Taschengeld, Arbeitszeit und Vertrag für Au-pairs in Belgien

Von Arbeitszeit bis hin zum Taschengeld: Alle wichtigen Infos zu den Konditionen und Rahmenbedingungen für Au-pairs und Gastfamilien in Belgien haben wir hier zusammengefasst. 

Junge Frau mit Geldbörse

Au-pair-Vertrag

Au-pairs und Gastfamilien müssen den offiziellen belgischen Au-pair-Vertrag unterschreiben. Um sich darauf vorzubereiten, sollten das Au-pair und die Gastfamilie ihre Erwartungen an den Au-pair-Aufenthalt besprechen und diese in den Au-pair-Vertrag aufnehmen. Bei Au-pairs, die nicht aus der EU kommen, schickt die Gastfamilie eine unterschriebene Kopie des Au-pair-Vertrags an die zuständige Ausländerbehörde.

Downloads

Das Formular muss entsprechend der Region, in der die Gastfamilie lebt, heruntergeladen werden:

Brüssel

Wallonien

Flandern

Kündigung

Der Au-pair-Vertrag ist für die Dauer des gesamten Au-pair-Aufenthaltes gültig. Dennoch besteht die Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen. Wir empfehlen eine Kündigungsfrist von 14 Tagen. Diese Frist ermöglicht es Au-pair und Gastfamilie, eine neue Familie bzw. ein neues Au-pair zu finden oder die Rückreise zu organisieren. Wenn schwerwiegende Gründe vorliegen, kann der Au-pair-Vertrag auch fristlos gekündigt werden.

 

Aufgaben

Die Hauptaufgabe eines Au-pairs besteht darin, sich um die Kinder der Gastfamilie zu kümmern. Darüber hinaus kann die Familie das Au-pair auch bitten, leichte Hausarbeiten zu übernehmen. Alle Aufgaben sollten im offiziellen Au-pair-Vertrag festgehalten werden und können somit später weder vom Au-pair noch von der Gastfamilie geändert werden.

Weitere Infos zu den Aufgaben eines Au-pairs

 

Taschengeld

Au-pairs bekommen in Belgien mindestens 450 Euro Taschengeld im Monat. Das Taschengeld muss auf ein Bankkonto überwiesen werden. Deshalb muss das Au-pair nach seiner Ankunft ein Konto in Belgien eröffnen. Auch bei Krankheit und während des Urlaubs hat das Au-pair das Recht auf sein Taschengeld.

Weitere Infos zum Taschengeld

 

Kost und Logis

Während des gesamten Au-pair-Aufenthalts hat das Au-pair das Recht auf freie Kost und Logis. Dies gilt auch bei Krankheit oder im Urlaub. Außerdem bekommt es ein eigenes Zimmer und einen Schlüssel für das Haus der Familie.

Weitere Infos zur Verpflegung und Unterkunft

Arbeitszeit

In Belgien dürfen Au-pairs nicht mehr als 4 Stunden pro Tag arbeiten (Babysitting eingeschlossen). Innerhalb einer Woche darf ein Au-pair bis zu 20 Stunden an maximal 6 Tagen arbeiten.

Weitere Infos zur Arbeitszeit

Freizeit und Urlaub

Au-pairs haben in Belgien mindestens einen freien Tag pro Woche. Au-pair und Familie sollten gemeinsam festlegen, welcher Tag dies sein soll. Möchte das Au-pair aus religiösen Gründen an einem bestimmten Tag frei haben, muss die Gastfamilie diesen Wunsch respektieren.

In Belgien ist der Urlaub für Au-pairs nicht geregelt. Wir empfehlen aber bei einem Aufenthalt von 12 Monaten mindestens 2 Wochen Urlaub. Bei kürzeren Aufenthalten kann dieser Wert als Referenz genutzt werden. Au-pair und Gastfamilie sollten vor der Anreise besprechen, wie viel Urlaub das Au-pair erhält. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass das Au-pair auch während der Urlaubszeit sein Taschengeld erhalten muss.

In Belgien gibt es keine offizielle Regelung zu gesetzlichen Feiertagen für Au-pairs. Wir empfehlen, dass Au-pairs an Feiertagen frei haben. Nur in Ausnahmefällen sollten Au-pairs an Feiertagen arbeiten. Die Gastfamilie sollte dies vorher mit dem Au-pair absprechen.

Weitere Infos zu Freizeit und Urlaub

 

Sprachkurs

Au-pairs aus Nicht-EU-Ländern müssen während ihres Aufenthalts einen Sprachkurs besuchen. Abhängig davon, in welcher Region die Gastfamilie lebt, kann dies ein Niederländisch-, Französisch- oder Deutschkurs sein. Der Sprachkurs muss von einer offiziell anerkannten Institution angeboten werden. Privatunterricht, Fernlernkurse oder von Privatschulen angebotene Kurse werden nicht anerkannt. Sollte das Au-pair bei Ankunft keine Grundkenntnisse in einer der Landessprachen haben, muss bei Ankunft in Belgien ein Intensivkurs absolviert werden. Die Gastfamilie wird auch ein kulturelles Programm bieten, so dass das Au-pair mehr über die Kultur Belgiens erfahren kann.

Weitere Infos zu Sprachkursen

 

Au-pair-Versicherung

Um sicher und vollständig versichert zu sein, müssen Au-pairs aus allen Ländern (EU und Nicht-EU) eine umfassende private Au-pair-Versicherung für Au-pair-Aufenthalte in Belgien abschließen. Die belgischen Gastfamilien sind verpflichtet, die Kosten für diese Versicherung zu übernehmen.

AuPairWorld empfiehlt für diesen Zweck das PROTRIP-WORLD Versicherungspaket. Es ist speziell für Au-pairs und andere junge Menschen, die sich im Ausland aufhalten, konzipiert. Diese Versicherung deckt unter anderem die vollen Kosten für stationäre und ambulante medizinische Versorgung ab (die mit der EHIC-Karte für EU-Au-pairs oft nicht vollständig abgedeckt sind) sowie den Rücktransport ins Heimatland aus medizinischen Gründen (der mit der EHIC-Karte überhaupt nicht abgedeckt ist). 

Weitere Infos zur Versicherung

 

Führerschein

Soll das Au-pair in Belgien Auto fahren, sollte es über ausreichend Fahrpraxis verfügen. Fragen in Bezug auf Haftung und Versicherung sollten im Voraus geklärt werden. Sollte es wegen eines Unfalls zu Schäden am Auto kommen, sollte von Anfang an klar sein, wer für die Kosten aufkommt.
In Belgien kann mit einem internationalen Führerschein, dem Europäischen Führerschein oder einer offiziell anerkannten ausländischen Fahrerlaubnis Auto gefahren werden.

Weitere Infos zum Autofahren und Führerschein

Wir arbeiten stetig daran, unsere Informationen über die Gastländer zu ergänzen und aktuell zu halten. Dennoch können wir nicht garantieren, dass alle Informationen richtig und vollständig sind. Wenn Sie Ungenauigkeiten oder Lücken entdecken, freuen wir uns, von Ihnen zu hören.