Bestimmungen zum Kindergeld für Au-pairs aus Deutschland
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit dem Urteil vom 15. März 2012 seine Rechtsprechung bestätigt: Sprachaufenthalte im Rahmen eines Au-pair- Verhältnisses können grundsätzlich als Berufsausbildung angesehen werden. Voraussetzung dafür ist die Begleitung des Sprachaufenthaltes durch einen theoretisch-systematischen Sprachunterricht mit durchschnittlich mindestens zehn Wochenstunden. Weitere Informationen zu diesem Urteil gibt es hier (Pressemitteilung 41/12 vom 06.06.2012).
Au-pairs können mit dem Formular E402 den Besuch ihres Sprachkurses nachweisen. Bei weiteren Fragen können sich Eltern bei den zuständigen deutschen Behörden informieren. Angestellte wenden sich am besten an die Bundesagentur für Arbeit, Beamte an das jeweilige Landesamt für Besoldung und Versorgung.