Einreisebestimmungen für Au-pairs in Belgien
Welches Visum brauchen Au-pairs für Belgien? Die Einreisebestimmungen für EU- und Nicht-EU-Bürger in Belgien sind unterschiedlich. Alles, was es für die Einreise eines Au-pairs nach Belgien zu beachten gibt, gibt es hier kurz und kompakt.

EU: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern
EFTA: Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz
Nicht-EU: Staatsangehörige aller anderen Länder
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Au-pairs aus der EU/EFTA
Schritt 1: Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass
EU- oder EFTA-Bürger brauchen kein Visum, um nach Belgien einzureisen. Nichtsdestotrotz brauchen Au-pairs aus diesen Ländern einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Tipp an dieser Stelle: Das Au-pair sollte rechtzeitig die Gültigkeit seiner Ausweise checken.
Schritt 2: Anmeldung bei der Gemeindeverwaltung
EU- oder EFTA-Bürger brauchen keine Aufenthaltserlaubnis für Belgien. Allerdings müssen sie sich nach der Ankunft bei der Gemeindeverwaltung der Gastfamilie anmelden, wenn sie länger als 3 Monate bleiben möchten. Wichtig hierfür ist es, den gültigen Pass oder Personalausweis mitzubringen. Auch wenn keine Arbeitserlaubnis benötigt wird, darf das Au-pair während seines Aufenthaltes keiner anderen bezahlten Tätigkeit nachgehen.
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Au-pairs aus Nicht-EU-Staaten
Schritt 1: Ein gültiger Pass
Zur Einreise nach Belgien benötigen Au-pairs aus Nicht-EU-Staaten einen gültigen Pass. Dieser sollte mindestens noch ein Jahr gültig sein.
Schritt 2: Eine Beschäftigungs- sowie eine Arbeitserlaubnis beantragen
Nicht-EU-Bürger benötigen eine gültige Arbeitserlaubnis, um in Belgien als Au-pair zu arbeiten. Das Au-pair darf vorher keine Arbeitserlaubnis für Belgien besessen haben. Die Gastfamilie muss für das Au-pair eine Beschäftigungs- und Arbeitserlaubnis B beantragen. Der Antrag muss bei der Einwanderungsbehörde der jeweiligen Gastregion (Brüssel, Flandern oder Wallonien) gestellt werden.
Die Beschäftigungs- und die Arbeitserlaubnis sind für 12 Monate gültig und können nicht verlängert werden. Die Gastfamilie darf während eines 12-monatigen Aufenthaltes nur einmal gewechselt werden. Ein anderer wichtiger Punkt ist, dass das Au-pair keiner anderen bezahlten Tätigkeit während des Au-pair-Aufenthaltes nachgehen darf.
Schritt 3: Beantragung eines Visums
Ein Aufenthalt von weniger als 3 Monaten
Für einen Aufenthalt von weniger als 3 Monaten muss ein Kurzzeitvisum (Schengenvisum Typ C) beantragt werden. Achtung: Bestimmte Staaten sind von diesem Visum ausgenommen. In jedem Fall müssen Au-pairs die Einreisebestimmungen in den Schengen-Raum für einen Kurzaufenthalt erfüllen. Weitere Informationen gibt es bei der zuständigen Inlandsbehörde.
Ein Aufenthalt zwischen 3 und 12 Monaten
Wenn der Au-pair-Aufenthalt länger als 3 Monate in Belgien beträgt, muss ein Schengenvisum Typ D bei der belgischen Botschaft oder beim belgischen Konsulat in deinem Land beantragt werden. Folgende Dokumente müssen dafür eingereicht werden:
- Ein gültiger Pass,
- die Arbeitserlaubnis Typ B, die die Gastfamilie beantragt hat,
- ein Gesundheitszeugnis, welches von einem von der belgischen Botschaft anerkannten Arzt innerhalb der letzten 6 Monate ausgestellt und unterschrieben wurde,
- ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis.
Schritt 4: Anmeldung bei der Gemeindeverwaltung
Nach der Ankunft in Belgien muss das Au-pair sich innerhalb von 8 Tagen bei der Gemeindeverwaltung der Gastfamilie anmelden. Wichtig: Das Schengenvisum Typ D und den Pass nicht vergessen.