Einreisebestimmungen für Au-pairs in Finnland

Wer benötigt ein Visum, um Au-pair in Finnland werden zu können? Welche Dokumente müssen für die Einreise nach Finnland eingereicht werden? Das müssen Au-pairs und Gastfamilien über die Einreise nach Finnland wissen: 

Junge Frau mit Koffer am Flughafen

Die Bestimmungen sind für Bürger aus EU/EFTA-Staaten und Nicht-EU-Staaten unterschiedlich. Für Staatsbürger Australiens und Neuseelands gelten gesonderte Regelungen.

EU/EFTA-Staaten

EU: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern

EFTA: EU-Staaten + Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz

Nicht-EU-Staaten

Staatsangehörige aller anderen Länder

  • Au-pairs aus EU/EFTA-Staaten

    Vor der Abreise nach Finnland

    Die folgenden Dokumente werden für die Einreise nach Finnland benötigt:

    • eine ärztliche Bescheinigung, die zum Zeitpunkt der Abreise nicht älter als 3 Monate ist
    • ein Nachweis über das Interesse an der finnischen oder schwedischen Sprache und Kultur: entweder eine Bescheinigung über Grundkenntnisse der finnischen oder schwedischen Sprache oder eine Bescheinigung über ein Studium der Skandinavistik (z. B. mit Bezug auf die finnische Geschichte, Politik und Kultur)
    • eine Anmeldebestätigung zu einem Finnisch- oder Schwedischkurs, der zum Au-pair-Stundenplan passt. Bewerber mancher Staaten benötigen eine Anmeldebestätigung, um ihre Aufenthaltsgenehmigung beantragen zu können 
    • eine Kopie des schriftlichen Vertrags mit der Gastfamilie, in dem die Aufgaben, Arbeitszeiten, die Höhe des Taschengeldes und die Urlaubsansprüche festgelegt sind
    • ein Reisepass oder Personalausweis, der für die Dauer des gesamten Aufenthalts gültig ist

    Als Staatsbürger eines EU/EFTA-Staats oder der nordischen Länder reichen die oben genannten Schritte für die Einreise nach Finnland aus.

    Nach der Einreise nach Finnland

    Für Staatsbürger der EU- und EFTA-Staaten oder nordischen Länder gilt Folgendes:
    Es muss keine Aufenthaltserlaubnis beantragt werden, um Au-pair in Finnland zu werden. Der Reisepass/Personalausweis genügt für die Einreise nach Finnland. 

    Dabei sollte Folgendes beachtet werden: 

    • EU- & EFTA-Bürger müssen innerhalb von 3 Monaten nach ihrer Ankunft in Finnland ihren Aufenthalt bei der Polizei vor Ort anmelden.
    • Staatsbürger aus einem der nordischen Länder müssen ein Formular für "Internordische Migration" beim örtlichen Einwohnermeldeamt (Maistraatti) ausfüllen, wenn sie länger als 6 Monate bleiben möchten.

    Für alle Au-pairs gilt die Anmeldung im Bevölkerungs-Informationssystem 
    Bei ihrer Ankunft in Finnland müssen sich alle Au-pairs im Bevölkerungs-Informationssystem beim örtlichen Einwohnermeldeamt (Maistraatti) anmelden. Die ID-Nummer, die für die Anmeldung beim Finanzamt, Arzt und bei seiner Kontoeröffnung benötigt wird, erhält das Au-pair direkt vom Einwohnermeldeamt.

    Für einen Aufenthalt bis zu 6 Monate:
    Für einen Aufenthalt bis zu 6 Monate muss eine finnische Quellensteuerkarte in Papierform oder online beantragt werden. 

    Für einen Aufenthalt länger als 6 Monate:
    Für einen Aufenthalt der länger als 6 Monate andauert, muss eine finnische Steuerkarte beim örtlichen Einwohnermeldeamt (Maistraatti) beantragt werden.

  • Au-pairs aus Nicht-EU-Staaten

    Vor der Abreise nach Finnland

    Die folgenden Dokumente werden für die Einreise nach Finnland benötigt:

    • eine ärztliche Bescheinigung, die zum Zeitpunkt der Abreise nicht älter als 3 Monate ist
    • ein Nachweis über das Interesse an der finnischen oder schwedischen Sprache und Kultur: entweder eine Bescheinigung über Grundkenntnisse der finnischen oder schwedischen Sprache oder eine Bescheinigung über ein Studium der Skandinavistik (z. B. mit Bezug auf die finnische Geschichte, Politik und Kultur)
    • eine Anmeldebestätigung zu einem Finnisch- oder Schwedischkurs, der zum Au-pair-Stundenplan passt. Bewerber mancher Staaten benötigen eine Anmeldebestätigung, um ihre Aufenthaltsgenehmigung beantragen zu können 
    • eine Kopie des schriftlichen Vertrags mit der Gastfamilie, in dem die Aufgaben, Arbeitszeiten, die Höhe des Taschengeldes und die Urlaubsansprüche festgelegt sind
    • ein Reisepass oder Personalausweis, der für die Dauer des gesamten Aufenthalts gültig ist

    Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung vor der Einreise nach Finnland

    Vor der Einreise nach Finnland muss eine Aufenthaltsgenehmigung bei der finnischen Botschaft bzw. beim finnischen Konsulat im Heimatland des Au-pairs beantragt werden. Dafür werden alle oben genannten Dokumente sowie ein Nachweis über ein gesichertes Einkommen (d. h. eine Bestätigung darüber, dass monatlich ein Taschengeld von 280 Euro netto erhalten wird) benötigt.

    Der Antrag in Papierform kostet 550, der Online-Antrag 350 Euro. Mit der Gastfamilie gilt abzuklären, wie die Kosten bezahlt werden sollen. Die Aufenthaltsgenehmigung wird für maximal ein Jahr ausgestellt und kann nicht verlängert werden.

    Nach der Einreise nach Finnland

    Für alle Au-pairs gilt die Anmeldung im Bevölkerungs-Informationssystem 

    Bei ihrer Ankunft in Finnland müssen sich alle Au-pairs im Bevölkerungs-Informationssystem beim örtlichen Einwohnermeldeamt (Maistraatti) anmelden. Die ID-Nummer, die für die Anmeldung beim Finanzamt, Arzt und bei seiner Kontoeröffnung benötigt wird, erhält das Au-pair direkt vom Einwohnermeldeamt.

    Für einen Aufenthalt bis zu 6 Monate:
    Für einen Aufenthalt bis zu 6 Monate muss eine finnische Quellensteuerkarte in Papierform oder online beantragt werden. 

    Für einen Aufenthalt länger als 6 Monate:
    Für einen Aufenthalt der länger als 6 Monate andauert, muss eine finnische Steuerkarte beim örtlichen Einwohnermeldeamt (Maistraatti) beantragt werden.

  • Au-pairs aus Australien oder Neuseeland

    Vor der Abreise nach Finnland

    Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung im Rahmen des Working Holiday Maker Programms:

    Im Rahmen des Working Holiday Maker Programms können junge Menschen aus Australien und Neuseeland eine Working Holiday Aufenthaltsgenehmigung beantragen, sofern sie niemals zuvor im Besitz dieses Dokuments waren. 
    Diese Genehmigung müssen Au-pairs vor ihrer Einreise nach Finnland beantragen. Damit können sie 12-18 Monate im Land bleiben. Der Antrag in Papierform kostet 470, der Online-Antrag 400 Euro. Außerdem benötigen sie alle oben aufgeführten Dokumente sowie einen Nachweis darüber, dass sie über ein gesichertes Einkommen verfügen (d. h. eine Bestätigung darüber, dass sie monatlich 280 Euro netto als Taschengeld erhalten werden).

    Nach der Einreise nach Finnland

    Für alle Au-pairs gilt die Anmeldung im Bevölkerungs-Informationssystem 

    Bei ihrer Ankunft in Finnland müssen sich alle Au-pairs im Bevölkerungs-Informationssystem beim örtlichen Einwohnermeldeamt (Maistraatti) anmelden. Die ID-Nummer, die für die Anmeldung beim Finanzamt, Arzt und bei seiner Kontoeröffnung benötigt wird, erhält das Au-pair direkt vom Einwohnermeldeamt.

    Für einen Aufenthalt bis zu 6 Monate:
    Für einen Aufenthalt bis zu 6 Monate muss eine finnische Quellensteuerkarte in Papierform oder online beantragt werden. 

    Für einen Aufenthalt länger als 6 Monate:
    Für einen Aufenthalt der länger als 6 Monate andauert, muss eine finnische Steuerkarte beim örtlichen Einwohnermeldeamt (Maistraatti) beantragt werden.

Nützliche links:

Au-pairs aus EU/EFTA-Staaten

Vor der Abreise nach Finnland

Die folgenden Dokumente werden für die Einreise nach Finnland benötigt:

  • eine ärztliche Bescheinigung, die zum Zeitpunkt der Abreise nicht älter als 3 Monate ist
  • ein Nachweis über das Interesse an der finnischen oder schwedischen Sprache und Kultur: entweder eine Bescheinigung über Grundkenntnisse der finnischen oder schwedischen Sprache oder eine Bescheinigung über ein Studium der Skandinavistik (z. B. mit Bezug auf die finnische Geschichte, Politik und Kultur)
  • eine Anmeldebestätigung zu einem Finnisch- oder Schwedischkurs, der zum Au-pair-Stundenplan passt. Bewerber mancher Staaten benötigen eine Anmeldebestätigung, um ihre Aufenthaltsgenehmigung beantragen zu können 
  • eine Kopie des schriftlichen Vertrags mit der Gastfamilie, in dem die Aufgaben, Arbeitszeiten, die Höhe des Taschengeldes und die Urlaubsansprüche festgelegt sind
  • ein Reisepass oder Personalausweis, der für die Dauer des gesamten Aufenthalts gültig ist

Als Staatsbürger eines EU/EFTA-Staats oder der nordischen Länder reichen die oben genannten Schritte für die Einreise nach Finnland aus.

Nach der Einreise nach Finnland

Für Staatsbürger der EU- und EFTA-Staaten oder nordischen Länder gilt Folgendes:
Es muss keine Aufenthaltserlaubnis beantragt werden, um Au-pair in Finnland zu werden. Der Reisepass/Personalausweis genügt für die Einreise nach Finnland. 

Dabei sollte Folgendes beachtet werden: 

  • EU- & EFTA-Bürger müssen innerhalb von 3 Monaten nach ihrer Ankunft in Finnland ihren Aufenthalt bei der Polizei vor Ort anmelden.
  • Staatsbürger aus einem der nordischen Länder müssen ein Formular für "Internordische Migration" beim örtlichen Einwohnermeldeamt (Maistraatti) ausfüllen, wenn sie länger als 6 Monate bleiben möchten.

Für alle Au-pairs gilt die Anmeldung im Bevölkerungs-Informationssystem 
Bei ihrer Ankunft in Finnland müssen sich alle Au-pairs im Bevölkerungs-Informationssystem beim örtlichen Einwohnermeldeamt (Maistraatti) anmelden. Die ID-Nummer, die für die Anmeldung beim Finanzamt, Arzt und bei seiner Kontoeröffnung benötigt wird, erhält das Au-pair direkt vom Einwohnermeldeamt.

Für einen Aufenthalt bis zu 6 Monate:
Für einen Aufenthalt bis zu 6 Monate muss eine finnische Quellensteuerkarte in Papierform oder online beantragt werden. 

Für einen Aufenthalt länger als 6 Monate:
Für einen Aufenthalt der länger als 6 Monate andauert, muss eine finnische Steuerkarte beim örtlichen Einwohnermeldeamt (Maistraatti) beantragt werden.

 

Au-pairs aus Nicht-EU-Staaten

Vor der Abreise nach Finnland

Die folgenden Dokumente werden für die Einreise nach Finnland benötigt:

  • eine ärztliche Bescheinigung, die zum Zeitpunkt der Abreise nicht älter als 3 Monate ist
  • ein Nachweis über das Interesse an der finnischen oder schwedischen Sprache und Kultur: entweder eine Bescheinigung über Grundkenntnisse der finnischen oder schwedischen Sprache oder eine Bescheinigung über ein Studium der Skandinavistik (z. B. mit Bezug auf die finnische Geschichte, Politik und Kultur)
  • eine Anmeldebestätigung zu einem Finnisch- oder Schwedischkurs, der zum Au-pair-Stundenplan passt. Bewerber mancher Staaten benötigen eine Anmeldebestätigung, um ihre Aufenthaltsgenehmigung beantragen zu können 
  • eine Kopie des schriftlichen Vertrags mit der Gastfamilie, in dem die Aufgaben, Arbeitszeiten, die Höhe des Taschengeldes und die Urlaubsansprüche festgelegt sind
  • ein Reisepass oder Personalausweis, der für die Dauer des gesamten Aufenthalts gültig ist

Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung vor der Einreise nach Finnland

Vor der Einreise nach Finnland muss eine Aufenthaltsgenehmigung bei der finnischen Botschaft bzw. beim finnischen Konsulat im Heimatland des Au-pairs beantragt werden. Dafür werden alle oben genannten Dokumente sowie ein Nachweis über ein gesichertes Einkommen (d. h. eine Bestätigung darüber, dass monatlich ein Taschengeld von 280 Euro netto erhalten wird) benötigt.

Der Antrag in Papierform kostet 550, der Online-Antrag 350 Euro. Mit der Gastfamilie gilt abzuklären, wie die Kosten bezahlt werden sollen. Die Aufenthaltsgenehmigung wird für maximal ein Jahr ausgestellt und kann nicht verlängert werden.

Nach der Einreise nach Finnland

Für alle Au-pairs gilt die Anmeldung im Bevölkerungs-Informationssystem 

Bei ihrer Ankunft in Finnland müssen sich alle Au-pairs im Bevölkerungs-Informationssystem beim örtlichen Einwohnermeldeamt (Maistraatti) anmelden. Die ID-Nummer, die für die Anmeldung beim Finanzamt, Arzt und bei seiner Kontoeröffnung benötigt wird, erhält das Au-pair direkt vom Einwohnermeldeamt.

Für einen Aufenthalt bis zu 6 Monate:
Für einen Aufenthalt bis zu 6 Monate muss eine finnische Quellensteuerkarte in Papierform oder online beantragt werden. 

Für einen Aufenthalt länger als 6 Monate:
Für einen Aufenthalt der länger als 6 Monate andauert, muss eine finnische Steuerkarte beim örtlichen Einwohnermeldeamt (Maistraatti) beantragt werden.

 

Au-pairs aus Australien oder Neuseeland

Vor der Abreise nach Finnland

Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung im Rahmen des Working Holiday Maker Programms:

Im Rahmen des Working Holiday Maker Programms können junge Menschen aus Australien und Neuseeland eine Working Holiday Aufenthaltsgenehmigung beantragen, sofern sie niemals zuvor im Besitz dieses Dokuments waren. 
Diese Genehmigung müssen Au-pairs vor ihrer Einreise nach Finnland beantragen. Damit können sie 12-18 Monate im Land bleiben. Der Antrag in Papierform kostet 470, der Online-Antrag 400 Euro. Außerdem benötigen sie alle oben aufgeführten Dokumente sowie einen Nachweis darüber, dass sie über ein gesichertes Einkommen verfügen (d. h. eine Bestätigung darüber, dass sie monatlich 280 Euro netto als Taschengeld erhalten werden).

Nach der Einreise nach Finnland

Für alle Au-pairs gilt die Anmeldung im Bevölkerungs-Informationssystem 

Bei ihrer Ankunft in Finnland müssen sich alle Au-pairs im Bevölkerungs-Informationssystem beim örtlichen Einwohnermeldeamt (Maistraatti) anmelden. Die ID-Nummer, die für die Anmeldung beim Finanzamt, Arzt und bei seiner Kontoeröffnung benötigt wird, erhält das Au-pair direkt vom Einwohnermeldeamt.

Für einen Aufenthalt bis zu 6 Monate:
Für einen Aufenthalt bis zu 6 Monate muss eine finnische Quellensteuerkarte in Papierform oder online beantragt werden. 

Für einen Aufenthalt länger als 6 Monate:
Für einen Aufenthalt der länger als 6 Monate andauert, muss eine finnische Steuerkarte beim örtlichen Einwohnermeldeamt (Maistraatti) beantragt werden.

Wir arbeiten stetig daran, unsere Informationen über die Gastländer zu ergänzen und aktuell zu halten. Dennoch können wir nicht garantieren, dass alle Informationen richtig und vollständig sind. Wenn Sie Ungenauigkeiten oder Lücken entdecken, freuen wir uns, von Ihnen zu hören.