Häufige Fragen zum Au-pair-Aufenthalt in Frankreich

Hier beantwortet das AuPairWorld Team die häufigsten Fragen zum Au-pair-Programm in Frankreich. 

Fragen neben einer Landkarte
  • Kann ich auch nur für einen Monat als Sommer-Au-pair nach Frankreich gehen?

    Wenn du als Au-pair mit dem Status "stagiaire aide familial étranger" nach Frankreich gehen möchtest, musst du laut den französischen Bestimmungen mindestens drei Monate für deinen Aufenthalt als Au-pair einplanen – unabhängig von der Jahreszeit.

  • Was mache ich, wenn ich für mein Au-pair keinen geeigneten Sprachkurs in unserer Nähe finde?

    Haben Sie alle Möglichkeiten in Ihrer Nähe erkundet? Neben den Universitäten, Volkshochschulen und den Sprachbildungszentren namens "FLE" bieten auch manche Gymnasien Französischkurse an, auch für externe Teilnehmer. Wenn Sie überhaupt keine Möglichkeit finden, erklären Sie der DIRECCTE Ihre Situation. Denn sie entscheidet von Fall zu Fall über die Freigabe Ihres Au-pair-Vertrags.

  • Ich spreche bereits gut Französisch. Muss ich trotzdem als Au-pair einen Französischkurs belegen?

    Ja, das gilt auch für dich. Die französischen Gesetze formulieren es ganz klar: Der Zweck eines Au-pair-Aufenthalts in Frankreich besteht darin, die Kenntnisse der französischen Kultur und Sprache zu verbessern. Deswegen ist auch die Teilnahme an einem Sprachkurs eine Voraussetzung für die Bestätigung deines Au-pair-Vertrags – auch, wenn du bereits gut Französisch sprichst. Und auch bei Sprachen gilt doch die Weisheit, dass wir nie auslernen, oder? 

  • "Stagiaire aide familial étranger" (Trainee Familienunterstützung) oder "Employé/salarié au pair" (angestelltes Au-pair). Welchen Status wähle ich für mein Au-pair in Frankreich?

    Wir von AuPairWorld bevorzugen ganz klar den Status "stagiaire aide familial étranger", denn er entspricht viel mehr unserem Grundgedanken Au-pair als den Status "salarié au pair". Der "stagiaire aide familial" sollte aus dem Ausland kommen, unter 30 Jahre und Student sein sowie nicht mehr als 30 Stunden pro Woche arbeiten. Dieser Status hat zum Ziel, den kulturellen Austausch zwischen verschiedenen Nationalitäten zu fördern. Deswegen bekommt ein Au-pair auch ein Taschengeld, kein Gehalt auf dem Niveau des Mindestlohns.

  • Mein Mann und ich arbeiten beide Vollzeit. Daher wäre es schön, wenn auch unser Au-pair 40 Stunden pro Woche arbeiten könnte. Können wir das verlangen?

    Nein, nicht beim Au-pair mit dem Status "stagiaire aide familial étranger". Die französische Regierung gibt für sie eine wöchentliche Arbeitszeit von maximal 30 Stunden vor, Babysittung bereits mit eingeschlossen. Denken Sie daran, Ihr Au-pair wie Ihre große Tochter zu behandeln: Würden Sie sie so viel arbeiten lassen? Bleiben Sie kreativ beim Suchen nach Alternativen für die verbleibenden Stunden. Ist die Kindertagesstätte nach der Schule eine Möglichkeit? Oder viellleicht könnte Ihre junge Nachbarin ihr Au-pair unterstützen, indem Sie die Möglichkeit der "chèques CESU" nutzen.

  • Wir müssen unser Au-pair bei der "Sécurité sociale française" anmelden. Reicht das aus oder brauchen wir noch weitere Versicherungen?

    Sie haben Recht: Die Versicherungspflicht bei der französischen Krankenversicherung gilt für alle jungen Menschen, die als Au-pair in Frankreich arbeiten möchten. Da sie jedoch meist nur die Grundversorgung abdeckt, müssen Sie als Gastfamilie die anfallenden ärztlichen Behandlungen darüber hinaus übernehmen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer "mutuelle" (medizinischen Zusatzversicherung), ob sie Ihr Au-pair für die Zeit seines Aufenthaltes mit aufnehmen kann. Andernfalls könnten Sie eine persönliche private Zusatzversicherung für Ihr Au-pair abschließen. 

    AuPairWorld empfiehlt für diesen Zweck das Versicherungspaket PROTRIP-WORLD. Es ist speziell für Au-pairs und andere junge Menschen, die sich im Ausland aufhalten, konzipiert. Die Versicherung deckt unter anderem die vollen Kosten für stationäre und ambulante medizinische Versorgung (die mit der EHIC-Karte für EU-Au-pairs oft nicht vollständig abgedeckt sind) sowie den Rücktransport ins Heimatland aus medizinischen Gründen (der mit der EHIC-Karte überhaupt nicht abgedeckt ist

  • Muss ein Au-pair in Frankreich bei der französischen gesetzlichen Krankenkasse angemeldet werden?

    Ja. Gastfamilien in Frankreich müssen ihr Au-pair bei der URSSAF und bei der Sozialversicherung (Sécurité sociale) anmelden. Häufig wird die Sozialversicherungsnummer später als erwartet ausgestellt. In diesem Fall und wenn noch keine zusätzliche Versicherung besteht, müssen Sie für die gesamten Arztkosten aufkommen.

    Da die französische gesetzliche Krankenkasse nur einen Teil der Arztkosten abdeckt, gehen die restlichen Kosten dann zu Lasten der Gastfamilie. Es ist also ratsam, eine Zusatzversicherung bei einem privaten Versicherer abzuschließen. AuPairWorld empfiehlt für diesen Zweck das Versicherungspaket PROTRIP-WORLD.

  • Wer muss diese Versicherung bezahlen?

    Die Gastfamilie muss die Sozialversicherungsabgaben und die Kosten für die Zusatzversicherung übernehmen. Es ist auch möglich, dass beide Seiten sich darauf verständigen, die Kosten zu teilen.

  • Reicht die französische Krankenversicherung aus, um das Au-pair im Krankheitsfall abzusichern?

    Die französische Krankenversicherung deckt bis zu maximal 70 Prozent der medizinischen Kosten für Arztbesuche ab. Für Arzeneimittel variiert der Prozentsatz. Das Au Pair muss dabei die Vorgaben des französischen Gesundheitssystems - den so genannten parcours de soins coordonné - einhalten. Das bedeutet:  Es wählt seinen behandelnden Hausarzt frei aus und sollte sich im Falle einer Krankheit immer an ihn wenden. Tut es das nicht, fällt die Erstattung geringer aus.

    Der medizinische Versicherungsschutz ist also nicht umfassend, und die Familie muss diejenigen Kosten bezahlen, die die Sozialversicherung nicht übernimmt. Schließt sie jedoch eine private Zusatzversicherung ab, kann sich die Famillie den zu zahlenden Betrag ab dem ersten Euro zurückerstatten lassen. Das Au-pair darf in diesem Fall auch von den Vorgaben des französischen Gesundheitswesens abweichen.    

    AuPairWorld empfiehlt für diesen Zweck das Versicherungspaket PROTRIP-WORLD. Es ist speziell für Au-pairs und andere junge Menschen, die sich im Ausland aufhalten, konzipiert. Die Versicherung deckt unter anderem die vollen Kosten für stationäre und ambulante medizinische Versorgung (die mit der EHIC-Karte für EU-Au-pairs oft nicht vollständig abgedeckt sind) sowie den Rücktransport ins Heimatland aus medizinischen Gründen (der mit der EHIC-Karte überhaupt nicht abgedeckt ist

  • Gegen welche Risiken sollte das Au-pair darüber hinaus abgesichert sein?

    • Es ist empfehlenswert, eine Haftpflichtversicherung für das Au-pair abzuschließen. Sie können als Gastfamilie Ihr Au-pair entweder in Ihre eigene Haftpflichtversicherung mit aufnehmen oder aber eine zusätzliche Haftpflichtversicherung abschließen. 
    • Wenn das Au-pair auch Auto fahren soll, ist es ratsam bei der KFZ-Versicherung der Gastfamilie nachzufragen, ob es ihr Au-pair mit aufnehmen kann. Legen Sie auch zusammen mit Ihrem Au-pair fest, wer die Selbstbeteiligung bezahlt, sollte es einen Unfall mit Ihrem Auto haben.
    • Die meisten privaten Au-pair-Versicherungen übernehmen die Kosten für eine vorzeitige und zeitweilige Rückkehr des Au-pairs, wenn es bei einem nahen Familienangehörigen des Au-pairs einen Todesfall geben sollte. 
    • Eine Gepäckversicherung für die Hin- und Rückreise und eine Hausratsversicherung während des Aufenthalts könnten auch nützlich sein. Eine Hausratsversicherung schützt Ihre persönlichen Besitztümer in Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung. Fragen Sie, ob Ihre eigene Hausratsversicherung auch Ihr Au-pair darin aufnimmt. 
    • Betreibt das Au-pair Risikosportarten?  Das sind wichtige Informationen beim Einschätzen medizinischer Risiken und der persönlichen Haftung.  

    Alle diese Versicherungen können über das Versicherungspaket PROTRIP-WORLD von DR-WALTER abgeschlossen werden.

  • Was ist, wenn die Gastfamilie mit dem Au-pair in den Urlaub fährt?

    Einige Gastfamilien nehmen ihr Au-pair auch gerne außerhalb Frankreichs mit in den Urlaub. Hier ist es wichtig, bei der privaten Zusatzversicherung nachzufragen ob das Au-pair auch im jeweiligen Urlaubsland mitversichert ist. Hat die Familie keine private Zusatzversicherung abgeschlossen, sollte sie in jedem Fall für den Zeitraum des Urlaubs außerhalb Frankreichs eine Reiseversicherung für das Au-pair abschließen. 

  • Mit welchen Tarifen muss eine Gastfamilie in etwa für die Au-pair-Versicherung rechnen?

    Der jeweilige Tarif hängt vom Heimatland des Au-pairs und seiner Aufenthaltsdauer in Frankreich ab. Im Durchschnitt belaufen sich die monatlichen Kosten für eine Versicherung auf ab 25 Euro für ein Au-pair aus Europa und ab 40 Euro für ein Au-pair, das aus einem Land außerhalb Europas kommt. 

Wir arbeiten stetig daran, unsere Informationen über die Gastländer zu ergänzen und aktuell zu halten. Dennoch können wir nicht garantieren, dass alle Informationen richtig und vollständig sind. Wenn Sie Ungenauigkeiten oder Lücken entdecken, freuen wir uns, von Ihnen zu hören.