People in line at the airport

EU-Einreise-/Ausreisesystem (EES): Was Au-pairs wissen müssen

Das neue EU-Einreise-/Ausreisesystem ist jetzt vollständig in Betrieb. Wenn du einen Au-pair-Aufenthalt in Europa planst, findest du hier alles, was du wissen musst, bevor du ins Flugzeug steigst.

Was ist das EU-Einreise-/Ausreisesystem (EES)?

Europas Grenzen haben ein großes digitales Upgrade erhalten. Das EU-Einreise-/Ausreisesystem (EES) ist ein neues automatisiertes Grenzmanagementsystem, das seit dem 10. April 2026 in 29 Ländern des Schengen-Raums vollständig in Betrieb ist.

Einfach gesagt: Der klassische Passstempel gehört der Vergangenheit an. Stattdessen erfasst das System jedes Mal digital, wenn Nicht-EU-Bürger*innen in den Schengen-Raum ein- oder ausreisen, ihre Einreise, ihre Ausreise und wie viele Tage sie sich in Europa aufgehalten haben.

Die Informationen in diesem Artikel basieren auf den offiziellen Richtlinien der EU zum Einreise-/Ausreisesystem. Die aktuellsten Informationen findest du auf der offiziellen EU-EES-Website.

Gilt das EES für Au-pairs?

Für Au-pairs, die aus Ländern außerhalb der EU anreisen, sind vor allem deine Staatsangehörigkeit, die Dauer deines Aufenthalts und die Art deines Visums oder Aufenthaltstitels entscheidend.

Das EES könnte auf dich zutreffen, wenn du:

  • Nicht-EU-Bürger*in bist und in ein Schengen-Land einreist
  • Für einen Kurzaufenthalt von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen bleibst
  • Ohne nationales Langzeitvisum oder Aufenthaltstitel einreist

Wenn du bereits ein Langzeitvisum oder eine Aufenthaltserlaubnis besitzt oder Staatsbürger*in eines EU- oder Schengen-Mitgliedstaats bist, bist du vom EES ausgenommen. Du musst bei der Einreise aber weiterhin die üblichen Dokumentenkontrollen an der Grenze durchlaufen.

Wie funktioniert das EES? 

Die Registrierung im EES erfolgt automatisch bei der Einreise an der Grenze. Du musst dich vorher weder anmelden noch etwas beantragen oder bezahlen. Wenn das EES auf dich zutrifft, erwartet dich nach der Landung Folgendes: 

Schritt 1: Zur Warteschlange für Nicht-EU-Pässe gehen – Gehe zur Grenzkontrolle für Nicht-EU-/Nicht-Schengen-Reisende.

Schritt 2: Deine Registrierung abschließen – Bei deiner allerersten Einreise musst du eine vollständige biometrische Registrierung durchführen. Dazu gehören:

  • Das Scannen deines Reisepasses (an einem Selbstbedienungsterminal oder Schalter)
  • Die Aufnahme eines Gesichtsfotos (ein Foto deines Gesichts wird gemacht)
  • Das Scannen deiner Fingerabdrücke (vier Fingerabdrücke — nicht erforderlich für Kinder unter 12 Jahren)
  • Die Beantwortung einiger Einreisefragen (zum Beispiel Reisezweck, Rückreisedatum oder die Adresse deines Aufenthaltsortes)

TIPP: Bring die Adresse deiner Gastfamilie mit! Wahrscheinlich wirst du danach gefragt.

Jetzt bist du startklar!

Deine biometrischen Daten werden ab deiner letzten Ein- oder Ausreise drei Jahre lang in der EES-Datenbank gespeichert. Dadurch werden zukünftige Grenzübertritte deutlich schneller — das System kennt dich bereits. Wenn du den Schengen-Raum am Ende deines Aufenthalts verlässt, wird auch deine Ausreise registriert. So überwacht das System die 90-/180-Tage-Regel und stellt sicher, dass niemand länger bleibt als erlaubt. 

Wichtig: Wenn du dich innerhalb der letzten 180 Tage bereits im Schengen-Raum aufgehalten hast, zählen diese Tage zu deinem 90-Tage-Limit.
 

Beeinflusst das EES Reisen innerhalb Europas?

Wenn du während deines Au-pair-Aufenthalts innerhalb Europas reisen möchtest, musst du dir keine Sorgen machen: Das EES gilt nicht für Reisen zwischen Ländern innerhalb des Schengen-Raums.

Du durchläufst den EES-Prozess nur dann, wenn du eine Außengrenze des Schengen-Raums überschreitest. Das bedeutet wenn du erstmals von außerhalb in den Schengen-Raum einreist oder ihn vollständig verlässt.

Es gibt jedoch einige Situationen, in denen das EES während deines Au-pair-Aufenthalts relevant werden könnte:

  • Reisen nach oder aus Irland, Zypern oder dem Vereinigten Königreich: Diese Länder gehören nicht zum Schengen-Raum. Das Überschreiten dieser Grenzen gilt daher als Ausreise oder Wiedereinreise in den Schengen-Raum, wodurch deine Ausreise oder Wiedereinreise registriert werden kann.
  • Heimreisen während des Aufenthalts: Wenn du den Schengen-Raum während deines Aufenthalts verlässt und später zurückkehrst, werden sowohl deine Ausreise als auch deine Wiedereinreise erfasst.

Für Au-pairs mit einem Langzeitvisum oder Aufenthaltstitel ist das EES in der Regel kein Problem. Es gilt nicht für dich, und du kannst entsprechend den Bedingungen deines Visums oder Aufenthaltstitels in den Schengen-Raum ein- und ausreisen.