Einreisebestimmungen für Au-pairs in Spanien

Wie sind die Einreisebestimmungen für Au-pairs in Spanien? Welches Visum wird benötigt? Was müssen Gastfamilien aus Spanien beachten, um ein Au-pair aufzunehmen? Alles, was Au-pairs und Gastfamilien vor der Abreise und nach der Ankunft in Spanien berücksichtigen müssen, haben wir hier zusammengefasst.

Junge Frau mit Koffer am Flughafen

 

In Spanien gibt es weder ein offizielles Au-pair-Programm noch ein spezielles Au-pair-Visum. Au-pair-Aufenthalte sind jedoch in den Bestimmungen für Studentenvisa enthalten. Für einige Nationalitäten sind auch andere Visa möglich. Nähere Informationen über das Verfahren erhalten Au-pair und Gastfamilie bei den spanischen Botschaften.

Wenn das Au-pair aus einem lateinamerikanischen Land mit Spanisch als Amtssprache kommt, darf es nicht als Au-pair in Spanien arbeiten, da es kein spanisches Studentenvisum beantragen kann. 

Bleibt das Au-pair länger als 6 Monate im Land, sollte es sich an die Oficina de Extranjería oder die Polizeistation wenden, um einen Ausländerausweis zu beantragen (número de identidad de extranjero or NIE).

Wichtige Information für Gastfamilien: Um ein Studentenvisum zu beantragen, muss das Au-pair an einem Spanischkurs von mindestens 20 Stunden pro Woche teilnehmen. Solche Kurse werden jedoch nicht in jeder spanischen Stadt angeboten. Gibt es an Ihrem Wohnort keinen entsprechenden Sprachkurs, können Sie leider nur Au-pairs aus der EU und EFTA-Länder bei sich aufnehmen, da sie kein Visum brauchen.

Länder, die zu EU und EFTA gehören

EU: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern

EFTA: Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz

 

Au-pairs aus der EU und EFTA

Schritt 1: Ein gültiger Reisepass

Das Au-pair sollte vor seiner Reise sicherstellen, dass sein Reisepass oder Personalausweis noch gültig ist. Ein Visum braucht es für seine Einreise nach Spanien nicht.

Schritt 2: Eintragung ins Melderegister

Bleibt ein Au-pair länger als drei Monate in Spanien, muss es die kommunale Meldebehörde darüber informieren, dass es während seines Aufenthalts bei seiner Gastfamilie lebt. Die Formalitäten unterscheiden sich je nach Provinz. Die Gastfamilie sollte daher bei der Erledigung der Formalitäten helfen.

Schritt 3: Beantragung der EU-Meldebescheinigung

Wenn der Au-pair-Aufenthalt in Spanien länger als 3 Monate dauert, muss das Au-pair seine EU-Meldebescheinigung bei der Ausländermeldebehörde beantragen, sobald es in Spanien angekommen ist. Bitte berücksichtigen: Die Formalitäten unterscheiden sich je nach autonomer Region und Provinz. Sollte es notwendig sein, dass vorab über das Internet ein Termin vereinbart wird, muss die Provinz und die  Option "EU-Meldebescheinigungen" ausgewählt werden. Es werden folgenden Dokumente benötigt:

  • das offizielle Bewerbungsformular (EX-18) in zweifacher Ausfertigung, ordnungsgemäß ausgefüllt und unterzeichnet
  • den gültigen Reisepass oder Personalausweis
  • den Nachweis seiner privaten oder staatlichen Krankenversicherung, dass es während seines Aufenthalts in Spanien versichert ist
  • einen Nachweis (z. B. den Au-pair-Vertrag) darüber, dass das Au-pair über ausreichende Mittel verfügt, um sich seinen Aufenthalt in Spanien leisten zu können

Darüber hinaus empfiehlt es sich, eine Kopie des Europäischen Abkommens über die Au-pair-Beschäftigung in Spanisch mitzunehmen.

Ausländische Dokumente müssen, je nachdem in welcher Region die Meldebescheinigung beantragt wird, ins Spanische oder eine der anderen offiziellen Landessprachen übersetzt werden.

Bitte beachten: Von allen zuvor genannten Dokumenten können Kopien abgeben werden, bei der Antragsstellung müssen allerdings die Originale vorlegen. Außerdem wird eine Bearbeitungsgebühr fällig.

 

Au-pairs aus Amerika (USA)

Die Formalitäten für US-amerikanische Staatsangehörige, die als Au-pair nach Spanien gehen möchten, richten sich nach geplanter Aufenthaltsdauer und Bundesstaat. 

Au-pair-Aufenthalt maximal 3 Monate

Wenn das Au-pair höchstens 90 Tage in Spanien bleiben möchte, benötigt es als US-Amerikaner kein Visum für die Einreise nach Spanien. Dennoch muss  es seinen Aufenthalt begründen. Hier empfiehlt es sich, Studienzwecke oder private Gründe anzuführen. Außerdem muss es u. a. folgende Dokumente vorlegen:

  • einen gültigen Reisepass
  • einen Nachweis über eine während des gesamten Aufenthalts gültige Krankenversicherung
  • eine Anmeldebestätigung für einen Sprachkurs
  • das Einladungsschreiben der Gastfamilie (erhältlich bei der örtlichen Polizeidienststelle)
  • den von Au-pair und Gastfamilie unterschriebenen Au-pair-Vertrag (kann als Nachweis ausreichender finanzieller Mittel dienen)

Das Au-pair sollte sich bei dem Konsulat in seinem Bundesstaat erkundigen, welche Dokumente es benötigt. Zusätzlich sollte es eine Kopie des Europäischen Abkommens über die Au-pair-Beschäftigung in Spanisch bereithalten.

Au-pair-Aufenthalt länger als 3 Monate

Wenn das Au-pair sich länger als 90 Tage in Spanien aufhalten möchte, benötigt es ein Studentenvisum.

Um ein Studentenvisum zu beantragen, müssen die folgenden Punkte auf der Website des spanischen Außenministeriums ausgewählt werden:

  • Land: Vereinigte Staaten
  • Konsulat: Je nach Staat, in dem die Gastfamilie wohnt wohnen (siehe Tabelle unten).
  • Dienstleistungskategorien: Visum
  • Konsularische Dienstleistungen: Nationale Visa - Studentenvisa 

Diese Übersicht zeigt, an welches Konsulat sich das Au-pair wenden muss, um ein Visum zu beantragen, und welches Visum je nach US-Bundesstaat erforderlich ist:

Spanische KonsulateKonsularischer ZuständigkeitsbereichVerfügbare Visa
BostonMaine, Massachussets, New Hampshire,
Rhode Island, Vermont
Studentenvisum
ChicagoIllinois, Indiana, Iowa, Kansas, Kentucky,
Michigan, Minnesota, Missouri, Nebraska,
North Dakota, Ohio, South Dakota, Wisconsin
Au-pair-Visum
HoustonAlabama, Arkansas, Louisiana, Mississippi,
New Mexico, Oklahoma, Tennessee, Texas
Au-pair-Visum
Los AngelesSüdkalifornien (Verwaltungsbezirke: Imperial, Inyo, Kern,
Los Angeles, Orange, Riverside, Bernardino,
San Diego, San Luis Obispo, Santa Barbara, Ventura),
Arizona, Colorado, Utah
Au-pair-Visum
MiamiFlorida, Georgia, South CarolinaAu-pair-Visum
New YorkNew York, Connecticut, Delaware,
Pennsylvania, New Jersey
Au-pair-Visum
San FranciscoAlaska, Nordkalifornien, Hawaii, Idaho,
Montana, Nevada, Oregon, Washington,
Wyoming, pazifische Inseln
Au-pair-Visum
Washington DCWashington DC, Maryland, Virginia,
West Virgina, North Carolina
Studentenvisum
Puerto RicoPuerto Rico, Islas de Culebra, Vieques,
Islas Vírgenes
Studentenvisum

Wichtiger Hinweis für spanische Gastfamilien: Au-pairs müssen für einen Spanischkurs angemeldet sein, der mindestens 20 Stunden pro Woche umfasst, um das Au-pair-Visum oder Studentenvisum zu erhalten. Solche Kurse werden jedoch nicht in jeder spanischen Stadt angeboten. Gibt es an Ihrem Wohnort keinen entsprechenden Sprachkurs, können Sie leider kein Au-pair aus den USA bei sich aufnehmen. In diesem Fall müssten Sie ein Au-pair mit einer anderen Nationalität auswählen.

 

Au-pairs aus Australien

Australier, die als Au-pair nach Spanien gehen möchten, haben je nach Dauer des Aufenthalts mehrere Möglichkeiten:

Aufenthalte von weniger als 90 Tagen

Wenn das Au-pair sich weniger als 90 Tage in Spanien aufhält, kann es ohne Visum nach Spanien einreisen. Allerdings muss der Aufenthalt begründet werden. Der Aufenthalt kann aus Studien- oder privaten Gründen u. a. mit den folgenden Dokumenten begründet werden:

  • gültiger Reisepass;
  • eine für die Dauer des Aufenthalts gültige Krankenversicherung;el
  • die Einschreibung in einen Sprachkurs;
  • Einladungsschreiben der Gastfamilie (von der Polizei ausgestellt);
  • von beiden Parteien unterzeichneter Au-pair-Vertrag (als Nachweis, dass über ausreichende finanzielle Mittel vorhanden sind).

In jedem Fall ist es ratsam, sich über die spezifischen Formalitäten und Anforderungen zu informieren. Wir empfehlen bei der Einreise außerdem, den europäischen Au-pair-Vertrag mitzubringen.

Aufenthalte länger als 90 Tage

Wenn der Aufenthalt länger als 90 Tage dauert, gibt es zwei Alternativen: Das Au-pair kann ein Studentenvisum (es ist wichtig, die richtige Delegation zu wählen) oder ein Youth Mobility Visum beantragen. Mit letzterem kann es bis zu 12 Monate in Spanien arbeiten, studieren oder reisen, aber nicht länger als sechs Monate bei derselben Familie bleiben.

 

Au-pairs aus Kanada

Aufenthalte von weniger als 90 Tagen

Wenn das Au-pair auch Kanada kommt und sich weniger als 90 Tage in Spanien aufhält, kann es ohne Visum nach Spanien einreisen. Das Au-pair muss seinen Aufenthalt allerdings zu Studienzwecken oder aus privaten Gründen unter anderem mit den folgenden Dokumenten nachweisen::

  • gültiger Reisepass;
  • eine für die Dauer des Aufenthalts gültige Krankenversicherung;el
  • die Einschreibung in einen Sprachkurs;
  • Einladungsschreiben der Gastfamilie (von der Polizei ausgestellt);
  • von beiden Parteien unterzeichneter Au-pair-Vertrag (als Nachweis, dass über ausreichende finanzielle Mittel vorhanden sind).

In jedem Fall ist es ratsam, sich über die spezifischen Formalitäten und Anforderungen zu informieren. Wir empfehlen bei der Einreise außerdem, den europäischen Au-pair-Vertrag mitzubringen.

Aufenthalte länger als 90 Tage

Wenn der Aufenthalt länger als 90 Tage dauert, gibt es zwei Alternativen: Das Au-pair kann ein Studentenvisum (es ist wichtig, die richtige Delegation, je nach Wohnort des Au-pairs, zu wählen) oder ein Youth Mobility Visum beantragen. Das Youth Mobility Visum ist allerdings begrenzt.

 

Au-pairs aus Neuseeland

Aufenthalte von weniger als 90 Tagen

Für Aufenthalte von weniger als 90 Tagen können Au-pairs aus Neuseeland ohne Visum nach Spanien einreisen. Das Au-pair muss seinen Aufenthalt allerdings zu Studienzwecken oder aus privaten Gründen unter anderem mit den folgenden Dokumenten nachweisen::

  • gültiger Reisepass;
  • eine für die Dauer des Aufenthalts gültige Krankenversicherung;el
  • die Einschreibung in einen Sprachkurs;
  • Einladungsschreiben der Gastfamilie (von der Polizei ausgestellt);
  • von beiden Parteien unterzeichneter Au-pair-Vertrag (als Nachweis, dass über ausreichende finanzielle Mittel vorhanden sind).

In jedem Fall ist es ratsam, sich über die spezifischen Formalitäten und Anforderungen zu informieren. Wir empfehlen bei der Einreise außerdem, den europäischen Au-pair-Vertrag mitzubringen.

Aufenthalte länger als 90 Tage

Für längere Aufenthalte gibt es das Studentenvisum oder das Working Holiday Programm, um als Au-pair in Spanien zu arbeiten. Im Rahmen des Working-Holiday-Programms dürfen Au-pairs nicht länger als drei Monate bzw. generell nicht länger als sechs Monate bei ein und derselben Familie arbeiten.

 

Au-pairs aus UK

Aufenthalte von weniger als 90 Tagen

Für Aufenthalte von weniger als 90 Tagen können englische Au-pairs ohne Visum nach Spanien einreisen, müssen ihre Reise aber begründen. Au-pair-Aufenthalte können u. a. mit den folgenden Dokumenten zu Studienzwecken oder aus privaten Gründen begründet werden:

  • Gültiger und gültiger Reisepass;
  • eine für die Dauer des Aufenthaltes gültige Krankenversicherung
  • die Einschreibung in einen Sprachkurs;
  • Einladungsschreiben der Gastfamilie (von der Polizei ausgestellt);
  • von beiden Parteien unterzeichneter Au-pair-Vertrag (zum Nachweis ausreichender finanzieller Mittel).

Bitte prüft die spezifischen Anforderungen und Formalitäten selbst. Wir empfehlen außerdem, den europäischen Au-pair-Vertrag bei der Einreise mitzubringen.

Aufenthalte länger als 90 Tage

Für längere Aufenthalte können englische Au-pairs ein Studentenvisum beantragen. Um ein Studentenvisum zu erhalten, muss sich das Au-pair vor seiner Ankunft in Spanien in einen Spanischkurs einschreiben (die Familie muss dies für das Au-pair tun) und mindestens 20 Stunden pro Woche am Unterricht teilnehmen. Die Schule, an der das Au-pair den Kurs absolviert, muss ein anerkanntes Zentrum sein, wie z. B. das Instituto Cervantes.

 

Au-pairs aus sonstigen Ländern

In Abhängigkeit von der geplanten Aufenthaltsdauer müssen unterschiedliche Formalitäten beachtet werden.

Aufenthalt in Spanien dauert maximal 90 Tage

Wenn das Au-pair für maximal drei Monate in Spanien bleiben möchte, muss es klären, ob es für seine Einreise nach Spanien ein Visum benötigt. Dazu kann die Liste des Außenministeriums genutzt werden. Benötigt es ein Visum, kann ein Kurzzeitvisum (Schengenvisum) beantragt werden.

Unabhängig davon, ob ein Visum benötigt wird oder nicht, muss anhand bestimmter Dokumente der Aufenthalt in Spanien begründet werden und nachgewiesen werden, dass das Au-pair sich den Aufenthalt leisten kann. Der Aufenthalt sollte zudem private Gründe haben oder Studienzwecke erfüllen. Die Gastfamilie muss den unterschriebenen Au-pair-Vertrag (dient gleichzeitig als Nachweis für ausreichende finanzielle Mittel) und das Einladungsschreiben schicken. Das Formular für das Einladungschreiben beantragt die Gastfamilie bei der Polizei. Sobald sie das Formular erhalten haben, müssen sie es dem Au-pair zuschicken, damit es mit den anderen Dokumenten an der Grenze vorzeigt werden kann. Zusätzlich sollte das Au-pair eine Kopie des Europäischen Abkommens über die Au-pair-Beschäftigung in Spanisch bereithalten.

Aufenthalt in Spanien dauert länger als 90 Tage

Wenn das Au-pair länger als drei Monate bleibt, gibt es folgende Möglichkeiten, um als Au-pair nach Spanien zu gehen:

Studentenvisum

Um ein Studentenvisum zu erhalten, muss nachgewiesen werden, dass das Au-pair für einen Spanischkurs angemeldet ist (die Gastfamilie kann die Anmeldung übernehmen), der mindestens 20 Stunden pro Woche umfasst. Die Sprachschule muss vom Instituto Cervantes anerkannt sein. Wenn das Visum beim Konsulat oder der Botschaft beantragt wird, muss u. a. die Anmeldebestätigung für den Sprachkurs, der von der Gastfamilie unterschriebene Au-pair-Vertrag und ein Nachweis über eine, für die Dauer des Aufenthalts in Spanien, gültige Krankenversicherung vorgelegt werden. Die damit verbundenen Voraussetzungen und Formalitäten werden auf der Webseite "Extranjería" des Secretaría de Estado de Administraciones Públicas erläutert. Innerhalb eines Monats nach der Ankunft in Spanien muss das Au-pair bei einer örtlichen Polizeidienststelle seine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Vorübergehende Aufenthaltserlaubnis (Autorización inicial de residencia temporal no lucrativa)

Diese Genehmigung erlaubt es dem Au Pair, nach Spanien zu reisen. Das Au-pair muss unter anderem nachweisen, dass er/sie sich den Aufenthalt leisten kann und dass er/sie über eine Krankenversicherung verfügt, die ihn/ihr für die Dauer des Aufenthaltes abdeckt. Weitere Informationen über die Anforderungen und Verfahren sind bei den konsularischen Diensten des Außenministeriums zu finden. Wähle die folgenden Optionen:

  • Land: Je nach Nationalität des Au Pairs.
  • Delegation: Das hängt von der Region ab, in der das Au Pair lebt.
  • Dienstleistungskategorien: Visa
  • Konsularische Dienstleistungen: Nationale Visa - Visa für den vorübergehenden Aufenthalt ohne Erwerbszweck
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