Einreisebestimmungen für Au-pairs in Neuseeland

In Neuseeland gibt es kein offizielles Au-pair-Visum. Stattdessen reisen Au-pairs mit dem Working Holiday Visum nach Neuseeland ein. Was genau dabei beachtet werden muss und wie man es beantragt, haben wir kurz und kompakt zusammengefasst.

Junge Frau mit Koffer am Flughafen

Working Holiday Visum für Neuseeland

Voraussetzungen für das Working Holiday Visum

Unter anderem gilt es folgende Kriterien zu erfüllen:

  • Staatsbürger eines der folgenden Länder sein: Argentinien, Australien*, Belgien, Brasilien, Chile, China, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Hongkong (HKSAR), Irland, Israel, Italien, Japan, Kanada, Kroatien, Lettland, Malaysia, Malta, Mexiko, Niederlande, Norwegen, Österreich, Peru, Philippinen, Polen, Schweden, Singapur, Slowakei, Slowenien, Spanien, Südkorea, Taiwan, Thailand, Tschechien, Türkei, Ungarn, Uruguay, USA, Vietnam
  • mindestens 18 Jahre und nicht älter als 30 Jahre sein
  • ohne Begleitung eigener Kinder anreisen
  • ein Rückflugticket oder ausreichend finanzielle Rücklagen bereit halten, um ein solches zu kaufen
  • verfügbare Mittel zwischen 2.250 NZD und 7.000 NZD haben (die genaue Höhe wird nach Herkunftsland berechnet) 
  • die jeweiligen gesundheitlichen und persönlichen Anforderungen erfüllen
  • eine umfassende Kranken- und Unfallversicherung für die gesamte Dauer des Aufenthalts vorweisen können
  • erstmalig ein Visum im Rahmen des Working Holiday Programms beantragen

*Australische Staatsbürger dürfen ohne Visum nach Neuseeland einreisen und dort studieren, leben und arbeiten. Weitere Informationen hierzu gibt es auf der Website der Neuseeländischen Einwanderungsbehörde.

Auf der folgenden Seite gibt es alle Infos rund um das Working Holiday Visum. Die Anzahl der jährlich verfügbaren Visa für Neuseeland Antragsteller aus bestimmten Ländern begrenzt. Auf der offiziellen Website wird ersichtlich, wie viele Visa für die verschiedenen Länder vorgesehen sind.

Das Working Holiday Visum ermöglicht es, als Au-pair nach Neuseeland zu reisen und dort in einer Gastfamilie zu arbeiten. Je nach Staatsbürgerschaft kann das Au-pair mit diesem Visum 6 bis 23 Monate in Neuseeland bleiben. Es darf jedoch nicht dazu genutzt werden, um einer dauerhaften Beschäftigung nachzugehen. Das Visum erlaubt lediglich, Gelegenheits- oder Teilzeitjobs anzunehmen, um den Aufenthalt in Neuseeland zu finanzieren. Das Working Holiday Visum kann nur einmal beantragt werden. Unter bestimmten Bedingungen können Au-pairs ihren Aufenthalt jedoch auch verlängern oder ein anderes Visum beantragen.

Beschäftigungsdauer

Für bis zu 12 Monate darf für einen oder mehrere Arbeitgeber gearbeitet werden.

Staatsangehörige bestimmter Länder dürfen jedoch nicht länger als 3 Monate bei demselben Arbeitgeber beschäftigt sein. Hierzu gehören: Brasilien, Dänemark, Estland, Hongkong, Israel, Italien, Kroatien, Lettland, Malta, Mexiko, Peru, Philippinen, Polen, Slowenien, Taiwan, Thailand, Türkei, Ungarn und Vietnam.

Als Staatsangehöriger Chiles, Chinas oder der Slowakei darf die Aufenthaltsdauer in derselben Gastfamilie nicht mehr als 6 Monate betragen. Au-pairs aus allen anderen Staaten dürfen bis zu 12 Monate bei derselben Gastfamilie leben. 

Wir arbeiten stetig daran, unsere Informationen über die Gastländer zu ergänzen und aktuell zu halten. Dennoch können wir nicht garantieren, dass alle Informationen richtig und vollständig sind. Wenn Sie Ungenauigkeiten oder Lücken entdecken, freuen wir uns, von Ihnen zu hören.