Freizügigkeit in der EU, EFTA und EWR

(Auch zu finden unter Freizügigkeit in der EU, EFTA und EWR)

Au-pairs aus der EU oder den EFTA und EWR Staaten haben ein Recht auf Freizügigkeit. Das bedeutet, dass sie in jedem anderen Staat der EU arbeiten und leben dürfen.

Frau mit hochgehobenen Armen vor dem Meer

Durch das Recht auf Freizügigkeit ist es jedem EU-Bürger gestattet, in einem anderen Staat der EU zu arbeiten und zu leben. Das Gleiche gilt für Bürger aus den sogenannten EFTA und EWR Staaten.

Laut EU-Vertrag dürfen Bürger dieser Staaten in anderen EU-Staaten:

  • Arbeit suchen
  • ohne Arbeitserlaubnis arbeiten
  • zum Zweck der Arbeit dort wohnen
  • auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Land bleiben

Was bedeutet Freizügigkeit konkret für Au-pairs?

Wenn ein Au-pair aus einem EU-, EFTA-, oder EWR-Staat in einem anderen EU-Staat arbeiten will, braucht es dafür:

  • kein Visum
  • keine Arbeitserlaubnis

Anmerkungen: 

Diese Regelungen sind für Großbritannien seit dem Austritt aus der EU zum 31.01.2020 nicht mehr gültig. Daher gilt nun auch für EU-Au-pairs, die einen Aufenthalt in der UK planen und britische Au-pairs, die einen Au-pair-Aufenthalt in einem EU-Land planen: Sie müssen sich über die entsprechenden Visabestimmungen informieren.