Welches Visum brauchen Au-pairs für Belgien? Die Einreisebestimmungen für EU- und Nicht-EU-Bürger in Belgien sind unterschiedlich. Alles, was es für die Einreise eines Au-pairs nach Belgien zu beachten gibt, gibt es hier kurz und kompakt.
Welches Visum brauchen Au-pairs für Belgien? Die Einreisebestimmungen für EU- und Nicht-EU-Bürger in Belgien sind unterschiedlich. Alles, was es für die Einreise eines Au-pairs nach Belgien zu beachten gibt, gibt es hier kurz und kompakt.
Die Bestimmungen sind unterschiedlich für Au-pairs aus EU/EFTA-Staaten und Nicht-EU-Staaten.
EU: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern
EFTA: Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz
Nicht-EU: Staatsangehörige aller anderen Länder
EU- oder EFTA-Bürger brauchen kein Visum, um nach Belgien einzureisen. Nichtsdestotrotz brauchen Au-pairs aus diesen Ländern einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Tipp an dieser Stelle: Das Au-pair sollte rechtzeitig die Gültigkeit seiner Ausweise checken.
EU- oder EFTA-Bürger brauchen keine Aufenthaltserlaubnis für Belgien. Allerdings müssen sie sich nach der Ankunft bei der Gemeindeverwaltung der Gastfamilie anmelden, wenn sie länger als 3 Monate bleiben möchten. Wichtig hierfür ist es, den gültigen Pass oder Personalausweis mitzubringen. Auch wenn keine Arbeitserlaubnis benötigt wird, darf das Au-pair während seines Aufenthaltes keiner anderen bezahlten Tätigkeit nachgehen.
Zur Einreise nach Belgien benötigen Au-pairs aus Nicht-EU-Staaten einen gültigen Pass. Dieser sollte mindestens noch ein Jahr gültig sein.
Nicht-EU-Bürger benötigen eine gültige Arbeitserlaubnis, um in Belgien als Au-pair zu arbeiten. Das Au-pair darf vorher keine Arbeitserlaubnis für Belgien besessen haben. Die Gastfamilie muss für das Au-pair eine Beschäftigungs- und Arbeitserlaubnis B beantragen. Der Antrag muss bei der Einwanderungsbehörde der jeweiligen Gastregion (Brüssel, Flandern oder Wallonien) gestellt werden.
Die Beschäftigungs- und die Arbeitserlaubnis sind für 12 Monate gültig und können nicht verlängert werden. Die Gastfamilie darf während eines 12-monatigen Aufenthaltes nur einmal gewechselt werden. Ein anderer wichtiger Punkt ist, dass das Au-pair keiner anderen bezahlten Tätigkeit während des Au-pair-Aufenthaltes nachgehen darf.
Für einen Aufenthalt von weniger als 3 Monaten muss ein Kurzzeitvisum (Schengenvisum Typ C) beantragt werden. Achtung: Bestimmte Staaten sind von diesem Visum ausgenommen. In jedem Fall müssen Au-pairs die Einreisebestimmungen in den Schengen-Raum für einen Kurzaufenthalt erfüllen. Weitere Informationen gibt es bei der zuständigen Inlandsbehörde.
Wenn der Au-pair-Aufenthalt länger als 3 Monate in Belgien beträgt, muss ein Schengenvisum Typ D bei der belgischen Botschaft oder beim belgischen Konsulat in deinem Land beantragt werden. Folgende Dokumente müssen dafür eingereicht werden:
Nach der Ankunft in Belgien muss das Au-pair sich innerhalb von 8 Tagen bei der Gemeindeverwaltung der Gastfamilie anmelden. Wichtig: Das Schengenvisum Typ D und den Pass nicht vergessen.
Wir von AuPairWorld freuen uns darauf, euch dabei zu begleiten.
Wir arbeiten stetig daran, unsere Informationen über die Gastländer zu ergänzen und aktuell zu halten. Dennoch können wir nicht garantieren, dass alle Informationen richtig und vollständig sind. Wenn Sie Ungenauigkeiten oder Lücken entdecken, freuen wir uns, von Ihnen zu hören.