Taschengeld, Arbeitszeit und Vertrag für Au-pairs in Norwegen

Wie viele Stunden muss ein Au-pair in Norwegen arbeiten? Wann hat es Freizeit? Wie viel Taschengeld sollten Gastfamilien in Norwegen zahlen? Alle Rahmenbedingungen zu einem Au-pair-Aufenthalt in Norwegen gibt es hier.

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Wichtige Mitteilung zum Au-Pair-Programm in Norwegen

Die norwegische Regierung hat kürzlich beschlossen, das Au-pair-Programm in Norwegen ab dem 15. März 2024 abzuschaffen. 

  • Au-pairs haben nur dann Anspruch auf einen ersten Au-pair-Aufenthalt, wenn Sie bis spätestens 15. März 2024 ihre Bewerbung über udi.no registriert haben und einen Termin für die Abgabe ihres Antrags vereinbart haben.
  • Wenn ihr bereits eine Au-pair-Bewilligung habt, könnt ihr bis zum Ablauf der zweijährigen Au-pair-Frist eine Verlängerung beantragen, um die Gastfamilie zu wechseln.

Wir werden die Informationen über das Au-pair-Programm in Norwegen auf unserer Website aktualisieren, sobald wir mehr Informationen darüber bekommen. 

Weitere Informationen und offizielle Mitteilungen findet ihr auf der Website der UDI.


Au-pair-Vertrag

Zur Sicherheit sowohl des Au-pairs als auch der Gastfamilie sollte immer ein Au-pair-Vertrag geschlossen werden, der den Au-pair-Aufenthalt regelt. In Norwegen gibt es zu diesem Zweck einen detaillierten Standardvertrag für Au-pairs. Au-pairs aus Nicht-EU-Ländern brauchen diesen Vertrag, wenn sie ihre Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis beantragen. Au-pairs aus EU-Ländern benötigen ihn bei der Anmeldung bei der örtlichen Polizei in Norwegen.

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Der offizielle Vertrag für Au-pairs in Norwegen

Vertrag kündigen
Der Au-pair-Vertrag kann mit einer Frist von mindestens vier Wochen gekündigt werden. Dies gilt sowohl für das Au-pair als auch für die Gastfamilie und tritt in Kraft, sobald eine der beiden Parteien darüber informiert wurde. Jede Kündigung muss schriftlich erfolgen. Gastfamilien dürfen den Vertrag nicht ohne Angabe von Gründen kündigen. Das Au-pair kann von der Familie verlangen, dass sie die Gründe für die Kündigung schriftlich mitteilt. Au-pairs können den Vertrag ohne Angabe von Gründen kündigen. Bei schwerwiegenden Vertragsverstößen können sowohl das Au-pair als auch die Gastfamilie den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen.

Wird der Vertrag vor Ablauf der Aufenthaltserlaubnis des Au-pairs gekündigt, muss die norwegische Einwanderungsbehörde (UDI) oder die örtliche Polizeibehörde informiert werden. Die Kündigung des Vertrages bedeutet nicht unbedingt, dass das Au-pair Norwegen sofort verlassen muss.

 

Aufgaben

Ein Au-pair ist in erster Linie für die Kinderbetreuung zuständig. Zusätzlich hilft es bei leichten Tätigkeiten im Haushalt. Hinzu kommt möglicherweise noch die Hilfe bei den Hausaufgaben der Kinder und die Haustiere zu versorgen. Ein Au-pair ist allerdings keine Nanny und auch keine Tierbetreuung!

Am besten ist es, Au-pair und Gastfamilie klären die Tätigkeiten gleich im Voraus und halten diese auch im Au-pair-Vertrag fest.

Weitere Informationen zu den Aufgaben:

 

Taschengeld

Eine norwegische Gastfamilie zahlt einem Au-pair ein monatliches Brutto-Taschengeld von mindestens 5.900 Norwegischen Kronen (NOK). Der Betrag wird jährlich angehoben. Dem Au-pair steht immer genau der Taschengeldbetrag zu, der auf der offiziellen Seite des UDI angegeben wird. Diese Regelung betrifft Au-pairs, die einen Vertrag mit dem folgenden Vermerk unter Abschnitt 8 unterzeichnet haben: "Au pairen skal minimum få utbetalt den til enhver tid gjeldende minimumssatsen". Auch während der Urlaubszeit oder im Krankheitsfall besteht der Anspruch auf die Zahlung des Taschengelds.

Weitere Infos zum diesem Thema:

 

Steuern

In Norwegen muss auch ein Au-pair Steuern zahlen. Der zu zahlende Betrag errechnet sich aus dem Taschengeld und aus den sogenannten Sachbezugswerten. Damit sind die Kosten für Unterkunft und Verpflegung gemeint, die die Gastfamilie übernimmt. Mehr Informationen dazu sind beim norwegischen Finanzamt erhältlich. Dort sollte das Au-pair sich anmelden, sobald es in Norwegen ist.

 

Kost und Logis

Neben dem Taschengeld sind für ein Au-pair auch Unterkunft und Verpflegung bei der Gastfamilie frei. Das gilt selbstverständlich auch im Krankheitsfall.

Weitere Infos zum diesem Thema:

 

Arbeitszeit

In Norwegen arbeiten Au-pairs bis zu 30 Stunden pro Woche. Pro Tag dürfen es jedoch nicht mehr als 5 Stunden sein. Die Stundenzahl darf auch nicht gegen ein höheres Taschengeld angehoben werden.

Weitere Infos zum diesem Thema:

 

Freizeit und Urlaub

Ein Au-pair hat mindestens einen Tag pro Woche frei. Wenigstens einmal im Monat sollte dieser Tag auf einen Sonntag fallen. Darüber hinaus steht einem Au-pair in Norwegen mindestens ein freier Nachmittag pro Woche zu. Daneben sollte die Gastfamilie auch genug Zeit für einen Sprachkurs und Freizeitaktivitäten einräumen.

Nach dem norwegischen Gesetz ("ferienloven") hat das Au-pair Anspruch auf 25 Ferientage pro Kalenderjahr. Sie stehen ihm auch dann zu, wenn es nicht das volle Jahr bei der Familie verbracht hat. Jedoch muss die Arbeit bis zum 30. September eines Jahres aufgenommen werden.

Für eine Arbeitsaufnahme ab dem 1. Oktober stehen dem Au-pair für das jeweilige Kalenderjahr nur sechs Wochentage Urlaub zu. Das Gleiche gilt, wenn die Gastfamilie gewechselt wird. Es sollte auf einen Nachweis von bereits genommenen Urlaubstagen geachtet werden.

Während der Urlaubszeit wird weiterhin das Taschengeld gezahlt. 

In Norwegen gibt es keine offizielle Regelung zu gesetzlichen Feiertagen für Au-pairs. Wir empfehlen, dass Au-pairs an Feiertagen frei haben. Nur in Ausnahmefällen sollten Au-pairs an Feiertagen arbeiten. Die Gastfamilie sollte dies vorher mit dem Au-pair absprechen.

Weitere interessante Informationen: 

 

Sprachkurs

Eine Gastfamilie sollte einem Au-pair die Möglichkeit geben, einen Sprachkurs in Norwegisch zu besuchen. Es ist gesetztlich geregelt, dass sie die Kosten für den Sprachkurs inklusive der dafür benötigten Lehrmaterialien sowie die Fahrtkosten zum Unterricht in Höhe eines Betrages von mindestens 9.850 NOK übernimmt.

Weitere Infos zum diesem Thema:

 

Au-pair-Versicherung

In Norwegen ist es für Gastfamilien verpflichtend, für den Au-pair-Aufenthalt eine private Vollkaskoversicherung abzuschließen, die für die gesamte Dauer des Au-pair-Aufenthalts gilt. Die Kosten für diese Versicherung trägt die Gastfamilie. Hat die Gastfamilie keine Au-pair-Versicherung abgeschlossen, wird dies als Verstoß gegen die Grundbedingungen eines Au-pair-Aufenthalts in Norwegen angesehen. Wenn das Au-pair aus medizinischen Gründen in sein Heimatland zurückkehren muss und keine Versicherung abgeschlossen wurde, trägt die Familie die Kosten für den Rücktransport.

AuPairWorld empfiehlt für diesen Zweck das PROTRIP-WORLD Versicherungspaket. Sie ist speziell für Au-pairs und andere junge Menschen gedacht, die sich im Ausland aufhalten. Diese Versicherung deckt unter anderem die vollen Kosten für die stationäre und ambulante medizinische Versorgung sowie den Rücktransport ins Heimatland aus medizinischen Gründen.

Weitere Infos zum diesem Thema:

 

Reisekosten

Die Kosten für die Anreise nach Norwegen trägt das Au-pair selbst. Die Rückreisekosten übernimmt jedoch in der Regel die Gastfamilie. Dies gilt jedoch nicht, wenn das Au-pair nach seinem Au-pair-Aufenthalt bei der Familie mit einer anderen Aufenthaltsgenehmigung im Land bleibt oder in ein anderes Land als das Heimatland zurückkehrt. 

 

Auto fahren und Führerschein

Soll das Au-pair im Gastland Auto fahren, benötigt es ausreichend Fahrpraxis, um die Kinder sicher zu transportieren. Deshalb sollte bereits im Voraus geklärt werden, wie das Au-pair versichert ist und wer im etwaigen Schadensfall aufkommt.

In Norwegen gilt: Wenn der Aufenthalt in Norwegen maximal 3 Monate dauert, kann mit dem Führerschein aus dem Heimatland in Norwegen gefahren werden. Bleibt das Au-pair länger als ein Jahr im Land, muss ein Führerschein bei der norwegischen Zoll- und Abgabe-Direktion (Norwegian Customs and Excise) beantragt werden. Mehr Informationen dazu gibt es beim jeweiligen örtlichen Verkehrsbüro in Norwegen.

Weitere Infos zum diesem Thema:

Wir arbeiten stetig daran, unsere Informationen über die Gastländer zu ergänzen und aktuell zu halten. Dennoch können wir nicht garantieren, dass alle Informationen richtig und vollständig sind. Wenn Sie Ungenauigkeiten oder Lücken entdecken, freuen wir uns, von Ihnen zu hören.