Freizügigkeit in der EU, EFTA und EWR
Au-pairs aus der EU oder den EFTA und EWR Staaten haben ein Recht auf Freizügigkeit. Das bedeutet, dass sie in jedem anderen Staat der EU arbeiten und leben dürfen.
![Frau mit hochgehobenen Armen vor dem Meer](/sites/default/files/2022-02/APW-A-Z-Header2_3.jpg)
Durch das Recht auf Freizügigkeit ist es jedem EU-Bürger gestattet, in einem anderen Staat der EU zu arbeiten und zu leben. Das Gleiche gilt für Bürger aus den sogenannten EFTA und EWR Staaten.
Laut EU-Vertrag dürfen Bürger dieser Staaten in anderen EU-Staaten:
- Arbeit suchen
- ohne Arbeitserlaubnis arbeiten
- zum Zweck der Arbeit dort wohnen
- auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Land bleiben
Was bedeutet Freizügigkeit konkret für Au-pairs?
Wenn ein Au-pair aus einem EU-, EFTA-, oder EWR-Staat in einem anderen EU-Staat arbeiten will, braucht es dafür:
- kein Visum
- keine Arbeitserlaubnis
Anmerkungen:
Diese Regelungen sind für Großbritannien seit dem Austritt aus der EU zum 31.01.2020 nicht mehr gültig. Daher gilt nun auch für EU-Au-pairs, die einen Aufenthalt in der UK planen und britische Au-pairs, die einen Au-pair-Aufenthalt in einem EU-Land planen: Sie müssen sich über die entsprechenden Visabestimmungen informieren.