Einreisebestimmungen für Au-pairs in Italien

Wie sind die Einreisebestimmungen für Au-pairs in Italien? Welches Visum benötigen Au-pairs? Was Au-pairs vor der Abreise und nach der Ankunft in Italien berücksichtigen müssen, haben wir hier zusammengefasst.

Junge Frau mit Koffer am Flughafen

Die Bestimmungen sind für EU-Bürger und Nicht-EU-Bürger unterschiedlich. 

EU: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern

EFTA: Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz

Nicht-EU: Staatsangehörige aller anderen Länder

  • Au-pairs aus der EU/EFTA

    Schritt 1: Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass

    Als EU-Bürger reicht ein gültiger Personalausweis aus, um nach Italien einzureisen. Statt des Personalausweises kann aber selbstverständlich auch ein gültiger Reisepass vorgelegt werden.

    Schritt 2: Die Aufnahmeerklärung (dichiarazione di ospitalità)

    Die Gastfamilie muss innerhalb von 48 Stunden nach der Ankunft des Au-pairs bei der Polizeidienststelle eine Erklärung zur Aufnahme eines Gastes vorlegen.

    Schritt 3: Anmeldung beim Einwohnermeldeamt (anagrafe)

    Möchte ein Au-pair länger als 3 Monate in Italien bleiben, muss es sich am Wohnort der Gastfamilie ins Einwohnermelderegister (anagrafe) eintragen lassen. Dafür benötigt es eine gültige Krankenversicherung und ausreichend finanzielle Mittel, um den Lebensunterhalt bestreiten zu können. Eine entsprechende Bescheinigung mit Name und Adresse wird dann unmittelbar vom Einwohnermeldeamt ausgestellt.

    Schritt 4: Beantragung einer Steuernummer (codice fiscale)

    Der codice fiscale in Italien ist eine Kombination aus Buchstaben und Ziffern, die Schlüsseldaten des Bürgers (Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Geburtsort bzw. -land) bezeichnet. Er dient der Identifikation aller Bürger.

    Möchte ein Au-pair länger als 3 Monate in Italien bleiben, muss es beim Finanzamt (Agenzia delle Entrate) einen codice fiscale beantragen. Dafür benötigt es seinen Personalausweis (Original und Fotokopie) und die Meldebescheinigung (iscrizione anagrafica). Im Anschluss erhält es eine Kopie seines codice fiscale unmittelbar in gedruckter Form. Die Krankenversicherungskarte (tesserino sanitario) wird per Post zugeschickt.

    Schritt 5: Anmeldung beim Nationalen Gesundheitsdienst (SSN - Servizio Sanitario Nazionale)

    Möchte ein Au-pair länger als 3 Monate in Italien bleiben, muss es sich beim Nationalen Gesundheitsdienst (SSN - Servizio Sanitario Nazionale) anmelden. Alternativ dazu benötigt wird eine Krankenversicherung, die in Italien oder im jeweiligen Heimatland abgeschlossen ist und die das Au-pair für den Zeitraum des Aufenthaltes in Italien schützt.

    Die Anmeldung beim staatlichen Gesundheitsdienst erfolgt über die örtliche Gesundheitsbehörde (ASL - Azienda Sanitaria Locale). Dafür werden der Personalausweis, die Meldebescheinigung (iscrizione anagrafica) oder Selbstbescheinigung der Adresse (autocertificazione) in Italien sowie die Steuernummer (codice fiscale) benötigt.

  • Au-pairs aus Nicht-EU-Ländern

    In Abhängigkeit von der geplanten Aufenthaltsdauer müssen unterschiedliche Formalitäten beachtet werden.

    Touristenvisum: Für Aufenthalte unter 3 Monaten

    Schritt 1: Beantragung des Touristenvisums

    Wenn der Au-pair-Aufenthalt in Italien die Dauer von 90 Tagen nicht überschreitet, kann das Au-pair als Tourist einreisen. Auf der Seite des Italienischen Außenministeriums gibt es notwendige Informationen, ob ein Touristenvisum beantragt werden muss und welche Dokumente gegebenenfalls vorliegen müssen. Je nach Herkunftsland ist es möglich, dass das Au-pair nur seinen gültigen Reisepass für die Einreise benötigt.

    Auch wenn das Au-pair für seine Einreise nach Italien kein Visum braucht, muss dennoch auf jeden Fall eine Versicherung für die gesamte Dauer des Aufenthalts abgeschlossen werden. Diese sollte zumindest die Kosten für Krankenhausbehandlungen und Rückführungen decken. Außerdem sollte die Gastfamilie darum gebeten werden, sich bei ihrer örtlichen Gesundheitsbehörde (ASL) zu informieren, ob die Möglichkeit besteht, das Au-pair beim Nationalen Gesundheitsdienst Italiens (SSN) anzumelden.

    Schritt 2: Aufnahmeerklärung einreichen

    Innerhalb von 48 Stunden nach der Ankunft in Italien muss das Au-pair sich zusammen mit seiner Gastfamilie bei ihrer örtlichen zuständigen Polizeibehörde einfinden, um eine Aufnahmeerklärung (dichiarazione di ospitalità) einzureichen.


    Studentenvisum: Für Aufenthalte über 3 Monaten 

    Wichtige Info: Kommt das Au-pair aus einem Nicht-EU-Land und möchte länger als 90 Tage im Land bleiben, kann es eventuell mit einem Studentenvisum einreisen. Um das Studentenvisum zu erhalten, muss mindestens 20 Stunden die Woche ein Italienisch-Kurs absolviert werden. Gastfamilie und Au-pair sollten bereits vorher besprechen, wie viele Stunden das Au-pair für die Kinderbetreuung zur Verfügung stehen kann. So werden Schwierigkeiten vermieden, wenn die Arbeitsstunden mit den Zeiten für den Sprachkurs koordiniert werden. Bitte auch beachten, dass die Einwanderungsbehörde das Recht hat, das Visum abzulehnen. Das ist beispielsweise der Fall, wenn sie der Meinung sind, dass der wahre Grund für die Beantragung des Visums ist, Vollzeit als Au-pair zu arbeiten. 

    Schritt 1: Anmeldung bei einer anerkannten Sprachschule

    Zunächst muss das Au-pair sich für einen Italienischkurs anmelden. Die Gastfamilie sollte dabei behilflich sein, einen Kurs zu finden, der den Bedürfnissen des Au-pairs am besten entspricht. Es muss sich dabei um einen im Rahmen der Beantragung des Studentenvisums anerkannten Kurs handeln. Außerdem muss die Gesamtstundenzahl mindestens 20 Wochenstunden umfassen.

    Schritt 2: Beantragung des Visums

    Folgende Dokumente müssen bei der Italienischen Botschaft oder beim Italienischen Konsulat vorgelegt werden:

    • die Anmeldebestätigung für den Sprachkurs (wird von der Sprachschule nach Erhalt der gesamten Kursgebühren ausgestellt)
    • den Reisepass
    • einen Nachweis über die Unterkunft (die Aufnahmeerklärung der Gastfamilie)
    • einen Nachweis über die Krankenversicherung
    • Nachweise über die finanziellen Mittel 
    • einen Nachweis über den Kauf eines Hin- und Rückflugtickets

    Vorab bitte klären, also bei der Italienischen Botschaft oder beim Italienischen Konsulat erkundigen, ob weitere Dokumente vorgelegt werden müssen.

    Wichtig! Sollte der Visumsantrag abgelehnt werden, so ist es möglich, dass die Sprachschule einen Teil des einbezahlten Betrags als Bearbeitungsgebühr einbehält.

    Schritt 3: Beantragung der Aufenthaltserlaubnis

    Innerhalb der ersten 8 Tage nach der Ankunft in Italien muss das Au-pair zusammen mit seiner Gastfamilie eine der folgenden Stellen anlaufen, um den Antrag auf Aufenthaltserlaubnis einzureichen:

    • die Gemeinde
    • den Patronato
    • den Sportello Unico bei der Präfektur (eine einheitliche Anlaufstelle für Einwanderer)
    • das Postamt, um das sogenannte ‘Kit’-Formular auszufüllen

    Dabei gilt es folgende Dokumente vorzulegen:

    • das Antragsformular
    • den Reisepass mit Einreisevisum
    • eine Kopie des Reisepasses
    • 4 Passfotos
    • eine Gebührenmarke über 16 €

    Weitere Infos zu Kosten und Formalitäten gibt es auf der offiziellen Seite des italienischen Instituts für soziale Fürsorge (INPS).

  • Für Staatsbürger Australiens, Kanadas oder Neuseelands

    Bürger Australiens, Kanadas oder Neuseelands sein, können auch mit dem Working Holiday Visum nach Italien einreisen. Auch in diesem Fall sollte vorab die Italienische Botschaft oder das Italienische Konsulat kontaktiert werden.

    Schritt 1: Sicherstellen, dass die notwendigen Voraussetzungen erfüllt werden

    Das Working Holiday Visum (WHV) wird im Rahmen des bilateralen Abkommens ausgestellt, das Italien mit seinen jeweiligen Vertragspartnern unterzeichnet hat. So können sich die Bestimmungen zwischen den einzelnen Programmen unterscheiden. Folgendes sollte man dabei jedoch im Hinterkopf behalten:

    • Das WHV wird für die Gesamtdauer von 12 Monaten ausgestellt.
      Achtung: Im Rahmen des Working Holiday Programms darf das Au-pair von den 12 Monaten höchstens 6 Monate insgesamt und dann auch nur maximal 3 Monate in derselben Gastfamilie arbeiten.
    • Die Anzahl der Visa ist begrenzt*.
    • Das Au-pair muss Bürger und Einwohner eines der Staaten sein, die einen entsprechenden Vertrag mit Italien unterzeichnet haben.
    • Das Au-pair kann das WHV nur einmalig beantragen.
    • Das Au-pair muss nachweisen, dass es entsprechend krankenversichert ist.

    *Anmerkung: Sollten keine WHV mehr verfügbar sein, so kannst das Au-pair immer noch ein Studentenvisum beantragen.

    Schritt 2: WHV beantragen

    Das Au-pair beantragt das Visum bei der Italienischen Botschaft oder beim Italienischen Konsulat. Dafür muss es die folgende Dokumente einreichen:

    • sein Antragsformular
    • seinen Reisepass
    • sein Passfoto
    • Nachweise über seine finanziellen Mittel
    • einen Nachweis über seine Krankenversicherung
    • einen Nachweis über den Kauf seines Hin- und Rückflugtickets oder entsprechende finanzielle Mittel
    • einen Nachweis über die Zahlung der erforderlichen Visumsgebühren
    • einen Nachweis über seine Unterkunft (die Aufnahmeerklärung seiner Gastfamilie)

    Das Au-pair sollte sich an die Italienische Botschaft oder an das Italienische Konsulat wenden, um herauszufinden, ob es weitere Dokumente einreichen muss und wieviel Zeit die Bearbeitung der Formalitäten in Anspruch nehmen wird.

    Wichtig! Sollte der Antrag abgelehnt werden, so hat das Au-pair dennoch keinerlei Anspruch auf eine Erstattung bereits geleisteter Visumsgebühren.

    Schritt 3: Aufenthaltserlaubnis beantragen

    Das Au-pair sollte innerhalb von 8 Tagen nach der Ankunft in Italien gemeinsam mit der Gastfamilie die Einwanderungsstelle der Präfektur aufsuchen, um folgende Dokumente vorzulegen:

    • das Antragsformular (vor Ort erhältlich)
    • 4 Passfotos
    • eine Gebührenmarke über 16 €
    • den Reisepass mit WHV
    • eine Kopie seines Passes
    • einen Nachweis über seine Krankenversicherung

    Zusatzinfos für Bürger:

Au-pairs aus der EU/EFTA

Schritt 1: Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass

Als EU-Bürger reicht ein gültiger Personalausweis aus, um nach Italien einzureisen. Statt des Personalausweises kann aber selbstverständlich auch ein gültiger Reisepass vorgelegt werden.

Schritt 2: Die Aufnahmeerklärung (dichiarazione di ospitalità)

Die Gastfamilie muss innerhalb von 48 Stunden nach der Ankunft des Au-pairs bei der Polizeidienststelle eine Erklärung zur Aufnahme eines Gastes vorlegen.

Schritt 3: Anmeldung beim Einwohnermeldeamt (anagrafe)

Möchte ein Au-pair länger als 3 Monate in Italien bleiben, muss es sich am Wohnort der Gastfamilie ins Einwohnermelderegister (anagrafe) eintragen lassen. Dafür benötigt es eine gültige Krankenversicherung und ausreichend finanzielle Mittel, um den Lebensunterhalt bestreiten zu können. Eine entsprechende Bescheinigung mit Name und Adresse wird dann unmittelbar vom Einwohnermeldeamt ausgestellt.

Schritt 4: Beantragung einer Steuernummer (codice fiscale)

Der codice fiscale in Italien ist eine Kombination aus Buchstaben und Ziffern, die Schlüsseldaten des Bürgers (Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Geburtsort bzw. -land) bezeichnet. Er dient der Identifikation aller Bürger.

Möchte ein Au-pair länger als 3 Monate in Italien bleiben, muss es beim Finanzamt (Agenzia delle Entrate) einen codice fiscale beantragen. Dafür benötigt es seinen Personalausweis (Original und Fotokopie) und die Meldebescheinigung (iscrizione anagrafica). Im Anschluss erhält es eine Kopie seines codice fiscale unmittelbar in gedruckter Form. Die Krankenversicherungskarte (tesserino sanitario) wird per Post zugeschickt.

Schritt 5: Anmeldung beim Nationalen Gesundheitsdienst (SSN - Servizio Sanitario Nazionale)

Möchte ein Au-pair länger als 3 Monate in Italien bleiben, muss es sich beim Nationalen Gesundheitsdienst (SSN - Servizio Sanitario Nazionale) anmelden. Alternativ dazu benötigt wird eine Krankenversicherung, die in Italien oder im jeweiligen Heimatland abgeschlossen ist und die das Au-pair für den Zeitraum des Aufenthaltes in Italien schützt.

Die Anmeldung beim staatlichen Gesundheitsdienst erfolgt über die örtliche Gesundheitsbehörde (ASL - Azienda Sanitaria Locale). Dafür werden der Personalausweis, die Meldebescheinigung (iscrizione anagrafica) oder Selbstbescheinigung der Adresse (autocertificazione) in Italien sowie die Steuernummer (codice fiscale) benötigt.

 

Au-pairs aus Nicht-EU-Ländern

In Abhängigkeit von der geplanten Aufenthaltsdauer müssen unterschiedliche Formalitäten beachtet werden.

Touristenvisum: Für Aufenthalte unter 3 Monaten

Schritt 1: Beantragung des Touristenvisums

Wenn der Au-pair-Aufenthalt in Italien die Dauer von 90 Tagen nicht überschreitet, kann das Au-pair als Tourist einreisen. Auf der Seite des Italienischen Außenministeriums gibt es notwendige Informationen, ob ein Touristenvisum beantragt werden muss und welche Dokumente gegebenenfalls vorliegen müssen. Je nach Herkunftsland ist es möglich, dass das Au-pair nur seinen gültigen Reisepass für die Einreise benötigt.

Auch wenn das Au-pair für seine Einreise nach Italien kein Visum braucht, muss dennoch auf jeden Fall eine Versicherung für die gesamte Dauer des Aufenthalts abgeschlossen werden. Diese sollte zumindest die Kosten für Krankenhausbehandlungen und Rückführungen decken. Außerdem sollte die Gastfamilie darum gebeten werden, sich bei ihrer örtlichen Gesundheitsbehörde (ASL) zu informieren, ob die Möglichkeit besteht, das Au-pair beim Nationalen Gesundheitsdienst Italiens (SSN) anzumelden.

Schritt 2: Aufnahmeerklärung einreichen

Innerhalb von 48 Stunden nach der Ankunft in Italien muss das Au-pair sich zusammen mit seiner Gastfamilie bei ihrer örtlichen zuständigen Polizeibehörde einfinden, um eine Aufnahmeerklärung (dichiarazione di ospitalità) einzureichen.


Studentenvisum: Für Aufenthalte über 3 Monaten 

Wichtige Info: Kommt das Au-pair aus einem Nicht-EU-Land und möchte länger als 90 Tage im Land bleiben, kann es eventuell mit einem Studentenvisum einreisen. Um das Studentenvisum zu erhalten, muss mindestens 20 Stunden die Woche ein Italienisch-Kurs absolviert werden. Gastfamilie und Au-pair sollten bereits vorher besprechen, wie viele Stunden das Au-pair für die Kinderbetreuung zur Verfügung stehen kann. So werden Schwierigkeiten vermieden, wenn die Arbeitsstunden mit den Zeiten für den Sprachkurs koordiniert werden. Bitte auch beachten, dass die Einwanderungsbehörde das Recht hat, das Visum abzulehnen. Das ist beispielsweise der Fall, wenn sie der Meinung sind, dass der wahre Grund für die Beantragung des Visums ist, Vollzeit als Au-pair zu arbeiten. 

Schritt 1: Anmeldung bei einer anerkannten Sprachschule

Zunächst muss das Au-pair sich für einen Italienischkurs anmelden. Die Gastfamilie sollte dabei behilflich sein, einen Kurs zu finden, der den Bedürfnissen des Au-pairs am besten entspricht. Es muss sich dabei um einen im Rahmen der Beantragung des Studentenvisums anerkannten Kurs handeln. Außerdem muss die Gesamtstundenzahl mindestens 20 Wochenstunden umfassen.

Schritt 2: Beantragung des Visums

Folgende Dokumente müssen bei der Italienischen Botschaft oder beim Italienischen Konsulat vorgelegt werden:

  • die Anmeldebestätigung für den Sprachkurs (wird von der Sprachschule nach Erhalt der gesamten Kursgebühren ausgestellt)
  • den Reisepass
  • einen Nachweis über die Unterkunft (die Aufnahmeerklärung der Gastfamilie)
  • einen Nachweis über die Krankenversicherung
  • Nachweise über die finanziellen Mittel 
  • einen Nachweis über den Kauf eines Hin- und Rückflugtickets

Vorab bitte klären, also bei der Italienischen Botschaft oder beim Italienischen Konsulat erkundigen, ob weitere Dokumente vorgelegt werden müssen.

Wichtig! Sollte der Visumsantrag abgelehnt werden, so ist es möglich, dass die Sprachschule einen Teil des einbezahlten Betrags als Bearbeitungsgebühr einbehält.

Schritt 3: Beantragung der Aufenthaltserlaubnis

Innerhalb der ersten 8 Tage nach der Ankunft in Italien muss das Au-pair zusammen mit seiner Gastfamilie eine der folgenden Stellen anlaufen, um den Antrag auf Aufenthaltserlaubnis einzureichen:

  • die Gemeinde
  • den Patronato
  • den Sportello Unico bei der Präfektur (eine einheitliche Anlaufstelle für Einwanderer)
  • das Postamt, um das sogenannte ‘Kit’-Formular auszufüllen

Dabei gilt es folgende Dokumente vorzulegen:

  • das Antragsformular
  • den Reisepass mit Einreisevisum
  • eine Kopie des Reisepasses
  • 4 Passfotos
  • eine Gebührenmarke über 16 €

Weitere Infos zu Kosten und Formalitäten gibt es auf der offiziellen Seite des italienischen Instituts für soziale Fürsorge (INPS).

 

Für Staatsbürger Australiens, Kanadas oder Neuseelands

Bürger Australiens, Kanadas oder Neuseelands sein, können auch mit dem Working Holiday Visum nach Italien einreisen. Auch in diesem Fall sollte vorab die Italienische Botschaft oder das Italienische Konsulat kontaktiert werden.

Schritt 1: Sicherstellen, dass die notwendigen Voraussetzungen erfüllt werden

Das Working Holiday Visum (WHV) wird im Rahmen des bilateralen Abkommens ausgestellt, das Italien mit seinen jeweiligen Vertragspartnern unterzeichnet hat. So können sich die Bestimmungen zwischen den einzelnen Programmen unterscheiden. Folgendes sollte man dabei jedoch im Hinterkopf behalten:

  • Das WHV wird für die Gesamtdauer von 12 Monaten ausgestellt.
    Achtung: Im Rahmen des Working Holiday Programms darf das Au-pair von den 12 Monaten höchstens 6 Monate insgesamt und dann auch nur maximal 3 Monate in derselben Gastfamilie arbeiten.
  • Die Anzahl der Visa ist begrenzt*.
  • Das Au-pair muss Bürger und Einwohner eines der Staaten sein, die einen entsprechenden Vertrag mit Italien unterzeichnet haben.
  • Das Au-pair kann das WHV nur einmalig beantragen.
  • Das Au-pair muss nachweisen, dass es entsprechend krankenversichert ist.

*Anmerkung: Sollten keine WHV mehr verfügbar sein, so kannst das Au-pair immer noch ein Studentenvisum beantragen.

Schritt 2: WHV beantragen

Das Au-pair beantragt das Visum bei der Italienischen Botschaft oder beim Italienischen Konsulat. Dafür muss es die folgende Dokumente einreichen:

  • sein Antragsformular
  • seinen Reisepass
  • sein Passfoto
  • Nachweise über seine finanziellen Mittel
  • einen Nachweis über seine Krankenversicherung
  • einen Nachweis über den Kauf seines Hin- und Rückflugtickets oder entsprechende finanzielle Mittel
  • einen Nachweis über die Zahlung der erforderlichen Visumsgebühren
  • einen Nachweis über seine Unterkunft (die Aufnahmeerklärung seiner Gastfamilie)

Das Au-pair sollte sich an die Italienische Botschaft oder an das Italienische Konsulat wenden, um herauszufinden, ob es weitere Dokumente einreichen muss und wieviel Zeit die Bearbeitung der Formalitäten in Anspruch nehmen wird.

Wichtig! Sollte der Antrag abgelehnt werden, so hat das Au-pair dennoch keinerlei Anspruch auf eine Erstattung bereits geleisteter Visumsgebühren.

Schritt 3: Aufenthaltserlaubnis beantragen

Das Au-pair sollte innerhalb von 8 Tagen nach der Ankunft in Italien gemeinsam mit der Gastfamilie die Einwanderungsstelle der Präfektur aufsuchen, um folgende Dokumente vorzulegen:

  • das Antragsformular (vor Ort erhältlich)
  • 4 Passfotos
  • eine Gebührenmarke über 16 €
  • den Reisepass mit WHV
  • eine Kopie seines Passes
  • einen Nachweis über seine Krankenversicherung

Zusatzinfos für Bürger:

 

Nützliche Links:

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