Einreisebestimmungen für Au-pairs in Frankreich

Wie sind die Einreisebestimmungen für Au-pairs in Frankreich? Braucht man als Au-pair ein Visum? Alle Infos für EU-Bürger und Nicht-EU-Bürger, die Au-pair in Frankreich werden möchten, haben wir auf dieser Seite zusammengetragen.

Junge Frau mit Koffer am Flughafen

Die Bestimmungen sind für EU-Bürger und Nicht-EU-Bürger unterschiedlich. 

EU: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern

EFTA: Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz

Nicht-EU: Staatsangehörige aller anderen Länder

Informationen für Au-pairs aus der EU

Schritt 1: Gültigkeit des Personalausweises oder Reisepasses überprüfen

Als EU-Bürger reicht ein Personalausweis oder ein Reisepass aus, um als Au-pair in Frankreich einzureisen. 

Schritt 2: Au-pair-Vertrag unterschreiben

Au-pair und Gastfamilie sollten zwei Exemplare des Vertrags unterschreiben und dann einander zusenden. Ein Muster des offiziellen Vertrags gibt es auf unserer Seite Verträge. Vor dem Au-pair-Aufenthalt sollten Au-pair und Gastfamilie jeweils ein vollständig unterschriebenes Exemplar in den Händen halten.

Schritt 3: Au-pair bei der URSSAF anmelden

In den ersten 8 Tagen nach der Ankunft muss die Gastfamilie das Au-pair bei der für sie zuständigen URSSAF (Unions de Recouvrement des cotisations de Sécurité Sociale et d'Allocations Familiales) mit dem Status „stagiaire aide familial étranger“ anmelden. Das Au-pair wird außerdem bei der gesetzlichen Krankenkasse (CPAM, Caisse Primaire d'Assurance Maluadie) angemeldet und erhält eine Sozialversicherungsnummer. Die Beiträge zur Sozialversicherung bezahlt die Gastfamilie.

 

Informationen für Au-pairs aus Nicht-EU-Ländern

Schritt 1: Gültigkeit des Personalausweises oder Reisepasses überprüfen

Falls das Au-pair keinen aktuellen Reisepass hat, sollte es diesen so bald wie möglich beantragen. Der Reisepass muss für die Dauer des Aufenthaltes in Frankreich gültig sein. Fürr Au-pairs aus Mitgliedsstaaten der EU oder EFTA gelten die Informationen für EU-Bürger.

Schritt 2: Au-pair-Vertrag und Visumsantrag

Um als Au-pair nach Frankreich einzureisen, brauchen Nicht-EU-Bürger ein "visa long séjour VLS-TS". Nur mit diesem Visum können sie nach Frankreich einreisen und als Au-pair arbeiten. Das Au-pair sollte sich hierzu an die Französische Botschaft im Heimatland wenden, um weitere Informationen zu den benötigten Dokumenten, wie z.B. einen unterschriebenen Au-Pair-Vertrag (convention au pair) zu bekommen. Au-pairs aus visumspflichtigen Ländern müssen Grundkenntnisse der französischen Sprache (A1/A2) haben. Bitte beachten, dass die Austellung des Visums einige Zeit in Anspruch nehmen kann.

Schritt 3: Validierung des Langzeitvisums und Registrierung bei der OFII (Online-Prozess)

Sobald das Au-pair in Frankreich angekommen ist, muss es das Visum online beim OFII (Office Français de l'Immigration et de l'Intégration) validieren und sich beim OFII anmelden. Die Anmeldung MUSS innerhalb der ersten drei Monate nach Ankunft in Frankreich erfolgen.  Wenn das Au-pair dies nicht tut, kann es sich nicht weiter legal in Frankreich aufhalten und auch nicht wieder in den Schengenraum zurückkehren. Die Validierung des Visums muss online erfolgen. Das Au-pair muss dazu folgende Informationen bereitstellen:

  • Informationen zum Visum
  • das Einreisedatum nach Frankreich
  • die Wohnadresse in Frankreich
  • Kredikartendaten, um online die Ausstellungsgebühr für die Aufenthaltserlaubnis oder den elektronischen Stempel zu bezahlen, den man an jedem Kiosk erwerben kann

Das OFII (Französisches Amt für Einwanderung und Integration) behält sich das Recht vor, das Au-pair zur Klärung weiterer Formalitäten vorzuladen, eine ärztliche Untersuchung durchzuführen oder einen Integrationsvertrag zu unterzeichnen.

Wenn das Au-pair länger als für die Gültigkeitsdauer des VLS-TS in Frankreich bleiben möchte, muss es innerhalb von zwei Monaten vor dem Ablaufdatum seines Langzeitvisums eine Aufenthaltserlaubnis bei der örtlichen Präfektur beantragen.  Weitere Informationen dazu gibt es auf der Website der örtlichen Präfektur oder direkt beim Service Public Français.

Schritt 4: Registrierung bei der URSSAF

Innerhalb von acht Tagen nach der Ankunft in Frankreich muss die Gastfamilie das Au-pair bei der URSSAF (Unions de Recouvrement des cotisations de Sécurité sociale et d'allocations familiales) anmelden, um es gegen Krankheit und Schwangerschaft zu versichern. Die Gastfamilie zahlt die Beiträge zur Sozialversicherung.

Nützliche Links:

Wir arbeiten stetig daran, unsere Informationen über die Gastländer zu ergänzen und aktuell zu halten. Dennoch können wir nicht garantieren, dass alle Informationen richtig und vollständig sind. Wenn Sie Ungenauigkeiten oder Lücken entdecken, freuen wir uns, von Ihnen zu hören.