Taschengeld, Arbeitszeit und Vertrag für Au-pairs in Frankreich

Wie sind die Arbeitszeiten für Au-pairs in Frankreich arbeiten? Wie hoch ist das Gehalt für Au-pairs in Frankreich? Sollte ein Vertrag vereinbart werden? Auf dieser Seite stellen wir die wichtigsten Informationen zum Au-pair-Programm zur Verfügung.

Junge Frau mit Geldbörse

Au-pair-Vertrag

Der Au-pair-Vertrag regelt die verschiedenen Rechte und Pflichten des Au-pairs und der Gastfamilie. Er muss von beiden Parteien unterschrieben und vor der Reise des Au-pairs nach Frankreich abgeschlossen werden. Nicht-europäische Au-pairs brauchen ihn außerdem für die Beantragung des Visums.

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Au-pair-Vertrag in französischer Sprache

Kündigung des Au-pair-Vertrags 
Der Au-pair-Vertrag wird für die Dauer des Au-pair-Verhältnisses geschlossen. Es ist aber jederzeit möglich, den Vertrag zu kündigen. Gemäß Europäischem Übereinkommen über die Au-pair-Beschäftigung sollte hierbei eine Kündigungsfrist von 2 Wochen berücksichtigt werden. So bleibt für das Au-pair genug Zeit, um eine neue Gastfamilie zu finden oder seine Abreise zu organisieren. Wenn schwerwiegende Umstände es erfordern, kann das Au-pair-Verhältnis auch sofort aufgelöst werden.

 

Aufenthaltsdauer

Au-pairs können für die Dauer von 3 bis 12 Monaten nach Frankreich gehen. Der Au-pair-Aufenthalt kann laut französischem Au-pair-Vertrag auf insgesamt 24 Monate verlängert werden.

 

Aufgaben

Im Gegenzug zu Kost und Logis kümmert sich das Au-pair um die Kinder der Gastfamilie und hilft im Haushalt. Am besten besprechen Au-pair und Gastfamilie im Vorfeld, welche typischen Aufgaben auf das Au-pair warten. Diese sollten dann genauestens im Au-pair-Vertrag festgehalten werden.

Weitere Infos zu den Aufgaben:

 

Taschengeld

Gemäß den französischen Bestimmungen erhalten Au-pairs aus Nicht-EU-Ländern ein Taschengeld von mindestens 320 € monatlich, EU-Au-pairs steht ein Taschengeld zwischen 307,50 € und 369,00 € monatlich zu.  Der Betrag, den Au-pair und Gastfamilie vereinbaren, muss im Au-pair-Vertrag festgelegt werden. Gastfamilien sollten eine Empfangsbescheinigung oder Quittung für das Taschengeld ausstellen, insbesondere wenn das Au-pair den Betrag in bar erhält.

Weitere Infos zum diesem Thema:

 

Kost & Logis

Für die Betreuung der Kinder und die Mithilfe im Haushalt erhält ein Au-pair freie Kost und Logis. Als Mitglied der Familie hat es ein eigenes Zimmer.

Weitere Infos zum diesem Thema:

 

Beitragszahlung

Gastfamilien in Frankreich haben den Status eines Arbeitgebers. Sie müssen daher ihr Au-pair bei der URSSAF anmelden und Arbeitgeberbeiträge zahlen. Ausführliche Informationen zur Berechnung der Arbeitgeberbeiträge finden Sie auf der Webseite des Service Public Français.

 

Arbeitszeit

Wie im offiziellen Vertrag angegeben, arbeiten au pairs in Frankreich maximal 25 Stunden pro Woche und normalerweise nicht mehr als 5 Stunden pro Tag.. Die Arbeitszeit sollte so organisiert sein, dass das Au-pair Zeit hat, einen Sprachkurs zu besuchen.

Weitere Infos zum diesem Thema:

 

Freizeit und Urlaub

Au-pairs müssen pro Woche mindestens einen ganzen Tag frei haben. Einmal im Monat sollte dies ein Sonntag sein.

In Frankreich gibt es keine gesetzlichen Bestimmungen bezüglich des Urlaubs von Au-pairs. Daher sollten sich Au-pair und Gastfamilie vorab auf die Anzahl der Urlaubstage einigen. Als Ausgangsbasis dienen zwei Wochen Urlaub bei einer Aufenthaltsdauer von sechs Monaten. Diese Vereinbarung sollte unter Punkt 4.2 des Au-pair-Vertrags festgehalten werden.

Mehr Infos zu dem Thema:

 

Sprachkurs

EU-Au-pairs müssen einen Französischkurs besuchen. Wir raten jedoch auch Au-pairs aus Nicht-EU-Ländern, an einem Sprachkurs teilzunehmen. Den Sprachkurs bezahlt das Au-pair. Die Anmeldung zum Sprachkurs übernimmt dagegen die Gastfamilie, die sich in ihrer Stadt auch besser auskennt. Sprachkurse werden von Universitäten, Volkshochschulen, Abendschulen oder anderen Organisationen angeboten. Du kannst dort Jahres-, Semester- oder Sommerfranzösischkurse besuchen.

Weitere Infos zum diesem Thema:

 

Kranken- und Sozialversicherung

In Frankreich müssen Au-pairs bei der Sozialversicherung angemeldet werden, um im Falle von Krankheit, Mutterschaft oder eines Arbeitsunfalls versichert zu sein. 

Dazu müssen Gastfamilien ihr Au-pair innerhalb von 8 Tagen nach Ankunft in Frankreich bei der zuständigen URSSAF anmelden. Das Au-pair erhält eine Sozialversicherungsnummer und kann dann Sozialversicherungsleistungen in Anspruch nehmen.

Darüber hinaus müssen Au-pairs aus allen Ländern (EU und Nicht-EU) eine umfassende private Au-pair-Versicherung für Au-pair-Aufenthalte in Frankreich abschließen, um sicher und vollständig versichert zu sein. Auch diese Kosten werden normalerweise von der Gastfamilie übernommen. 

AuPairWorld empfiehlt für diesen Zweck das PROTRIP-WORLD Versicherungspaket. Es ist speziell für Au-pairs und andere junge Menschen, die sich im Ausland aufhalten, konzipiert. Diese Versicherung deckt unter anderem die vollen Kosten für stationäre und ambulante medizinische Versorgung (die mit der EHIC-Karte für EU-Au-pairs oft nicht vollständig abgedeckt sind) sowie den Rücktransport ins Heimatland aus medizinischen Gründen (der mit der EHIC-Karte überhaupt nicht abgedeckt ist). 

Weitere Infos zum diesem Thema:

 

Haftpflichtversicherung

Wir empfehlen, dass die Gastfamilie ihre Haftpflichtversicherung für das Au-pair erweitert. Sie kann zudem eine Zusatzversicherung für das Au-pair abschließen. Weitere Informationen dazu gibt es in den Häufig gestellten Fragen zum Au-pair Aufenthalt in Frankreich.

 

Auto fahren und Führerschein

Au-pair und Gastfamilie sollten vorher klären, ob das Au-pair ihr Auto fahren soll. Wenn ja, muss das Au-pair sich erkundigen, ob sein Führerschein in Frankreich gültig ist. Möglicherweise muss es einen internationalen Führerschein beantragen. Mehr dazu erfährt man auf den Seiten der französischen Verkehrssicherheit. Wichtige Fragen sind auch: Was passiert im Schadensfall? Wer kommt für die Kosten auf? Dies sollten Gastfamilie und Au-pair vorher besprechen. Oft ist es möglich, dass die Gastfamilie ihre Versicherung auf das Au-pair erweitert.

Weitere Infos zum diesem Thema:

Wir arbeiten stetig daran, unsere Informationen über die Gastländer zu ergänzen und aktuell zu halten. Dennoch können wir nicht garantieren, dass alle Informationen richtig und vollständig sind. Wenn Sie Ungenauigkeiten oder Lücken entdecken, freuen wir uns, von Ihnen zu hören.