Taschengeld, Arbeitszeit und Vertrag für Au-pairs in Österreich

Taschengeld, Arbeitszeit, Urlaub, Vertrag und so weiter – Alle wichtigen Themen, die für Au-pairs und Gastfamilien in Österreich von Interesse sind, haben wir hier zusammengefasst.

Junge Frau mit Geldbörse

Au-pair-Vertrag

In Österreich gibt es einen offiziellen Au-pair-Vertrag, der von den österreichischen Behörden zur Verfügung gestellt wird. Es gibt auch eine englische Übersetzung. Der AMS akzeptiert jedoch nur Verträge in deutscher Sprache.

Der Au-pair-Vertrag sollte die wichtigsten Punkte für den Aufenthalt regeln. Auf diese Weise können spätere Enttäuschungen und Missverständnisse vermieden werden.

Downloads

Kündigung
Der Vertrag kann von beiden Seiten ohne Nennung eines Grundes gekündigt werden, solange eine Kündigungsfrist von einer Woche berücksichtigt wird. Die Kündigung sollte am besten schriftlich erfolgen.

 

Aufenthaltsdauer

Au-pairs dürfen bis zu einem Jahr in Österreich bleiben.

Für Au-pairs von außerhalb der EU gilt eine Mindestaufenthaltsdauer von 6 Monaten.

 

Aufgaben

Ein Au-pair ist in erster Linie für die Kinderbetreuung zuständig. Außerdem hilft es bei leichten Tätigkeiten im Haushalt mit.

Gastfamilie und Au-pair sollten vorab klären, welche Aufgaben das Au-pair übernehmen soll und dies im Au-pair Vertrag festhalten.

Mehr Info zum Thema:

 

Taschengeld

In Österreich wird das Taschengeld eines Au-pairs offiziell als Gehalt angesehen. Es wird daher am Ende jedes Monats als Lohn gezahlt. Das Gehalt eines Au-pairs beträgt 518,44 Euro brutto (Stand 2024).

Bei einem Aufenthalt von einem Jahr erhält das Au-pair drei Monatsgehälter zusätzlich, also insgesamt 15. Bei kürzeren Aufenthalten werden die zusätzlichen Gehälter anteilig gezahlt.

Weitere Infos zum diesem Thema:

 

Kost und Logis

Kost und Logis stellt die Gastfamilie kostenfrei zur Verfügung. Das Au-pair hat das Recht auf ein eigenes möbliertes Zimmer, das mindestens 9 m² groß ist. Es sollte ein Fenster haben, das sich öffnen lässt, und beheizbar sein. Der Raum muss von innen verschlossen werden können.

Das Au-pair hat, ebenso wie alle anderen Familienmitglieder, das Recht auf freien Zugang zu Nahrungsmitteln. Deshalb sollte das Au-pair an den Familienmahlzeiten teilnehmen und freien Zugang zum Kühlschrank, etc., haben. Das Recht auf freie Kost und Logis greift auch im Krankheitsfall des Au-pairs, sowie an Urlaubstagen.

Weitere Infos zum diesem Thema:

 

Arbeitszeit

In Österreich arbeitet ein Au-pair maximal 18 Stunden pro Woche.

Au-pairs aus der EU dürfen auch weniger arbeiten, Au-pairs von außerhalb der EU jedoch nicht. Mit einer niedrigeren Stundenanzahl würden wichtige Voraussetzungen für die Gewährung der Aufenthaltsbewilligung nicht eingehalten. Das bedeutet, Au-pairs von außerhalb der EU arbeiten immer genau 18 Stunden.

Weitere Infos zum diesem Thema:

 

Freizeit und Urlaub

Ein Au-pair hat das Recht auf mindestens einen freien Tag pro Woche. In diesem Zusammenhang müssen die Lebensumstände der Gastfamilie, Anforderungen an die Haushaltsführung und Bedürfnisse des Au-pairs berücksichtigt werden.

Das Urlaubsgesetz bestimmt, wie viele Urlaubstage dem Au-pair zustehen und auch die Vergütung für nicht genutzte Urlaubstage. Au-pairs, die ein ganzes Jahr bleiben, bekommen 30 Tage Urlaub. Bei kürzeren Aufenthalten müssen die Urlaubstage entsprechend angepasst werden.

In Österreich gibt es keine offizielle Regelung zu gesetzlichen Feiertagen für Au-pairs. Es ist jedoch empfehlenswert, dass Au-pairs an Feiertagen frei haben. Nur in Ausnahmefällen sollten Au-pairs an Feiertagen arbeiten. Am besten sprechen Gastfamilie und Au-pair das vorher ab.

Mehr Info zum Thema:

 

Sprachkurs

Das Au-pair sollte die Möglichkeit haben, an einem Sprachkurs teilzunehmen. Die Hälfte der Kosten bezahlt die Gastfamilie, die andere Hälfte bezahlt das Au-pair selbst.

Weitere Infos zum diesem Thema:

 

Au-pair-Versicherung

Einer der wichtigsten Punkte, die es zu beachten gibt, ist der Abschluss einer Unfall- und Krankenversicherung. So abgesichert, können dann beide Parteien die Au-pair-Erfahrung in Österreich genießen.

Gemäß dem Allgemeinem Sozialversicherungsgesetz (ASVG) muss die Gastfamilie das Au-pair bei der gesetzlichen Sozialversicherung anmelden. Diese umfasst für Au-pairs in der Regel nur die Unfallversicherung. Die Gastfamilie zahlt die Beiträge für die Unfallversicherung an die Gebietskrankenkasse.

Ferner muss das Au-pair während des gesamten Aufenthaltes in Österreich krankenversichert sein. Eine Krankenversicherung muss bei einem privaten Versicherungsträger abgeschlossen werden. Die Kosten dafür trägt das Au-pair. Eine ausländische Krankenversicherung ist nur dann ausreichend, wenn die Leistungen auch in Österreich in Anspruch genommen werden können.

Bitte beachten: Au-pairs aus Nicht-EU-Staaten müssen nachweisen, dass sie in vollem Umfang krankenversichert sind, wenn sie den Aufenthaltstitel beantragen.

Achtung: Ab dem 28. Geburtstag haben Au-pairs in Österreich nicht mehr den Status eines Au-pairs sondern gelten als normale Arbeitnehmer. Das hat Konsequenzen hinsichtlich Sozialversicherung und Mindestlohn. Alle Ausgaben der Gastfamilie (Kost und Logis, Sprachkurs, eventuelle Versicherungsbeiträge) zählen zum Entgelt des Beschäftigten dazu und werden beitragspflichtig. Ferner gilt nicht mehr der Mindestlohn für Au-pairs sondern der Mindestlohn für Arbeitnehmer im Haushalt. Damit übersteigen die Bezüge die Geringfügigkeitsgrenze und der Arbeitnehmer wird voll sozialversicherungspflichtig.

Weitere Infos zum diesem Thema:

 

Auto fahren und Führerschein

Es sollte schon im Vorfeld geklärt werden, ob das Au-pair im Gastland Auto fahren soll. Wenn das der Fall ist, gilt es herausfinden, ob der Führerschein des Au-pairs in Österreich gültig ist. Möglicherweise muss ein internationaler Führerschein beantragt werden.

Was geschieht im Schadensfall? Wer trägt die Kosten? Auch das sollte gemeinsam besprochen und die wichtigsten Punkte notiert werden.

Weitere Infos zum diesem Thema:

Wir arbeiten stetig daran, unsere Informationen über die Gastländer zu ergänzen und aktuell zu halten. Dennoch können wir nicht garantieren, dass alle Informationen richtig und vollständig sind. Wenn Sie Ungenauigkeiten oder Lücken entdecken, freuen wir uns, von Ihnen zu hören.