlanden kann das Au-pair seine reguläre Aufenthaltserlaubnis (VVR) innerhalb von zwei Wochen bei der IND abholen.
Schritt 6: Anmeldung bei der Kommunalverwaltung
Das Au-pair geht gemeinsam mit seinen Gasteltern zu der an ihrem Wohnsitz zuständigen Kommunalverwaltung. Das Au-pair wird dort in das Einwohnermelderegister (GBA) aufgenommen. Dafür werden folgende Unterlagen benötigt:
- eine beglaubigte Übersetzung der Geburtsurkunde
- die reguläre Aufenthaltserlaubnis (VVR)
- der Reisepass
Schritt 7: Medizinische Untersuchung
Innerhalb der ersten drei Monate nach der Ankunft in den Niederlanden muss das Au-pair sich einer medizinischen Untersuchung unterziehen, bei der ein Tuberkulosetest gemacht wird. Staatsangehörige der folgenden Länder sind von dieser Untersuchung ausgenommen: Australien, Israel, Japan, Kanada, Monaco, Neuseeland, Surinam, USA, Vatikanstadt.
Weitere Informationen gibt es von der jeweiligen Au-pair-Agentur in den Niederlanden.