Einreisebestimmungen für Au-pairs in Norwegen

Welche Dokumente benötigen Au-pairs und Gastfamilien für das Au-pair-Visum in Norwegen? Können Au-pairs aus der EU ohne Visum einreisen? Welche Richtlinien in Norwegen für Au-pairs aus EU- und Nicht-EU-Staaten gelten, gibt es auf der nachfolgenden Seite kurz und kompakt zusammengefasst.

Junge Frau mit Koffer am Flughafen

Wichtige Mitteilung zum Au-Pair-Programm in Norwegen

Die norwegische Regierung hat kürzlich beschlossen, ab dem 15. März 2024 keine Au-pair-Visa mehr zu erteilen. 

  • Au-pairs haben nur dann Anspruch auf einen ersten Au-pair-Aufenthalt, wenn Sie bis spätestens 15. März 2024 ihre Bewerbung über udi.no registriert haben und einen Termin für die Abgabe ihres Antrags vereinbart haben.
  • Wenn ihr bereits eine Au-pair-Bewilligung habt, könnt ihr bis zum Ablauf der zweijährigen Au-pair-Frist eine Verlängerung beantragen, um die Gastfamilie zu wechseln.

Wir werden die Informationen über das Au-pair-Programm in Norwegen auf unserer Website aktualisieren, sobald wir mehr Informationen darüber bekommen.

Weitere Informationen und offizielle Mitteilungen findet ihr auf der Website der UDI.


Die Bestimmungen sind für EU-Bürger und Nicht-EU-Bürger unterschiedlich. 

EU: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern  

EFTA: Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz

EWR: alle EU-Staaten plus Island, Liechtenstein und Norwegen

Nicht-EU: Staatsangehörige aller anderen Länder

Au-pairs aus der EU/EFTA/EWR

Bitte beachten: Die nachfolgenden Schritte gelten nur dann, wenn das Au-pair aus einem EU-, EFTA- oder EWR-Staat kommt und länger als drei Monate in Norwegen bleiben möchte.

1. Schritt: Ein gültiger Ausweis oder Reisepass 

Der Ausweis oder der Reisepass des Au-pairs sollte noch ein paar Monate nach dem Aufenthalt in Norwegen gültig sein. Der Ausweis ist wichtig und wird für Schritt 2 benötigt.

2. Schritt: Registrierung bei der örtlichen Polizei in Norwegen

Wenn das Au-pair länger als drei Monate in Norwegen bleiben möchte, muss es sich bei der örtlichen Polizei melden. Zuvor muss sich das Au-pair im norwegischen "Application Portal" registrieren. Anschließend muss es sich persönlich bei einer Polizeistation in der Nähe oder im Service Centre für ausländische Arbeitnehmer melden.

Hierfür wird ein gültiger Ausweis oder Reisepass benötigt. Außerdem wird ein Nachweis benötigt, dass das Au-pair nicht auf staatliche finanzielle Hilfe angewiesen ist. Dies kann mit dem Au-pair-Vertrag nachgewiesen werden (bitte an die Unterschrift von Au-pair und Gastfamilie denken).

Erfüllt das Au-pair die Bedingungen für die Registrierung, erhält es ein Registrierungszertifikat. Das Zertifikat ist gebührenfrei und auf unbestimmte Zeit gültig. Es muss nicht erneuert werden.

 

Au-pairs aus Nicht-EU-Staaten

Schritt 1: Ein gültiger Reisepass

Ohne gültigen Reisepass kann das Au-pair nicht nach Norwegen einreisen. Es kann auch keine Aufenthaltsgenehmigung als Au-pair beantragen. 

Schritt 2: Der Au-pair-Vertrag

Zur Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung (Schritt 3) wird ein gültiger Au-pair-Standardvertrag benötigt. Der Vertrag muss vom Au-pair und der Gastfamilie unterschrieben und ausgefüllt werden. Im Vertrag werden unter anderem die Arbeitsinhalte festgehalten. Es sollte zwei unterzeichnete Ausführungen geben, eine für die Familie, eine für das Au-pair.

Schritt 3: Beantragung der Aufenthalts- bzw. Arbeitserlaubnis

Um Au-pair in Norwegen zu werden, wird eine Aufenthaltserlaubnis benötigt. Der Antrag dafür ist gleichzeitig auch der Antrag auf eine Arbeitserlaubnis. Für die Beantragung werden folgende Dokumente benötigt:

  • ein gültiger Reisepass
  • der unterschriebene Standardvertrag für Au-pairs
  • Nachweise über die Nationalität der Gastfamilie (beispielsweise durch Kopien ihrer Reisepässe)
  • eine Kopie des Reisepasses des Au-pairs (falls sich das Au-pair bereits in Norwegen aufhält, sollte darin oder in einem anderen Dokument das Datum der Einreise vermerkt sein)
  • eine Übersetzung aller Dokumente ins Norwegische oder Englische
  • ein Reisepassfoto, das bestimmte Anforderungen erfüllt

Außerdem muss eine Gebühr gezahlt werden.

Zusätzlich zu den oben genannten Dokumenten müssen möglicherweise noch folgende Dokumente eingereicht werden:

  • Die Aufenthaltserlaubnis wird aus einem anderen Land als dem Heimatland des Au-pairs beantragt: Das Au-pair benötigt einen Nachweis darüber, dass es sich in den letzten sechs Monaten dort legal aufgehalten hat.
  • Die Gastfamilie ist ein alleinerziehendes Elternteil: Die Gastfamilie benötigt einen Beleg über den (zeitlichen) Anteil der Verantwortung, den das Elternteil für das Kind hat.
  • Die Gastfamilie stellt den Antrag für das Au-pair: Die Gastfamilie benötigt eine schriftliche Vollmacht des Au-pairs, in der das Au-pair seine Erlaubnis ausspricht (auf keinen Fall die Unterschrift vergessen!).

Falls dem Antrag nur Kopien dieser Dokumente beiliegen, müssen die Originale bei Abgabe des Antrags vorgezeigt werden.

So wird ein Antrag auf Aufenthaltserlaubnis eingereicht:

Hält das Au-pair sich außerhalb von Norwegen auf, kann es den Antrag in einer norwegischen Botschaft oder in einem Konsulat einreichen – entweder im Heimatland oder in dem Land, für das es eine Aufenthaltserlaubnis für die letzten sechs Monate hat. In einigen Ländern ist das auch in einer schwedischen oder dänischen Botschaft möglich. 

Hält das Au-pair sich bereits in Norwegen auf, kann der Antrag möglicherweise auch in Norwegen eingereicht werden

Wenn der Antrag in Norwegen oder über eine norwegische Botschaft eingereicht wird, sollte dies online geschehen. Bei der Online-Registrierung wird auch gleich der Termin ausgemacht, an dem der Reisepass und die erforderlichen Dokumente bei der Polizei oder einer Botschaft eingereicht werden.

Wird die Aufenthaltserlaubnis über eine schwedische oder dänische Botschaft beantragt, wird ein schriftlicher Antrag benötigt. Für die Vorlage der Dokumente muss dann ein Termin mit der Botschaft vereinbart werden.

Au-pairs erhalten eine Aufenthaltsgenehmigung in Norwegen für maximal zwei Jahre. Die Aufenthaltsgenehmigung wird jedoch nur für den Zeitraum des Beschäftigungsverhältnisses ausgestellt. Innerhalb dieses Zeitraums kann das Au-pair so oft nach Norwegen ein- und ausreisen wie es möchte.

Kommt das Au-pair von den Philippinen? Dann braucht es ein Visum und möglicherweise weitere Dokumente, um Au-pair in Norwegen zu werden. Mehr Informationen gibt es bei der norwegischen Botschaft auf den Philippinen und bei der philippinischen Botschaft in Norwegen.

Schritt 4: Die Residence card

Wurde der Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis genehmigt, bekommt man einen Brief. In diesem Brief wird das Au-pair darüber informiert, dass es sich um eine sogenannte Residence card (Aufenthaltskarte) kümmern muss. Sie ist der Nachweis darüber, dass es sich um einen legalen Aufenthalt in Norwegen handelt. Sobald der Brief das Au-pair erreicht hat, muss es zur norwegischen Polizei, um seine Fingerabdrücke abzugeben und ein Foto aufzunehmen. Etwa 10 Tage nach diesem Termin erhält das Au-pair dann seine Residence Card. 

Schritt 5: Ein Tuberkulose-Test

Laut dem norwegischen Gesetz müssen Au-pairs, die nicht aus EU-, EFTA- und EWR-Staaten kommen, einen Tuberkulose-Test machen. Die Gastfamilie sollte sich in den ersten zwei Tagen nach der Ankunft um einen Termin kümmern, da der Test durchgeführt werden sollte, bevor die Gastkinder betreut werden. 

Kommt das Au-pair aus den USA, Kanada, Neuseeland, Australien oder Japan, muss es sich nicht auf Tuberkulose testen lassen.

Wir arbeiten stetig daran, unsere Informationen über die Gastländer zu ergänzen und aktuell zu halten. Dennoch können wir nicht garantieren, dass alle Informationen richtig und vollständig sind. Wenn Sie Ungenauigkeiten oder Lücken entdecken, freuen wir uns, von Ihnen zu hören.