Taschengeld, Arbeitszeit und Vertrag für Au-pairs in Finnland

Für die Hilfe bei der Kinderbetreuung erhält ein Au-pair in Finnland bestimmte Leistungen im Gegenzug. Wie viel Taschengeld das genau ist, wie hoch die Anzahl an Urlaubstagen ist und weitere Rahmenbedingungen sind auf dieser Seite aufgelistet.

Junge Frau mit Geldbörse

Au-pair-Vertrag

Es gibt keinen offiziellen Au-pair-Vertrag für Finnland. Gastfamilien und Au-pairs können den europäischen Vertrag nach ihren Bedürfnissen anpassen. Au-pairs aus Ländern außerhalb der EU und EFTA benötigen bei der Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung eine Kopie des unterschriebenen Vertrages.

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Offizieller europäischer Au-pair-Vertrag

Kündigungsfrist
Da es keinen offiziellen Au-pair-Vertrag für Finnland gibt, gibt es auch keine offizielle Kündigungsfrist. Wir empfehlen eine Kündigungsfrist von 14 Tagen. Diesen Zeitraum benötigen Au-pair und Gastfamilie, um ein neues Au-pair oder eine neue Familie zu finden bzw. die Heimreise zu organisieren.

 

Aufenthaltsdauer

Au-pair-Aufenthalte in Finnland haben eine Maximaldauer von 12 Monaten.

 

Aufgaben

Ein Au-pair betreut die Kinder der Gastfamilie und hilft bei leichter Hausarbeit. Welche Aufgaben konkret übernommen werden, sollten Au-pair und Gastfamilie gemeinsam absprechen und schriftlich festlegen. Diese Vereinbarung wird auch für die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis benötigt. Dafür kann beispielsweise der europäischen Au-pair-Vertrag unterzeichnet werden, da es keinen speziellen Au-pair-Vertrag für Finnland gibt.

 

Taschengeld

Au-pairs in Finnland bekommen ein monatliches Taschengeld von mindestens 280 Euro netto. Allerdings wird das Au-pair-Taschengeld in Finnland als Einkommen betrachtet, weshalb hierfür Steuern anfallen. Die Festsetzung der Steuer ist abhängig von der Dauer des Au-pair-Aufenthalts und der Dauer des Gesamtaufenthalts in Finnland. 

Rentenbeiträge

Au-pairs in Finnland, die älter als 18 Jahre sind, müssen auch in die Rentenversicherung einbezahlen. Der Betrag liegt bei 24,2% des Bruttogehalts des Au-pairs (d.h. dem Gesamtbetrag, der sich aus Taschengeld, Kost und Logis errechnet). Sowohl das Au-pair als auch die Gastfamilie beteiligen sich an diesen Kosten: das Au-pair bezahlt 5,55%, die Gastfamilie 18,65% des Gesamtbetrags. Weitere Informationen zur Rentenversicherung in Finnland gibt es auf der offiziellen Seite der finnischen Rentenversicherungsanstalt Etera.

Hinweis: Trotz der Abzüge für Steuern und Rentenbeiträge erhalten Au-pairs in Finnland ein Taschengeld von 280 Euro monatlich.

 

Weitere Infos zum diesem Thema:

 

Kost & Logis

Zusätzlich zum Taschengeld sorgt die Gastfamilie auch für die Verpflegung und stellt dem Au-pair ein eigenes Zimmer zur Verfügung. Kostenlose Verpflegung und Unterkunft stehen dem Au-pair auch im Krankheitsfall oder im Urlaub zu.

Weitere Infos zum diesem Thema:

 

Arbeitszeit

Die finnische Regierung schreibt für Au-pairs eine Arbeitszeit von maximal 25 Wochenstunden vor – Babysitting am Abend inklusive. Pro Tag darf ein Au-pair nicht mehr als 5 Stunden arbeiten.

Weitere Infos zum diesem Thema:

 

Freizeit und Urlaub

Für Au-pairs in Finnland gilt: mindestens ein freier Tag pro Woche und mindestens einmal pro Monat muss dieser ein Sonntag sein. Außerdem sollte das Au-pair genug Zeit für einen Sprachkurs bekommen und die Gelegenheit haben, seine kulturellen Kenntnisse und beruflichen Fähigkeiten zu verbessern.

Da es für Au-pairs in Finnland keine offizielle Regelung zum Thema Urlaub gibt, sollten sich Gastfamilie und Au-pair gemeinsam darüber abstimmen. Unsere Empfehlung: Ein Au-pair, das 6 Monate bei seiner Gastfamilie bleibt, sollte 2 Wochen Urlaub bekommen. An diesem Wert kann sich orientiert werden, um die Urlaubstage an die Gesamtaufenthaltsdauer anzupassen.

In Finnland gibt es keine offizielle Regelung zu gesetzlichen Feiertagen für Au-pairs. Wir empfehlen, dass Au-pairs an Feiertagen frei haben. Nur in Ausnahmefällen sollten Au-pairs an Feiertagen arbeiten. Die Gastfamilie sollte dies vorher mit dem Au-pair absprechen.

 

Sprachkurs

In Finnland sind Au-pairs dazu verpflichtet, an einem Sprachkurs für Finnisch oder Schwedisch teilzunehmen. Dementsprechend sollte dem Au-pair genug Zeit dafür eingeräumt werden.

Nützliche Links:

 

Au-pair-Versicherung

Um sicher und vollständig versichert zu sein, müssen Au-pairs aus allen Ländern (EU und Nicht-EU) eine umfassende private Au-pair-Versicherung für Au-pair-Aufenthalte in Finnland abschließen. Die finnischen Gastfamilien sind verpflichtet, die Kosten für diese Versicherung zu übernehmen.

AuPairWorld empfiehlt für diesen Zweck das PROTRIP-WORLD Versicherungspaket. Es ist speziell für Au-pairs und andere junge Menschen, die sich im Ausland aufhalten, konzipiert. Diese Versicherung deckt unter anderem die vollen Kosten für stationäre und ambulante medizinische Versorgung (die mit der EHIC-Karte für EU-Au-pairs oft nicht vollständig abgedeckt sind) sowie den Rücktransport ins Heimatland aus medizinischen Gründen (der mit der EHIC-Karte überhaupt nicht abgedeckt ist). 

Weitere Infos zum diesem Thema:

 

Reisekosten

In den meisten Fällen trägt das Au-pair die Kosten für seine Reise selbst. Viele Gastfamilien erstatten einen Teil der Reisekosten oder bezahlen die Rückreise des Au-pairs.

 

Führerschein

Wenn der Führerschein des Au-pairs in einem EU- oder EFTA-Staat ausgestellt wurde, kann es während seines Au-pair-Aufenthalts in Finnland Auto fahren. Dasselbe gilt für den Fall, dass es einen vorläufigen Führerschein aus einem der nordischen Länder besitzt.

Wenn sich der permanente Wohnsitz des Au-pairs in einem Land befindet, welches das Genfer oder Wiener Straßenverkehrsabkommen unterzeichnet hat und das Au-pair entweder einen nationalen oder internationalen Führerschein besitzt oder eine offizielle finnische oder schwedische Übersetzung des nationalen Führerscheins vorweisen kann, darf in Finnland Auto gefahren werden.

Für den Schadensfall empfehlen wir, das Thema Führerschein vor Vertragsabschluss zu besprechen und vertraglich festzuhalten, wer im Schadensfall für die Kosten aufkommt.

Weitere Infos zum diesem Thema:

Wir arbeiten stetig daran, unsere Informationen über die Gastländer zu ergänzen und aktuell zu halten. Dennoch können wir nicht garantieren, dass alle Informationen richtig und vollständig sind. Wenn Sie Ungenauigkeiten oder Lücken entdecken, freuen wir uns, von Ihnen zu hören.