Einreisebestimmungen für Au-pairs in Deutschland

Wie sind die Einreisebestimmungen für Au-pairs in Deutschland? Braucht man als Au-pair ein Visum für Deutschland? Welche Dokumente vor der Abreise beantragt werden müssen und was bei der Ankunft beachtet werden muss, haben wir hier zusammengetragen.

Junge Frau mit Koffer am Flughafen

Die Bestimmungen sind unterschiedlich für Au-pairs aus EU/EFTA-Staaten und Nicht-EU-Staaten.

EU: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern

EFTA: Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz

Nicht-EU: Staatsangehörige aller anderen Länder.

Informationen für Au-pairs aus der EU und EFTA

Au-pair aus einem EU- oder EFTA-Staat brauchen kein Visum, um nach Deutschland einzureisen.

Schritt 1: Personalausweis oder Pass einpacken

Für die Einreise nach Deutschland braucht das Au-pair nur einen Personalausweis oder Reisepass. Bevor es das Heimatland verlässt, sollte es überprüfen, dass das Dokument noch lange genug gültig ist.

Schritt 2: Neuen Wohnsitz beim Einwohnermeldeamt anmelden

Nachdem das Au-pair in Deutschland angekommen ist, muss es sich beim Einwohnermeldeamt anmelden.

Diese Dokumente braucht das Au-pair dafür:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Den von Au-pair und Gastfamilie unterschriebenen Au-pair-Vertrag

 

Au-pair-Visum für Au-pairs aus Nicht-EU-Ländern

Au-pairs aus Nicht-EU-Ländern benötigen zumeist ein Visum, um nach Deutschland einreisen zu dürfen. Der Visumsantrag sollte möglichst frühzeitig gestellt werden, denn die Bearbeitung kann einige Zeit dauern.

Schritt 1: Prüfen, ob der Reisepass gültig ist

Das Au-pair sollte sicherstellen, dass es einen gültigen Reisepass besitzt, bevor es seine Reise plant.

Schritt 2: Einladungsschreiben und Vertrag schicken

Die Gastfamilie schickt dem Au-pair per Post den unterschriebenen Vertrag und ein Einladungsschreiben. Diese Dokumente braucht das Au-pair zur Beantragung des Visums. Daher ist es wichtig, dass es die Dokumente rechtzeitig erhält: Einladungsschreiben und Au-pair-Vertrag herunterladen.

Unser Tipp: In der Deutschen Botschaft im Heimatland des Au-pairs kann es manchmal zu längeren Bearbeitungszeiten kommen. Daher raten wir dem Au-pair bei einer Zusage durch eine Gastfamilie, so schnell wie möglich einen Termin für den Visumsantrag in der Auslandsvertretung zu vereinbaren. Bis der Termin stattfindet, kann das Au-pair den Vertrag mit der Gastfamilie unterschreiben und sich um die Zusammenstellung der nötigen Unterlagen kümmern.

Schritt 3: Visum beantragen

1. In Deutschland gibt es eine Altersgrenze für Au-pairs. Bei Beantragung des Visums darf das Au-pair nicht älter als 26 Jahre sein.

2. Die deutsche Botschaft prüft die Grundkenntnisse der deutschen Sprache des Au-pairs. Das Mindestniveau ist A1. In welcher Form die Sprachkenntnisse nachzuweisen sind, entscheidet die Botschaft. Am besten erkundigt sich das Au-pair vorher bei der Botschaft, ob seine Sprachkenntnisse für ein Visum ausreichen und welche Nachweise anerkannt werden.

3. Wenn das Au-pair bei der deutschen Botschaft in seinem Heimatland ein Visum beantragt, sollte es diese Dokumente mitnehmen:

  • einen von der Gastfamilie unterschriebenen Au-pair-Vertrag (Original)
  • das Einladungsschreiben der Gastfamilie (Original)
  • den gültigen Reisepass
  • eine Versicherungsbestätigung von der Gastfamilie (die Gastfamilie verpflichtet sich dazu mit dem Einladungsschreiben)
  • ein Motivationsschreiben, aus dem hervorgeht, wie der Au-pair-Aufenthalt in die eigene Lebensplanung passt.

Der Beginn der Au-pair-Beschäftigung laut Au-pair-Vertrag darf nicht später als 6 Monate nach Stellung des Visumantrages liegen. Die geplante Aufenthaltsdauer muss mindestens 6 Monate betragen.

Wenn das Visum erteilt wird, kann das Au-pair nach Deutschland einreisen. Bis das Visum ausgestellt ist, sollten je nach Land zwischen 6 Wochen und bis zu ca. 3 Monaten eingeplant werden. Wer es genau wissen möchte, fragt am besten bei der Botschaft nach.

In Einzelfällen können weitere Dokumente von dem Au-pair verlangt werden, zum Beispiel ein polizeiliches Führungszeugnis oder ein Gesundheitszeugnis. Auch hier empfehlen wir, bei der deutschen Botschaft im Heimatland nachzufragen.

Auch von der Gastfamilie können im Rahmen des Visumsprozesses weitere Dokumente eingefordert werden, beispielsweise eine Meldebescheinigung, ein Fragebogen für Gastfamilien der Agentur für Arbeit oder eine Verpflichtungserklärung.

Mit der Verpflichtungserklärung verpflichtet sich die Gastfamilie, für die Kosten des Lebensunterhalts des Au-pairs aufzukommen. Sie gilt solange, bis das Au-pair das Land wieder verlassen hat. Wenn die Gastfamilie eine Verpflichtungserklärung unterschrieben hat, sollte sie auch den Abschluss einer Abschiebekostenversicherung in Betracht ziehen.

Schritt 4: Anmeldung im Gastland

Das Visum gilt zunächst für drei Monate und berechtigt zur sofortigen Aufnahme der Au-pair-Tätigkeit. Nachdem das Au-pair in Deutschland angekommen ist, muss es beim Einwohnermeldeamt angemeldet werden. Spätestens nach drei Monaten müssen Aufenthaltserlaubnis und Arbeitsgehmigung bei der Ausländerbehörde verlängert werden.

Dazu wird ein biometrisches Passbild benötigt. Die Zeit von der Antragstellung bis zur Aushändigung beträgt nach den derzeitigen Erfahrungswerten etwa 3 bis 4 Wochen. Es empfiehlt sich daher, sich frühzeitig bei der örtlichen Ausländerbehörde zu erkundigen.

Visumsfreie Einreise für Staatsangehörige bestimmter Länder

Au-pairs aus GroßbritannienAustralien, Israel, Japan, Kanada, Südkorea, Neuseeland sowie den USA dürfen ohne Visum nach Deutschland einreisen. Wichtig: Das Au-pair muss innerhalb von drei Monaten nach der Einreise bei der Ausländerbehörde einen Aufenthaltstitel und eine Arbeitserlaubnis beantragen. Dafür sind Grundkenntnisse der deutschen Sprache von mindestens Level A 1 nachzuweisen. Die Arbeit als Au-pair kann erst nach Erhalt des Aufenthaltstitels und der Arbeitserlaubnis aufgenommen werden.

Nebentätigkeiten grundsätzlich nicht erlaubt

Visumspflichtige Au-pairs dürfen nur als Au-pair tätig werden, denn das ist der Zweck für den das Visum erteilt wurde. Andere Tätigkeiten sind grundsätzlich nicht erlaubt.

 

Alternativen für Au-pairs aus Nicht-EU-Staaten:

Working Holiday Programm

Im Rahmen des Working Holiday Programms können junge Menschen aus bestimmten Ländern für maximal 12 Monate in Deutschland leben und arbeiten. Sie erhalten dafür ein Working Holiday Visum.

Was ist zu beachten?

Junge Menschen, die mit dem Working Holiday Maker Visum in Deutschland sind, haben offiziell nicht den Status eines Au-pairs sondern den eines Arbeitnehmers. Das bedeutet, man schließt mit der Gastfamilie keinen Au-pair-Vertrag sondern einen Arbeitsvertrag. Die Gastfamilie wird somit Arbeitgeber mit allen Rechten und Pflichten, und es gelten andere Regelungen hinsichtlich Sozialversicherung, Steuer und Mindestlohn. Die Beschäftigungsverhältnisse sind in der Regel meldepflichtig und müssen angemeldet werden (zumeist bei der Minijob-Zentrale).

Im Vordergrund des Holiday Maker Programms steht das Reisen, nicht das Arbeiten. Deshalb darf man zumeist nicht über den gesamten Aufenthaltszeitraum bei demselben Arbeitgeber arbeiten. Einzelheiten dazu bitte mit der Deutschen Botschaft im Heimatland klären.

Wer kann sich für das Programm bewerben?

Junge Menschen aus Argentinien, Australien, Brasilien, Chile, Hongkong, Israel, Japan, der Republik Korea, Neuseeland, Taiwan und Uruguay können am Working Holiday Programm teilnehmen.

Das Visum wird bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung im Heimatland beantragt. Australier, Israelis, Japaner und Neuseeländer können es alternativ nach der Einreise in Deutschland beantragen.

Die Antragsteller müssen zwischen 18 und 30 Jahren alt sein. Das Working Holiday Visum wird nur einmal im Leben ausgestellt.

Die Versicherung tragen die Antragsteller selbst.

Weitere Voraussetzungen und Hinweise zur Beantragung finden Sie auf der Webseite der jeweiligen Deutschen Botschaft.

Welche Dokumente benötigt der Bewerber?

  • ein ausgefülltes Antragsformular
  • einen gültigen Reisepass, der auch nach Ablauf des Aufenthaltes mindestens drei Monate lang gültig ist
  • ein aktuelles, biometrisches Passbild (35 x 45 mm)
  • die Kopie des Rückflugtickets oder eine Flugreservierung (Hin-Rückflug)
  • den Nachweis über eine Krankenversicherung
  • den Nachweis über ausreichend finanzielle Mitteln für den Aufenthalt

Für Au-pairs aus Kanada: Youth Mobility Programm

Im Rahmen des Youth Mobility Programms können junge Menschen aus Kanada für maximal 12 Monate in Deutschland leben und arbeiten. Das Alter der Bewerber muss zwischen 18 und 30 Jahren liegen.

Ebenso wie beim Working Holiday Visum (siehe oben) haben die jungen Menschen nicht den Status eines Au-pairs sondern sind Arbeitnehmer und können nur mit regulärem Arbeitsvertrag unter Berücksichtigung der Vorgaben zu Sozialversicherung, Steuer und Mindestlohn beschäftigt werden.

Da Kanadier ohne Visum nach Deutschland einreisen können, kann der Aufenthaltstitel im Rahmen des Youth Mobility Programms auch nach der Einreise in Deutschland beantragt werden.

Interessenten informieren sich am besten direkt bei der Deutschen Botschaft in Kanada.

Wir arbeiten stetig daran, unsere Informationen über die Gastländer zu ergänzen und aktuell zu halten. Dennoch können wir nicht garantieren, dass alle Informationen richtig und vollständig sind. Wenn Sie Ungenauigkeiten oder Lücken entdecken, freuen wir uns, von Ihnen zu hören.