Einreisebestimmungen für Au-pairs in den Niederlanden

Benötigen Au-pairs in den Niederlanden ein Visum? Alles, was Au-pairs und Gastfamilien für die Einreise in die Niederlande wissen müssen, kann hier nachgelesen werden. Gastfamilien in den Niederlanden können den Service unserer Partneragentur Au Pair International nutzen und von einem speziellen Angebot für AuPairWorld-Nutzer profitieren.

Junge Frau mit Koffer am Flughafen

Die Bestimmungen sind für EU-Bürger und Nicht-EU-Bürger unterschiedlich. 

EU: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern

EFTA: Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz

Nicht-EU: Staatsangehörige aller anderen Länder

Au-pairs aus der EU und EFTA

Das Au-pair-Programm in den Niederlanden dient dem kulturellen Austausch. Ein Au-pair-Aufenthalt ist daher nicht gleichzusetzen mit einer regulären Beschäftigung. Als EU-Bürger darf das Au-pair jedoch auch im Rahmen einer Tätigkeit als Arbeitnehmer in die Niederlande einreisen. In diesem Fall hat es Anspruch auf einen Mindestlohn, allerdings kann es dann nicht am Au-pair-Programm teilnehmen.

Schritt 1: Au-pair oder Gastfamilie finden

Au-pair und Gastfamilie können sich auf AuPairWorld registrieren und nach dem passenden Match suchen.

Schritt 2: Die Gastfamilie entscheidet sich für eine anerkannte Au-pair-Agentur in den Niederlanden

Die Gastfamilie muss bei einer Au-pair-Agentur angemeldet sein, um in den Niederlanden ein Au-pair aufnehmen zu können. Nur eine von der niederländischen Einwanderungsbehörde (IND) offiziell anerkannte Agentur ist dazu berechtigt, den Antrag für den Au-pair-Aufenthalt im Namen des Au-pairs einzureichen.

Die Agentur betreut Au-pair und Gastfamilie während des gesamten Au-pair-Aufenthalts in den Niederlanden. Sie stellt darüber hinaus alle erforderlichen Unterlagen und Informationen zur Verfügung. Dazu zählt auch der Au-pair-Vertrag.

Schritt 3: Anmeldung bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung

Nach der Ankunft in den Niederlanden begleiten die Gasteltern das Au-pair zu der an ihrem Wohnsitz zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Dort wird das Au-pair in das Einwohnermelderegister (GBA) aufgenommen. Dafür benötigt es eine beglaubigte Übersetzung der Geburtsurkunde sowie einen Reisepass oder einen Personalausweis.

Weitere Informationen gibt es von der jeweiligen Au-pair-Agentur in den Niederlanden.

 

Au-pairs aus Nicht-EU-Ländern

Schritt 1: Au-pair oder Gastfamilie finden

Au-pair und Gastfamilie können sich auf AuPairWorld registrieren und nach dem passenden Match suchen.

Schritt 2: Ein gültiger Reisepass

Für die Einreise in die Niederlande benötigt das Au-pair einen gültigen Reisepass. Dieser muss auch noch mindestens ein halbes Jahr nach dem Ende des Au-pair-Aufenthalts gültig sein.

Schritt 3: Die Gastfamilie entscheidet sich für eine anerkannte Au-Pair-Agentur in den Niederlanden

Die Gastfamilie muss bei einer Au-pair-Agentur angemeldet sein, um in den Niederlanden ein Au-pair aufnehmen zu können. Nur eine von der niederländischen Einwanderungsbehörde (IND) offiziell anerkannte Agentur ist dazu berechtigt, den Antrag für den Au-pair-Aufenthalt im Namen des Au-pairs einzureichen. AuPairWorld arbeitet mit Au Pair International als seinem offiziellen Agenturpartner in den Niederlanden zusammen.

Die Agentur betreut Au-pair und Gastfamilie während des gesamten Au-pair-Aufenthalts in den Niederlanden. Sie stellt darüber hinaus alle erforderlichen Unterlagen und Informationen zur Verfügung. Dazu zählt auch der Au-pair-Vertrag.

Schritt 4: Die Agentur beginnt mit dem Einreise- und Aufenthaltsverfahren (TEV)

Die anerkannte Au-pair-Agentur beginnt mit dem Einreise- und Aufenthaltsverfahren. Dabei wird eine vorläufige Aufenthaltserlaubnis (MVV) und/oder eine reguläre Aufenthaltserlaubnis (VVR) beantragt.

Staatsangehörige der folgenden Staaten benötigen nur eine VVR und müssen daher keine MVV beantragen: Australien, Japan, Kanada, Monaco, Neuseeland, Vatikanstadt, Südkorea und USA.

Das Au-pair-Jahr beginnt an dem Tag, ab dem das Visum gültig ist, auch wenn das Au-pair erst später in den Niederlanden ankommt. Wird kein Visum benötigt, beginnt der Au-pair-Aufenthalt von maximal 12 Monaten am Tag der Einreise in die Niederlande.

Schritt 5: Das Visum (MVV) und die Aufenthaltserlaubnis (VVR) abholen

Sobald der Antrag genehmigt wurde, benachrichtigt die Au-pair-Agentur das Au-pair, dass die vorläufige Aufenthaltserlaubnis bei der niederländischen Botschaft oder beim niederländischen Konsulat im jewiligen Herkunfts- oder Aufenthaltsland des Au-pairs abgeholt werden kann.

Nach der Ankunft in den Niederlanden kann das Au-pair seine reguläre Aufenthaltserlaubnis (VVR) innerhalb von zwei Wochen bei der IND abholen.

Schritt 6: Anmeldung bei der Kommunalverwaltung

Das Au-pair geht gemeinsam mit seinen Gasteltern zu der an ihrem Wohnsitz zuständigen Kommunalverwaltung. Das Au-pair wird dort in das Einwohnermelderegister (GBA) aufgenommen. Dafür werden folgende Unterlagen benötigt:

  • eine beglaubigte Übersetzung der Geburtsurkunde
  • die reguläre Aufenthaltserlaubnis (VVR)
  • der Reisepass

Schritt 7: Medizinische Untersuchung

Innerhalb der ersten drei Monate nach der Ankunft in den Niederlanden muss das Au-pair sich einer medizinischen Untersuchung unterziehen, bei der ein Tuberkulosetest gemacht wird. Staatsangehörige der folgenden Länder sind von dieser Untersuchung ausgenommen: Australien, Israel, Japan, Kanada, Monaco, Neuseeland, Surinam, USA, Vatikanstadt.

Weitere Informationen gibt es von der jeweiligen Au-pair-Agentur in den Niederlanden.

Wir arbeiten stetig daran, unsere Informationen über die Gastländer zu ergänzen und aktuell zu halten. Dennoch können wir nicht garantieren, dass alle Informationen richtig und vollständig sind. Wenn Sie Ungenauigkeiten oder Lücken entdecken, freuen wir uns, von Ihnen zu hören.